Merkurstr. 22; Bauantrag zur Errichtung von zwei Kellerräumen neben einem best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/21, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorniersiedlung“.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Kellerräumen auf einer Länge von 14,64 m und einer Tiefe von 3,01 m bzw. 3,62 m (Grundfläche ca. 49,29 m²). Die Kellerräume liegen nicht direkt unter dem Wohngebäude, sondern außerhalb von diesem.

Das Vorhaben soll außerhalb des festgesetzten Bauraumes errichtet werden. 

Gem. Bebauungsplan ist für das Grundstück eine Grundfläche von 210 m² festgesetzt, welche nach § 19 BauNVO um 50% überschritten werden darf. Somit wäre eine Gesamtgrundfläche auf dem Grundstück von max. 315 m² möglich.

Gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO sind bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ebenfalls an die Grundfläche anzurechnen.

Das Gebäude selbst weist eine Grundfläche von 178 m² auf. Hinzu kommen die Grundflächen für die beiden bestehenden Garagen mit insgesamt 88 m². Des Weiteren wurde ein überdachter Freisitz mit einer Grundfläche von 21,45 m² errichtet. Dies ergibt eine Gesamtgrundfläche auf dem Grundstück von 287,45 m². 

Die beantragte Unterkellerung mit einer Grundfläche von ca. 49,29 m² überschreitet die zulässige Grundfläche um ca. 21,74 m².
Des Weiteren liegt die Unterkellerung außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Ein Teil der beantragten Unterkellerung soll im oberirdischen Bereich zwischen Wohnhaus und best. Garage (Innenhof) zusätzlich noch überdacht werden.

Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden bisher nur zwei Befreiungen bzgl. Überschreitung des Bauraumes zugelassen. Diese waren jedoch in einem wesentlich geringfügigeren Ausmaß als das beantragte Vorhaben. Des Weiteren werden durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt.

Zur Vermeidung von Bezugsfällen und einem etwaigen obsolet werden der Festsetzung, sollte von einer Befreiung abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die festgesetzte Baugrenze sowie die max. zulässige Grundfläche überschritten werden. Befreiungen hierfür werden nicht erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die festgesetzte Baugrenze sowie die max. zulässige Grundfläche überschritten werden. Befreiungen hierfür werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Merkurstr. 22_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:35 Uhr