Erlenweg 2a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 29.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ahornstraße“.

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Carports mit einer Breite von 3,5 m und einer Tiefe von 6 m an die bestehende Einzelgarage. Dieser soll mit einem Versatz gegenüber dem Bestand von 1 m errichtet werden.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt der Bauraum für Garagen 6 m x 6 m. Tatsächlich bebaut sind hiervon jedoch nur 3 m x 6 m.

Der Bauraum wird durch das geplante Vorhaben in der Breite um 0,5 m und um 1m in der Länge (durch die Verschiebung in der Länge) überschritten.

Hierfür wird ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt, da nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayBO überdachte Stellplätze verfahrensfrei errichtet werden können, aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen.

Hinweis: Die betroffenen Nachbarn haben Ihre Zustimmung zum Vorhaben erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports – wie beantragt – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 08:58 Uhr