Gemeinde Alling, Bebauungsplan 4. Änderung "Wohn-/Gewerbegebiet östlich der St 2069" i.d.F. vom 23.07.2019;
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes 4. Änderung "Wohn-/Gewerbegebiet östlich der St 2069" i.d.F. vom 23.07.2019 nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Planentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem Baugrundstück. Die Baulandausweisung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
- Die festgesetzte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.08.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.08.2019 und beschließt:
Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr