Steuerungskonzept Windenergie, Teilfortschreibung des Regionalplans München; informelles Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

1.        Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) hat am 19.09.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung und in seiner Sitzung vom 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie beschlossen. Aktuell findet bis zum 31.05.2024 die informelle Vorabbeteiligung mit den RPV-Mit-gliedern, den an die Region München angrenzenden Regionalen Planungsverbänden und wichtigen Trägern öffentlicher Belange statt. Das Fortschreibungsverfahren soll dann bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

2.        Die Unterlagen zum Vorabentwurf sind auf der Homepage des RPV unter folgendem Link einsehbar: www.region-muenchen.com/windenergie. Aufgrund des großen Konzeptumfangs (136 Seiten) sind hier in den Anlagen 1 bis 3 die für den Landkreis STA bzw. die Gemeinde Gilching relevanten Karten auszugsweise wie folgt beigefügt:
-        Teilraumüberblick: Landkreis Starnberg und Umgebung
-        Vorranggebiet 09: Flächen 09 a und 09 b nach RPV
-        Vorranggebiet 09: Flächen 09 a und 09 b nach RPV und durch Gemeinde Gilching über sachl. Teilflächennutzungsplan in 2012 festgestellte Konzentrationsflächen.

       Der Teilraumüberblick in Anlage 1 zeigt zum einen die in 2012 durch alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises STA über sachl. Teilflächennutzungspläne rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen (dunkelviolett schraffiert) und zum anderen die durch den RPV für den gesamten Landkreis STA letztlich vorgeschlagenen zwei Vorranggebiete:
-        eine blau umrandete Großstruktur, umfasst die Wadlhauser Gräben in Berg und den Forstenrieder Park (landkreisaußerhalb) und
-        ein violett umrandetes Cluster Kleinstrukturen im Gilchinger bzw. Allinger Gemeindegebiet, umfasst eine Fläche östlich Steinlach/ Rottenried und eine Fläche zwischen Steinlach und Holzhausen (in den Anlagen 2 und 3 detailliert dargestellt).

3.        Für den Landkreis STA wurde vereinbart, dass die Gemeinden ihre Stellungnahmen über das Landratsamt an den RPV gebündelt und fristgerecht abgeben. Im Vorlauf zur eingangs genannten RPV-Sitzung vom 11.01.2024 hatte der Landrat über sein Schreiben vom 08.01.2024 im Namen der Landkreisgemeinden bereits ausführlich Stellung genommen. Unter Bezugnahme darauf schlägt die Verwaltung folgende eigene Stellungnahme an den RPV vor:

„Die Gemeinde Gilching, Landkreis Starnberg nimmt im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans München zum Vorabentwurf Steuerungskonzept Windenergie (Stand März 2024) wie folgt Stellung:

Auf die sachbezogene Stellungnahme des Landkreises Starnberg vom 08.01.2024, unterzeichnet durch Herrn Landrat Stefan Frey, wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Insbesondere wird um eine erneute Prüfung gebeten, ob sämtliche bestehenden Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Gilching, deren Eignung und vorrangige Nutzung für Windenergie bereits rechtswirksam festgestellt wurde, im Regionalplan in Gänze auch als Vorranggebiet für Windenergieanlagen übernommen werden können. Damit wäre auch unter dem neuen planungsrechtlichen Zulassungsregime für Windenergieanlagen ein kohärentes Ineinandergreifen von Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung gewährleistet. Zugleich wäre die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in den rechtswirksamen Konzentrationsflächen nicht nachträglich in Frage gestellt und die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung weiterhin gesichert.
Zudem sollte schon in diesem Stadium der Teilfortschreibung eine Zusicherung des Planungsausschusses erfolgen, dass die in der Gemeinde Gilching bestehenden Konzentrationsflächen nicht als Ausschlussgebiet im Regionalplan überplant werden. Nur so ist für hier bereits eingeleitete und bevorstehende Ausbauvorhaben die notwendige Planungssicherheit gewährleistet. Andernfalls droht bis auf Weiteres ein Stillstand der Ausbauplanungen im Bereich der rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen.
Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt. Die Gemeinde bittet aber darum, den Umgriff der Vorrangfläche 09 b vollständig an den der dort deutlich größer festgestellten Konzentrationsfläche anzupassen (siehe oben).“

4.        Vorstehende Stellungnahme ist dem Landratsamt STA mit der Bitte um fristgerechte Weiterleitung an den RPV zu übersenden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt unter Nr. 3 formulierte Stellungnahme dem Landratsamt Starnberg mit der Bitte um fristgerechte Weiterleitung an den Regionalen Planungsverband München im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie (Stand März 2024) zu übersenden.

Diskussionsverlauf

GR Fiegert stellt den Antrag, dass

  1. die Stellungnahme an das Landratsamt Starnberg wie folgt übermittelt wird:

Auf die sachbezogene Stellungnahme des Landkreises Starnberg vom 08.01.2024, unterzeichnet durch Herrn Landrat Stefan Frey, wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Insbesondere wird um eine erneute Prüfung gebeten, ob sämtliche bestehenden Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Gilching, deren Eignung und vorrangige Nutzung für Windenergie bereits rechtswirksam festgestellt wurde, im Regionalplan in Gänze auch als Vorranggebiet für Windenergieanlagen übernommen werden können. Damit wäre auch unter dem neuen planungsrechtlichen Zulassungsregime für Windenergieanlagen ein kohärentes Ineinandergreifen von Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung gewährleistet. Zugleich wäre die Zulässigkeit von Wind-energieanlagen in den rechtswirksamen Konzentrationsflächen nicht nachträglich in Frage gestellt und die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung weiterhin gesichert.
Zudem sollte schon in diesem Stadium der Teilfortschreibung eine Zusicherung des Planungsausschusses erfolgen, dass die in der Gemeinde Gilching bestehenden Konzentrationsflächen nicht als Ausschlussgebiet im Regionalplan überplant werden. Nur so ist für hier bereits eingeleitete und bevorstehende Ausbauvorhaben die notwendige Planungssicherheit gewährleistet. Andernfalls droht bis auf Weiteres ein Stillstand der Ausbauplanungen im Bereich der rechtswirksam festgestellten Konzentrationsflächen.
Die Gemeinde bittet aber darum, den Umgriff der Vorrangfläche 09 b vollständig an den der dort deutlich größer festgestellten Konzentrationsfläche anzupassen (siehe oben).“


und

  1. über die Aufnahme des Satzes „Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt.“ in die o. g. Stellungnahme eine separate Abstimmung durchgeführt wird:

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dem Antrag von GR Fiegert wird somit gefolgt.

Beschluss 2

Nachfolgender Satz soll zusätzlich noch in die o. g. Stellungnahme mit aufgenommen werden:

Der durch die Vorrangfläche 09 a vorgesehenen flächenmäßigen Vergrößerung der darunterliegend festgestellten Konzentrationsfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Teilraumüberblick Landkreis STA und Umgebung (.pdf)
Vorranggebiet 09, Flächen RPV (.pdf)
Vorranggebiet 09, Flächen RPV und Gemeinde Gilching (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr