Weßlinger Str. 36; Bauantrag zur Erweiterung eines Imbissstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615/9, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB. Darin ist geregelt, dass die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes möglich ist.
Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 05.06.2012 wurde ein Imbissstand mit einer Küche von 12,70 m², einer Ausschankfläche von 15,30 m² sowie einer Freischankfläche genehmigt. Hierzu wurden 5 Stellplätze im Genehmigungsbescheid gefordert.
Mit Baueingabe wird die Erweiterung der Ausschank- und Essensfläche um 20,80 m² beantragt. Mit dieser Baumaßnahme ist ein Stellplatzbedarf von weiteren 3 Stellplätzen erforderlich. Derzeit stehen dem Vorhaben 6 Stellplätze zur Verfügung. Die 2 fehlenden Stellplätze sind noch nachzuweisen.
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Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird gem. § 35 Abs. 4 BauGB planungsrechtlich zugestimmt.
Erforderliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:27 Uhr