Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Geisenbrunn", hier Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.06.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ im Regelverfahren beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird hierzu die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgen. 

Vorab wurde eine Standortanalyse durchgeführt, ob das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried für das neu zu errichtende Feuerwehrhaus geeignet sei.
 
Die Standortanalyse wird als Anlage im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beigefügt 

Im Rahmen eines VgV-Verfahrens erhielt das Büro ArGe Architekten, Waldkirch den Zuschlag für die Architektenleistungen. Die aktuellen Planungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 vorgestellt. Das Gremium nahm die Planung inhaltlich zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung zur weiteren Durchführung der Bauleitplanung. 

Auf dieser Grundlage erfolgte die Erstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ durch das Planungsbüro Terrabiota, Starnberg. Es liegt nun der Planvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 mit Begründung einschl. Umweltbericht vor. Dieser ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. 

Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen, damit der Neubau eines Feuerwehrhauses für den Ortsteil Geisenbrunn ermöglicht werden kann. 

Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 47, 644 und 644/10 sowie 78, Gemarkung Argelsried. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll zwischen der Münchner Straße und der Bodenseestraße in Geisenbrunn entstehen. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung. 

Der Satzungsvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ wird inhaltlich gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung. 

Der Satzungsvorentwurf i.d.F. vom 06.07.2021 zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ wird inhaltlich gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr