Bebauungsplan "Westlich St. Gilgen III" für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching, Fortführung des Bebauungsplanverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Am 21. November 2006 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching gefasst. Beschlussauszug und Lageplan sind beigefügt.
  2. Die Verwaltung hat anliegenden Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.04.2007 erarbeiten lassen. Das Bauleitplanverfahren wurde bisher jedoch nicht weitergeführt, der Plan auch nicht gebilligt. Die Genehmigungen auf Fl.Nr. 3209, Gemarkung Gilching wurden nach Bayerischen Abgrabungsgesetz bzw. nach Immissionsschutzrecht erteilt.
  3. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Vorrangfläche 900 (entspricht Regionalplan) sowie als Sondergebiet Kiesbearbeitung und Weiterverarbeitung und Asphaltmischanlagen dargestellt.
  4. Der Eigentümer hat nun am 16. November 2023 den Antrag auf einen Bebauungsplan für die Fl.Nr. 3209 gestellt und die Gründe dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gründe nachvollziehbar. Es war im Jahr 2006 Planungsziel, den kiesverarbeitenden Betrieb aus St. Gilgen heraus an den jetzigen Standort zu verlagern sowie diesem hier eine langfristige Perspektive zu bieten.
  5. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits begonnene und verbindliche Bauleitplanverfahren „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching entsprechend fortzuführen.
  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Bebauungsplan „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weß-linger Straße), Gemarkung Gilching.

  1. Der Bauausschuss stimmt der Fortführung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching zu.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen billigungsfähigen Planentwurf durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiten zu lassen.

  1. Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Beschluss

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt Bebauungsplan „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weß-linger Straße), Gemarkung Gilching.

  1. Der Bauausschuss stimmt der Fortführung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens „Westlich St. Gilgen III“ für die Fl.Nrn. 3209 und 3202 Tfl. (Weßlinger Straße), Gemarkung Gilching zu.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen billigungsfähigen Planentwurf durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiten zu lassen.

  1. Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GR Unger bittet um namentliche Nennung seiner Gegenstimme.

Dokumente
Beschluss HBA 21.11.2006 öff. (.pdf)
Geltungsbereich 21.11.2006 öff. (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr