5. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hauptstraße-Ost" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 346/7 sowie 346/8, Gemarkung Argelsried Abwägung der während des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 16.09.2019 | ö | beschließend | 17 |
Sachverhalt
Die Planunterlagen zur 5. TÄ des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hauptstraße-Ost“ in der Fassung vom 27.05.2019 lagen in der Zeit vom 21. Juni bis einschließlich 22. Juli 2019 öffentlich aus.
Folgende Einwendungen wurden vorgebracht:
1. Träger öffentlicher Belange
1.1. Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
In der Präembel muss der § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes gestrichen werden, weil er keine Rechtsgrundlage für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist.
Ansonsten werden zu diesem Auslegungsverfahren keine weiteren Anmerkungen oder Bedenken vorgebracht.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Dem Hinweis sollte gefolgt werden.
Aufgrund einiger Gesetzesänderungen sollte die Präambel wie folgt geändert werden.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeinde Gilching erlässt gemäß §§ 1 bis 4a, 8 bis 10a und 13 bis 13 a des
Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808),
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38
der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), Art. 81 der Bayerischen
Bauordnung – BayBO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588),
zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408), der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der
Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und des Bayerischen
Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.02.2011
(GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2019
(GVBl. S. 98), diesen Bebauungsplan als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)
1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu set-zen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.07.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung)
1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.
2. Der Bebauungsplanentwurf i.d.F.v. 27.05.2019 ist im Sinne o.g. Abwägung redaktionell zu überarbeiten und wird in der dann entstehenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und in Kraft zu set-zen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr