Hakenholzweg 4, Neubau von 4 DHH mit 3 Einzelgaragen und 5 Stellplätzen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/26, Gemarkung Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Auf dem Grundstück befindet sich ein zweigeschossiges Zweifamilienwohnhaus. Dieses soll abgerissen werden und es sollen zwei Doppelhäuser (4 Doppelhaushälften) errichtet werden.
Die Doppelhäuser sollen danach jeweils wie folgt ausgeführt werden:
WH: 6,15m/Traufe: 6:30 m
Firsthöhe 9,50 m
Satteldach mit 32°
Überbaute Fläche: 14,99 m (je DHH 7,47 m) x 10,35 m= je DH 155,15 m²
Geschossigkeit: EG+I+D
Pro DHH auf der Nordseite ist neben einem Dachflächenfenster auch jeweils eine Gaube vorgesehen. Diese ist jedoch untergeordnet.
Vergleich
Auf den benachbarten Grundstücken Fl.Nrn. 1662/21 und 1662/20 wurden Mehrfamilienhäuser mit einer Fläche von je 266, 80 qm pro Gebäude befürwortet bzw. genehmigt.
Die Wandhöhen hierzu betragen 7,50 m, die Firsthöhen 10,50 m.
Somit fügt sich die geplante Bebauung in den Bestand ein.
Stellplätze
Für die Doppelhaushälften müssen 8 Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Hiervon werden 3 in Einzelgaragen und 5 offene freie Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 17:10 Uhr