Friedrichshafener Str. 9; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3251/3, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 11.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“.

Beantragt wird die Errichtung eines „Blowup-Banners“ mit einer Länge von 5 m und einer Höhe von 4 m an der Ostfassade des bestehenden Gebäudes.

Im Bebauungsplan ist für die Errichtung von Werbeanlagen folgende Festsetzung getroffen:
„… Die Werbefläche darf insgesamt 5% der Fassadenfläche betragen. Die Schrifthöhe darf maximal 15% der Gebäudehöhe betragen, eine absolute Höhe von 2,2 m aber nicht überschreiten…. Werbeanlagen, welche auf den Verkehr auf Autobahn oder deren Anschlussstelle ausgerichtet sind, sind nicht zulässig.“

Die beantragte Werbeanlage entspricht mit ihrer Größe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Befreiungen bzgl. der Größe von Werbeanlagen wurden im Bebauungsplangebiet noch nicht erteilt. Um Bezugsfälle zu vermeiden, sollte von einer entsprechenden Befreiung abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:49 Uhr