Antrag auf Asphaltierung des restlichen Weges westlich St. Gilgen - Weßlinger Str. und Beschilderung der überörtlichen Radwege (Antrag vom 23.10.2019 GR Lenker, Freie Wähler)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 18.11.2019 ö beschließend 6
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.12.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zu 1. Die genannte Asphaltierung des Verbindungsweges zwischen St.Gilgen und Weßlinger Straße ist für den Alltagsradverkehr wichtig. Die Strecke soll unter anderem auch den Radverkehr aufnehmen, der vor Bau der Westumfahrung direkt von der Autobahnparallelstrecke auf den Röchnerknoten geführt wurde. Zusätzlich gewinnt die Verbindung über St.Gilgen Richtung Norden an Bedeutung, da die Weßlinger Straße für Radfahrer nicht mehr nutzbar ist. Verwaltungsintern wurde die Befestigung dieser Wegeverbindung in Verbindung mit der Westumfahrung angedacht. Der Radweg soll auch entlang der Weßlinger Straße bis zur Gemeindegrenze  durchgezogen werden.  
Die Grundstücksverhandlungen hierzu sind im Abschluss   aber noch nicht vollzogen.
Zu 2. Die im Antrag angesprochene Anpassung der Beschilderung nach Bau der Westumfahrung ist wichtig. Es wurden bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt geführt, da dort das einheitliche Beschilderungskataster für den Landkreis geführt wird.

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Haupt- und Bauausschuss die Asphaltierung des Verbindungsweges zwischen St. Gilgen und Weßlinger Straße. Die Beschilderung wird ausgeweitet und in Abstimmung mit dem Fahrradwegekonzept des Landkreises Starnberg erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss.

Zu 1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Entwurfsplan und die Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Hierfür sind Mittel von 300.000.-€ in den Haushalt 2020 einzustellen.
Die Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist zu beauftragen.


Zu 2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung in Abstimmung mit dem Beschilderungskonzept des Landkreises zu aktualisieren.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss.

Zu 1. Der Haupt- und Bauausschuss nimmt den Entwurfsplan und die Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Hierfür sind Mittel von 300.000.-€ in den Haushalt 2020 einzustellen.
Die Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist zu beauftragen.


Zu 2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beschilderung in Abstimmung mit dem Beschilderungskonzept des Landkreises zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 11:31 Uhr