Stäudlweg 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1659/6, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beratend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

         1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.


         2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?

Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.


         3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?

Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.


         4. Ist eine Tiefgarage zulässig?

Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
             sig?

Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?

Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.


         7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?

Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.


         8. Sind Gauben zulässig?

Gauben sind planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

       1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.


         2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?

Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.


         3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?

Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.


         4. Ist eine Tiefgarage zulässig?

Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
             sig?

Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?

Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.


         7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?

Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.


         8. Sind Gauben zulässig?

Gauben sind planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

       1. Ist die Wandhöhe h=6,80 m zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m; eine beantragte Wandhöhe von 6,80 m ist möglich.


         2. Ist ein Geschosswohnungsbau möglich?

Ein Geschosswohnungsbau ist planungsrechtlich zulässig.


         3. Ist eine Nutzung als Wohnen mit ambulanter Pflege zulässig?

Sofern die Baunutzungsverordnung eingehalten wird, ist Wohnen mit ambulanter Pflege möglich.


         4. Ist eine Tiefgarage zulässig?

Eine Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         5. Ist die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich eingegrünt zuläs-
             sig?

Die Zufahrt über eine überdeckte Rampe im Gartenbereich ist zulässig; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist einzuhalten.


         6. Ist die Bebauung mit den angegebenen Gebäudemaßen zulässig?

Die angegebenen Gebäudemaße von 18,50 m x 14,00 m ist planungsrechtlich zulässig.


         7. Ist die Dachneigung 23° zulässig?

Eine Dachneigung von 23° ist planungsrechtlich zulässig.


         8. Sind Gauben zulässig?

Gauben sind planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 11:31 Uhr