Am Gassl 1b u. 1c; Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1435, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bestandsgebäude aus 1959, welches 1999 um ein Mehrfamilienhaus erweitert (angebaut) und zugleich aufgestockt wurde.

Nun wird die zusätzliche Errichtung eines Doppelhauses (E+1+D) beantragt, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
Überbaute Fläche:                 142,69 qm
Wandhöhe:                              6,08 m
Firsthöhe:                              7,62 m
Dachform:                          Walmdach
Dachneigung:                        18°


In der direkten Nachbarschaft findet sich bereits ein Gebäude (E+1+D) mit folgenden Maßen:
Ü berbaute Fläche:                 306,00 qm
Wandhöhe:                              6,60 m
Firsthöhe:                              9,62 m


Stellplätze:

Für das geplante Doppelhaus sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 4 Stellplätze vorzuhalten.

Für die beiden Bestandsgebäude wurden 10 Stellplätze gem. Baugenehmigung aus 1999 gefordert.
Somit sind insgesamt 14 Stellplätze nachzuweisen.
Diese werden in Form von 3 Duplex-Parkern (6 Stellflächen), 1 Garage und 7 offenen Stellplätzen auf den Grundstücken vorgehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nach den gesetzlichen Vorgaben benutzbar herzustellen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nach den gesetzlichen Vorgaben benutzbar herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.12.2019 08:49 Uhr