Neuerlass der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 1.12.2009 wurde beschlossen, für die Bestattungseinrichtungen (Friedhöfe) alle zwei Jahre eine Neukalkulation erstellen zu lassen. Grund hierfür war damals die eklatante Unterdeckung der Friedhofskosten. Im Jahr 2012 wurden die Gebühren erneut angepasst. Am 18.6.2013 wurde beschlossen, auf eine Anpassung zu verzichten.

Die öffentliche Diskussion über die Höhe der Friedhofsgebühren ist den meisten noch hinlänglich bekannt. Andererseits sind Friedhöfe grundsätzlich kostendeckend zu führen. Von daher ist eine Erhöhung jeweils durchzuführen, wenn die Kalkulation eine Unterdeckung ausweisen würde.

Nunmehr wurde der Bayer. Kommunale Prüfungsverband erneut gebeten, eine Neukalkulation zu erstellen. In dieser Kalkulation kommt der Bayer. Kommunale Prüfungsverband erneut zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren .

Der Satzungsentwurf liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Die Änderungen sind jeweils – rot – hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erlässt die als Anlage beiliegende „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“ und beauftragt die Verwaltung, diese amtlich bekannt zu machen.
Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“ vom 20.12.2011 außer Kraft.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 8 „Neuerlass der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“.

Beschluss

  1. Das Gremium stimmt dem Antrag auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 8 „Neuerlass der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching“ zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch einen Dritten überprüfen zu lassen mit dem Ziel, alle rechtlich möglichen Reduzierungspotentiale auszuschöpfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig Einsparpotentiale bei der Bewirtschaftung der Friedhöfe zu ermitteln und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 16:01 Uhr