Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seit dem Jahr 1981 gibt es den Wochenmarkt in Gilching. 
Dieser findet immer donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 
Fällt der Markttag (Donnerstag) auf einen Feiertag, findet der Markt nicht statt. 

Von Seiten der Marktteilnehmer wurde angeregt, den Markt um einen Tag vorzuverlegen, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist. 
Die Satzung über das Marktwesen bedarf deshalb einer Änderung; diese Änderung soll zum 01. September 2024 in Kraft treten. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching. 
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung § 3 Abs. 1 der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching wie folgt:

Beschluss

Der Wochenmarkt findet jeweils am Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 
Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, wird der Wochenmarkt um einen Tag vorverlegt. 

Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Satzungsänderung_Marktsatzung2024 (.pdf)

Datenstand vom 01.07.2024 14:19 Uhr