Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde Gilching, Änderung des Baugesetzbuchs, Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugesetzbuch hat sich hinsichtlich Freiflächenphotovoltaik geändert. Freiflächenphotovoltaikanlagen sind nun im Außenbereich teilweise privilegiert:

§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
8.
der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a)
in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist, oder
b)
auf einer Fläche längs von
aa)
Autobahnen oder
bb)
Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen
und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.

Dies bedeutet, dass in der Gemeinde Gilching entlang der Autobahn bzw. entlang der Bahn im Korridor von 200 Meter gemessen vom jeweiligen äußeren Rand der Fahrbahn Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren privilegiert errichtet werden können.  Die Gemeinde Gilching hat noch in den Jahren 2020 bis 2021 in einem aufwändigen Planverfahren den Flächennutzungsplan geändert und einen Bebauungsplan für die Freiflächen-PV aufgestellt. Aufgrund der Privilegierung wäre nun das Planverfahren nicht mehr notwendig gewesen. Aufgrund der Privilegierung ist das kommunale Mitspracherecht bei Baugenehmigungsverfahren zu Freiflächenphotovoltaikanlagen im (gelben) Korridor nun erheblich eingeschränkt. 

Im anliegenden Plan sind die verschiedenen Korridore farblich dargestellt. Dunkelgrün sind die bereits umgesetzten Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt. Hellgrün sind die noch nicht umgesetzten, aber im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Freiflächenphotovoltaikanlagen. Ein verbindliches Bauleitplanverfahren ist hier für eine Baugenehmigung nicht mehr erforderlich. Gelb dargestellt sind die Korridore, in denen Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne Bauleitplanverfahren bauaufsichtlich genehmigt werden können/müssen. Rot dargestellt sind 500 Meter –Korridore, in welchen es erhöhte Förderungen geben würde.

In der Gemeinde Gilching sind aufgrund der Autobahntrasse und der Bahntrasse sehr viele privilegierte Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorhanden (gelber Korridor). Die Verwaltung ist der Auffassung, dass darüber hinaus keine weiteren Flächen ausgewiesen werden sollten. Nachdem zwei private Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik teilweise außerhalb des gelben Korridors vorliegen, sollte hier ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zu Freiflächenphotovoltaik zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Privilegierung der Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet ausreichend substanzieller Raum für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung steht. Anträge zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik auf nicht privilegierten Flächen werden daher nicht befürwortet. 

Die der Sitzungsvorlage beigefügten Anträge vom 02.01.2023 und vom 30.01.2023 werden entsprechend behandelt. 

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer stellt den Antrag auf Vertagung und Organisation eines Workshops zu dem Tagesordnungspunkt durch die Verwaltung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit angenommen.

Dokumente
Anträge Freiflächen PV (.pdf)
Top 7 öffentlich FreiflächenPV_Anträge-2 (.pdf)
Übersichtsplan zu Privilegierung bzw. EEG-Förderung Freiflächen-PV (.pdf)

Datenstand vom 02.05.2024 10:43 Uhr