Am Gemeindeholz 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/13, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


  1. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


2.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


3.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


4.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
stimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?

Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.


2.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?

Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
                  Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m

Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.


3.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?

Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.


4.        Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
stimmt?

Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
               Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m

                Melchior-Fanger-Str. 31
                Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m

       Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
       Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.

       Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
       wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr