10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss: 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ beschlossen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 
In der Sitzung des Bauausschusses am 23.01.2023 wurde der Planungsumgriff für die Fl.Nr. 1219/9 und einem Teilbereich der Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching sowie der Entwurf i.d.F. v. 22.12.2022 der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ mit Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. 
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 16.02.2023 bis 20.03.2023 statt. 
Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. 

Die Satzung mit Begründung in der Endfassung sind als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplanentwurf der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 inkl. dessen Begründung wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „Ausfertigung und in Kraft setzen“ der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 durchzuführen.

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen. 

  1. Der Bebauungsplanentwurf der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 inkl. dessen Begründung wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte „Ausfertigung und in Kraft setzen“ der 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ i.d.F.v. 24.04.2023 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2023 03 27_Abwägung_END (.pdf)
2023 04 24_Begründung_END (.pdf)
2023 04 24_Satzung_END (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:18 Uhr