Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.
- Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?
Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m
Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.
- Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?
Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.
- Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zugestimmt?
Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m
Melchior-Fanger-Str. 31
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m
Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.
Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.
2. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?
Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m
Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.
3. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?
Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.
4. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m
Melchior-Fanger-Str. 31
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m
Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.
Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern zugestimmt?
Eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern ist grundsätzlich möglich.
2. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer
Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus zugestimmt?
Bezugsfall: Flurgrenzstr. 29
Grundfläche 155 m², Wandhöhe 6,59 m, Firsthöhe 9,26 m
Der genannte Bezugsfall wurde durch die beauftrage Architektin aufgemessen. Sofern die angegebenen Maße vorhanden sind, wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 155 m², einer Wandhöhe von 6,59 m und einer Firsthöhe von 9,25 m je Doppelhaus planungsrechtlich zugestimmt.
3. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,40 m und einer Firsthöhe von 9,50 m je Doppelhaus zugestimmt?
Sofern die angegebene Grundfläche von 175 m², die Wandhöhe von 6,40 m und die Firsthöhe von 9,50 m in der Umgebung vorzufinden sind, wird planungsrechtlich zugestimmt.
4. Wird einer Bebauung je Doppelhaus mit einer Grundfläche von 175 m², einer
Wandhöhe von 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m je Doppelhaus zuge-
Bezugsfall: Am Buchenstock 27 + 27a
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,48 m, Firsthöhe 10,45 m
Melchior-Fanger-Str. 31
Grundfläche 270 m², Wandhöhe 7,40 m, Firsthöhe 10,45 m
Der genannte Bezugsfall „Am Buchenstock 27, 27a kann auf Grund seiner
Entfernung zum Baugrundstück nicht mehr herangezogen werden.
Sofern der Bezugsfall „Melchior-Fanger-Str. 31“ die angegebenen Maße aufweist,
wird dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr