Das Baugesetzbuch hat sich hinsichtlich Freiflächenphotovoltaik geändert. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nun im Außenbereich teilweise privilegiert:
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
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der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a)
in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist, oder
b)
auf einer Fläche längs von
aa)
Autobahnen oder
bb)
Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen
und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.
Dies bedeutet, dass in der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn bzw. entlang der Bahn im Korridor von 200 Meter gemessen vom jeweiligen äußeren Rand der Fahrbahn Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren privilegiert errichtet werden können. Die Gemeinde Gilching hat noch in den Jahren 2020 bis 2021 in einem aufwändigen Planverfahren den Flächennutzungsplan geändert und einen Bebauungsplan für die Freiflächen-PV aufgestellt. Aufgrund der Privilegierung wäre nun das Planverfahren nicht mehr notwendig gewesen. Aufgrund der Privilegierung ist das kommunale Mitspracherecht bei Baugenehmigungsverfahren zu Freiflächenphotovoltaikanlagen im (gelben) Korridor nun erheblich eingeschränkt.
Im anliegenden Plan sind die verschiedenen Korridore farblich dargestellt. Dunkelgrün sind die bereits umgesetzten Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt. Hellgrün sind die noch nicht umgesetzten, aber im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Freiflächenphotovoltaikanlagen. Ein verbindliches Bauleitplanverfahren ist hier für eine Baugenehmigung nicht mehr erforderlich. Gelb dargestellt sind die Korridore, in denen Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren bauaufsichtlich genehmigt werden können/müssen. Rot dargestellt sind 500 Meter –Korridore, in welchen es erhöhte Förderungen geben würde.
In der Gemeinde Gilching sind aufgrund der Autobahntrasse und der Bahntrasse sehr viele privilegierte Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorhanden (gelber Korridor). Die Verwaltung ist der Auffassung, dass darüber hinaus keine weiteren Flächen ausgewiesen werden sollten. Nachdem zwei private Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik teilweise außerhalb des gelben Korridors vorliegen, sollte hier ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.