Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2020 wurde beschlossen, dass das Jugendhaus und der Jugendtreff zusammengelegt werden sollen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2020 wurde der Beschluss gefasst, dass das auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016 bestehende Jugendhaus abgerissen werden soll und eine dringend benötigte Kinderkrippe errichtet werden soll. Hierfür müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Derzeit wird ein VgV-Verfahren durchgeführt, um einen Planer mit einer konkreten Planung für den Neubau für die Kinderkrippe an der Weßlinger Straße zu beauftragen.
Damit das Projekt realisiert werden kann, sollten die notwendigen Voraussetzungen im
Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet werden.
Das Grundstück mit einer Fläche von 1.525 m², ist derzeit etwa zur Hälfte mit dem Jugendhaus überbaut. Die andere Hälfte ist bereits flächendeckend versiegelt und dient als asphaltierter Parkplatz.
Seitens der Verwaltung wird für o.g. Grundstück ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) empfohlen. Bei der Errichtung der Kinderkrippe handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung, da die Baudichte künftig erhöht werden soll und es sich zum Teil um Flächen handelt, die bislang noch nicht zu den überbaubaren Grundstücksflächen gehören bereits aber versiegelt sind.
Es liegen keine Gründe vor, für die Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ebenso sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe B BauGB benannten Schutzgüter. Bei der Errichtung einer Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching handelt es sich um eine Maßnahme zur Innenentwicklung (Nachverdichtung). Durch die oben benannten Punkte der bereits bestehenden Bebauung und Versiegelung des Grundstückes und durch entsprechende grünordnerische Festsetzungen kann prinzipiell eine Betroffenheit bzw. negative Beeinträchtigung der Schutzgüter Arten und Lebensräumen, Boden, Wasser, Klima/&Luft, Landschaftsbild und Denkmäler ausgeschlossen werden.
Der Flächennutzungsplan sieht für das gesamte Grundstück, Fläche für „Gemeinbedarf mit kultureller Einrichtung“ vor. Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
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Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.11.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 2016, Gemarkung Gilching.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird der Planungsverband München beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.11.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 2016, Gemarkung Gilching.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird der Planungsverband München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2024 11:35 Uhr