Fuchsgraben 3; Bauantrag zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1633/32, Gemarkung Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantrag wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche : 110,28 m²
Wandhöhe: 6,01 m
Firsthöhe: 7,15 m
Dachform: Walmdach
Dachneigung: 15°
Geschossigkeit: II + Dach
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Fuchsgraben 8 Melchior-Fanger-Str. 39
überbaute Fläche 94,00 m² 178,00 m²
Wandhöhe 5,90 m 6,30 m
Firsthöhe 7,60 m 10,20 m
Geschossigkeit II + Dach II + Dach
Die beantragen Gebäude fügen sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze (2 Garagen und 2 offene Stellplätze) nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Fuchsgraben 8 und Melchior-Fanger-Straße 39 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Fuchsgraben 8 und Melchior-Fanger-Straße 39 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Fuchsgraben 3_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr