Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 12.12.2022 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
- Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
Grundfläche ca. 240 m²
Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
gang)
gang)
Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg
Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
Grundfläche ca. 261 m²
Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.
Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.
- Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² zugestimmt?
Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²
Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
Grundfläche ca. 240 m²
Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
gang)
gang)
Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg
Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
Grundfläche ca. 261 m²
Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.
Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.
2. Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² zugestimmt?
Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²
Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
Grundfläche ca. 240 m²
Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
gang)
gang)
Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg
Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
Grundfläche ca. 261 m²
Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.
Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.
2. Wird der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² zugestimmt?
Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²
Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Allinger Str. 6_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr