Streupflicht Bauhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Zweiter BM Fink spricht die problematische Verkehrssituation im Gemeindegebiet bei Eisglätte an. Er weist darauf hin, dass der Bauhof trotz vereisten Straßen nicht alle Straßen salzen dürfe aufgrund eines GR-Beschlusses und bittet um Information.
BM Walter gibt an, dass auch im Rathaus Bürgerbeschwerden vorliegen, der Bauhof sich aber an den Beschluss halten muss. Bei Blitzeis kann er das Aussetzen des Beschlusses anordnen. BM Walter weist jedoch noch einmal eindringlich darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger noch immer nicht wissen, dass sie die Räum- und Streupflicht (1,20m von der Grundstücksgrenze) auch betrifft, wenn kein Bürgersteig an das Grundstück grenzt.
Datenstand vom 28.03.2023 09:45 Uhr