Römerstr. 52a; Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Am 24. Juni 2019 hat der Haupt- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag verweigert. Der Beschluss war damals wie folgt:

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt. a) Eine sanierungsrechtlich e Genehmigung wird nicht erteilt. b) Eine Ausnahme nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugelassen.   

  1. Mit Schreiben des Landratsamtes Starnberg vom 16.08.2019 wurde mitgeteilt, dass das Einvernehmen zu dem Bauantrag zu Unrecht verweigert wurde (s. Anlage). Die Gemeinde Gilching wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

  1. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Bei der Gemeinde Gilching wurde am 17. Mai 2019 ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro eingereicht. Der ursprüngliche Bebauungsplan für diesen Bereich, welcher damals nicht bekannt gemacht wurde, ist obsolet. Insofern beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 24. Juni 2019 verweigert, mit der Begründung nach § 4 a Abs. 3 Ziff.2  BauNVO und erfolgte entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan. Allerdings ist die Bewertung des Landratsamtes Starnberg richtig, dass es sich faktisch um ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO handelt und der Antrag auf Nutzungsänderung (Vergnügungsstätte mit einer Größe von 50 qm) zulässig und genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet, die Sanierungssatzung schließt allerdings Vergnügungsstätten so nicht aus. Mit einer Nutzfläche von 50 qm ist das Einzugsgebiet wohl eher die nähere Umgebung. Daher können keine städtebaulichen Gründe für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Zurückstellung des Antrages bzw. eine Veränderungssperre gefunden werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.  

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein Wettbüro auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/3, Gemarkung Gilching das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr