Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Quattrohauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 113,77 m² (Doppelhaus) 224,53 m² (Quattrohaus)
Wandhöhe: 5,95 m – 8,70 m
Firsthöhe: 9,34 m – 9,65 m
Geschossigkeit: EG+I+DG
Dachform: Krüppelwalmdach
Dachneigung: 14°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Gernholzweg Gernholzweg Stäudlweg Am Stockerfeld
7,7a,7b 7c,7d,7e 9,9a,9b 2,2a,2b
überbaute Fläche: 203,00 m² 203,00 m² 198,00 m² 203,00 m²
Wandhöhe: 5,90 m 5,90 m 6,40 m 5,80 m
Firsthöhe: 9,75 m 9,75 m 8,98 m 9,65 m
Geschossigkeit: EG+I+DG EG+I+DG EG+I+DG EG+I+DG
Über rund 9 m erstreckt sich an zwei Seiten eine Wandhöhe von 8,70 m, welche als eigene Wandhöhe angesehen wird, wodurch eine dreigeschossige Wirkung erzielt wird. Weder Wand- noch Firsthöhe fügen sich in die Umgebung ein.
Zum Vorhaben wird eine Tiefgarage mit 12 Stellplätzen errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Zudem werden 18 oberirdische Stellplätze für Fahrräder errichtet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.