Sternstr. 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/88, Gemarkung Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Es  soll ein Gebäude (II + D) mit einer Grundfläche von 245 m² errichtet werden.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vogl verließ nach der Abstimmung die öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses.

Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr