Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019 - 2022
und Betriebsabrechnung 2015 - 2018
für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kalkulationszeitraum 2015 - 2018 endet mit dem Ablauf des 31.12.2018, somit sind die Benutzungsgebühren für den Zeitraum 2019 - 2022 neu zu kalkulieren.
Mit der Ausarbeitung der nachfolgend aufgeführten Kalkulationen
- Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019 - 2022
- Betriebsabrechnung 2015 - 2018
wurde das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski, M.A. beauftragt.
Die oben aufgeführte Kalkulation und die Betriebsabrechnung sind als Anlage beigefügt.
Die Wassergebühren wurden wie folgt kalkuliert und bleiben somit unverändert
je m³ 1,66 €.
Die Herstellungsbeiträge wurden zuletzt 2017 gemeinsam mit dem Verbesserungsbeitrag kalkuliert.
Der Herstellungsbeitrag beträgt unverändert
je m² Grundstücksfläche 1,65 €
je m² Geschossfläche 4,51 €
Alle Beiträge und Gebühren zuzüglich der gesetzlichen MwSt (derzeit 7 %).
Der Herstellungs- sowie der Verbesserungsbeitrag werden 2021 nach Abschluss der beschlossenen Verbesserungsmaßnahmen neu kalkuliert.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019 - 2022 und die Betriebsabrechnung 2015 - 2018 (jeweils Stand 29.11.2018) zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt den kalkulierten Wassergebühren in Höhe von 1,66 € (netto) je m³ Wasser zu.
Diskussionsverlauf
(Zu diesem TOP ist Frau Dagmar Suchowski , Sachverständigenbüro Ingolstadt anwesend.)
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation der Benutzungsgebühren 2019 - 2022 und die Betriebsabrechnung 2015 - 2018 (jeweils Stand 29.11.2018) zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
- Der Gemeinderat stimmt den kalkulierten Wassergebühren in Höhe von 1,66 € (netto) je m³ Wasser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.05.2024 11:11 Uhr