Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Bauleitplanverfahren "Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 22.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 22.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB“. Die Verwaltung sieht durch die Planungen in der Gemeinde Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Gemeinde Wörthsee „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB“ und beschließt, dass die Gemeinde Gilching hier keine Einwendungen führt.  

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Gemeinde Wörthsee „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB“ und beschließt, dass die Gemeinde Gilching hier keine Einwendungen führt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 08:52 Uhr