Erlenweg 2a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ahornstraße“.
Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Carports mit einer Breite von 3,5 m und einer Tiefe von 6 m an die bestehende Einzelgarage. Dieser soll mit einem Versatz gegenüber dem Bestand von 1 m errichtet werden.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt der Bauraum für Garagen 6 m x 6 m. Tatsächlich bebaut sind hiervon jedoch nur 3 m x 6 m.
Der Bauraum wird durch das geplante Vorhaben in der Breite um 0,5 m und um 1m in der Länge (durch die Verschiebung in der Länge) überschritten.
Hierfür wird ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt, da nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayBO überdachte Stellplätze verfahrensfrei errichtet werden können, aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen.
Hinweis: Die betroffenen Nachbarn haben Ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr