Umbau Musikschule, Honorar Besondere Leistungen Architekt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 20

Sachverhalt

Für die Baumaßnahme „Umbau Altenheim zur Musikschule Gilching“ wurde das Architekturbüro Pollok + Gonzalo mit den Architektenleistungen beauftragt. Wie in mehreren Gemeinderatssitzungen bekanntgegeben, musste der Umfang der Baumaßnahmen erheblich erweitert werden. Hauptursächlich hierfür war der mangelhafte Brandschutz, der aufgrund der vorliegenden, positiven Aktenlage nicht zu erwarten war. Dies hatte mehrmalige Umplanungen, wiederholte Ausschreibungen sowie einen erheblich gestörten  Bauablauf (mehrmalige Baustopps und Wiederaufnahme der Bauarbeiten) zur Folge. Dies machte zusätzliche, besondere Leistungen erforderlich, die durch das vertraglich vereinbarte Architektenhonorar gemäß Vertrag vom Juni 2017 nicht gedeckt werden können, zumal bei Vertragsschluss von einer Fertigstellung im Jahr 2018 ausgegangen wurde. Wegen o. g. Gründe verzögert sich nun die Fertigstellung voraussichtlich auf das Frühjahr 2020. Durch die deutlich verlängerte Projektbearbeitungsdauer und die erforderlichen besonderen Leistungen entsteht dem Architekturbüro ein Kostendefizit, das allein durch die Anpassung der anrechenbaren Kosten nicht mehr gedeckt werden kann.
In Folge dessen wird in dem als Anhang beigefügten Antrag eine Honorierung der besonderen Leistungen in Höhe von pauschal netto 30.000,- EUR. erbeten.
Anmerkung: Der Antrag wurde von der Verwaltung fachlich und rechnerisch geprüft. Im Ergebnis wäre ein deutlich höherer Betrag anzusetzen, sodass die erbetene pauschale Honorierung der „Besonderen Leistungen“ konservativ berechnet und mehr als angemessen ist.
Hinweis: Die Kosten für die Honorierung der Besonderen Leistungen ist anteilig in der Kostenberechnung enthalten und führt somit zu keiner Erhöhung des vom Gemeinderat genehmigten Gesamtkostenrahmens in Höhe von brutto 1.975.000,- EUR (vgl. GR vom 13.11.2018).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 30.000,- EUR:

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt die Erfordernis der Besonderen Leistungen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt deren Honorierung mit pauschal netto 30.000,- EUR:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2019 10:56 Uhr