Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gilching-Süd“.
Für das Grundstück wurde bereits 2016 ein Bauantrag für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage eingereicht. Zum Vorhaben wurden folgende Befreiungen befürwortet und vom Landratsamt genehmigt:
1. Überschreitung Bauraum durch Tiefgarage
2. Unterschreitung des festgesetzten seitlichen Grünstreifens
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eine Wandhöhe von 14,50 m und eine GRZ (1) von 0,4 zulässig. Diese kann gem. § 19 Abs. 4 BauNVO (Stellplätze u. Zufahrten) bis zu einer GRZ (2) von 0,7 überschritten werden.
Beantragt wird ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 14,50 m und einer GRZ (1) von 0,39 und einer GRZ (2) von 0,70.
Somit entspricht das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Wandhöhe den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Grünordnung
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist an der rückwärtigen sowie den seitlichen Grundstücksgrenze ein Grünstreifen von 5 m erforderlich.
Dieser Grünstreifen wird an der seitlichen Grundstücksgrenze durch Errichtung einer Feuerwehrzufahrt und –aufstellfläche auf einer Fläche von 0,50 m x 22,00 m reduziert.
Seitens der Verwaltung stehen gegen eine Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet befürwortet und genehmigt wurden. Der Grünflächenanteil von 30 % wird an anderer Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen.
Bauraum
Im vorderen Bereich des Grundstücks wird der Bauraum durch die Errichtung einer Tiefgaragenrampe inkl. Absturzsicherung um eine Fläche von 62,15 m² überschritten.
Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen.
Abweichung
Dachaufbauten
Die beantragten Dachaufbauten (h= 3 m) überschreiten betriebsbedingt die vom Haupt- u. Bauausschuss beschlossenen Vollzugshinweise. Danach sind Dachaufbauten bis zu
7,5 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses möglich.
Bereits bei einem anderen Vorhaben im Planungsgebiet wurde eine Abweichung von den Vollzugshinweisen auf 9,5 % zugestimmt. Diese soll auch für dieses Vorhaben gelten.
Stellplätze
Gemäß Bebauungsplan sind Stellplätze in folgendem Umfang erforderlich:
Büro- und Verwaltungsgebäude: 23,52
Handwerks- und Industriebetriebe: 5,77
Lagerräume und –plätze, Ausstellungs-
und Verkaufsflächen 5,81
Gesamt: 35,10
Es werden insgesamt 36 Stellplätze auf dem Grundstück vorgehalten; hiervon werden 32 in der Tiefgarage und 4 oberirdische nachgewiesen.