Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg befindet sich derzeit in einem Liquiditätsengpass. Dieser ist bedingt durch die punktuell sehr hoch ausfallenden Rechnungen durch die Sanierung der Turnhalle des Christoph-Probst-Gvmnasiums, sowie durch den Neubau der Dreifachturnhalle der Realschule Herrsching.
Aktuell versucht der Zweckverband, durch Rücklagenauflösung und vorzeitige Anforderung von Umlagen seitens der ihm angehörenden Gemeinden, sowie des Landkreises diesen Liquiditätsengpass zu minimieren. Zudem ist im Haushaltsjahr 2023 der Erwerb von 120 digitalen Tafeln geplant, welche zu 90% vom Freistaat gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung in 2023 wurde jedoch von gebender Seite unlängst als unwahrscheinlich mitgeteilt.
Es besteht insofern das Risiko einer wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist der Zweckverband mit der Bitte an die Gemeinde Gilching herangetreten, bei tatsächlichem Bedarf ein kurzzeitiges Darlehen in Höhe von 600.000 € zu gewähren, welches innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme verzinst zurückzuzahlen ist.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Das Darlehen ist als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 600.000 € nicht nachtragshaushaltspflichtig (Unerheblichkeit; < 1% des Haushaltsvolumens), sofern der Gemeinderat dem Darlehen zustimmt. Die liquiden Finanzmittel der Gemeinde reichen zur Gewährung des Darlehens aus.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen von 600.000 €. Das Darlehen ist innerhalb 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Der Zinssatz beträgt 0,5% p.a.
Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft, bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen, aber auch insgesamt erfolgen.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen von 600.000 €. Das Darlehen ist innerhalb 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Es gilt der Zinssatz nach Euribor 3 p.a.
Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft, bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen, aber auch insgesamt erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2024 10:43 Uhr