Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.
Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.
2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?
Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.
3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?
Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.
4. Ist eine Tiefgarage zulässig?
Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
sig?
Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?
Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.
7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?
Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.
8. Sind Gauben zulässig?
Gauben sind planungsrechtlich zulässig.