Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung der Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Planungen zum Neubau des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 (Bebauungsplangebiet "ehemaliges Zelenka-Gelände") steht die Beauftragung der Architektenleistungen an. Das Büro Brinkmeier und Salz, München, wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens beauftragt.

Bis zur Frist zum 27.02.2024 gingen 25 Teilnahmeanträge fristgerecht ein, die allesamt prüffähig waren. Davon erfüllten zehn Bewerber gleichermaßen vollumfänglich die Anforderungen der Bekanntmachung. Unter diesen wurde nach §75 (6) VgV am 11.03.2024 das Los geworfen, um maximal fünf Büros zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Von den verbliebenen fünf Büros präsentierten vier Büros am 26.04.2024 ihre Bewerbungen, ein Büro teilte mit, kein Angebot abgeben zu wollen.

Das Büro Füllemann aus Gilching legte, nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Angebotskriterien, das mit Abstand beste Angebot vor. Das Auswahlgremium empfiehlt daher, das Büro Füllemann aus Gilching mit der Architekturplanung für den gemeindlichen Wohnungsbau Frühlingstraße 21 zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die beste Bearbeitung erwarten lässt.

Die Wertungsergebnisse liegen den Sitzungsunterlagen nichtöffentlich bei.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Vorbehaltlich der Einspruchsmöglichkeit nach § 134 GWB wird das Büro Füllemann aus Gilching mit den Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Vorbehaltlich der Einspruchsmöglichkeit nach § 134 GWB wird das Büro Füllemann aus Gilching mit den Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2024 11:56 Uhr