Griesbergstraße 2, Teilumnutzung eines landwirt. genutzten Nebengebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 360, Gemarkung Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 18.01.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt somit gem. § 34 BauGB.
Beantragt wird die Teilumnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit 2 Wohneinheiten mit Anbau eines wettergeschützten Treppenhauses (kalt), temperierten Windfangs und eines Carports mit Terrasse.
Im Kellergeschoss erfolgt keine Nutzungsänderung. Im Erdgeschoss erfolgt eine Teilnutzungsänderung (2/3 der Fläche) in Wohnen. Im Dachgeschoss erfolgt eine vollständige Umnutzung in Wohnen.
Im Rahmen der Nutzungsänderung wird zur Erschließung des Dachgeschosses ein wettergeschütztes, nicht beheiztes Treppenhaus angebaut.
Der Zugangsbereich, Windfang und die vorgelagerte Terrasse wird auf dem bestehenden Zugang mit Stützmauer errichtet. Auf dem neu errichteten Carport im Süden wir die Terrasse erweitert.
Das nach außen tretende Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt unverändert bzw. wird das Dach gedämmt und neu eingedeckt. Zudem wird eine neue Dachgaube errichtet und in den Quergiebel des Treppenhauses eingeschiftet.
Die erforderlichen Stellplätze werden gem. der gdl. Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 17:10 Uhr