Starnberger Weg 60; Bauantrag zum Umbau und energetischen Ertüchtigung eines Einkaufsmarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1535/1, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt am Starnberger Weg“.

Beantragt werden der Umbau und eine energetische Ertüchtigung eines Einkaufsmarktes.

Aktuell befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes ein Lebensmittelmarkt (mit Backshop) sowie ein Getränkemarkt, welche aktuell baulich durch eine Wand getrennt sind. Die derzeitigen Verkaufsflächen gliedern sich wie folgt auf:
Lebensmittelmarkt: 931,80 m²
Getränkemarkt:       387,00 m²
Summe:                1318,80 m²

Gemäß Bebauungsplan ist eine max. Verkaufsfläche von 1.350 m² zulässig. Durch die Zusammenlegung der beiden Märkte entsteht nun eine Verkaufsfläche von 1.335,00 m². Dies bedeutet eine „Mehrung“ gegenüber der alten Nutzung um 16,2 m². Die Festsetzung des Bebauungsplans ist nach wie vor eingehalten.

Die Raumaufteilung des vorhandenen Einkaufsmarktes im Erdgeschoss soll neu strukturiert werden, um die Verkaufsflächen des Lebensmittel- und Getränkemarktes zusammenlegen zu können. Die Zugangssituation zum Markt bleibt hierbei unverändert. Veränderungen an der bisherigen Gesamtkubatur sind nur für das neue Kaltlager, welches im Süd-Osten des Gebäudes als Anbau ergänzt wird, vorgesehen.

Im Zuge der Neugestaltung der Eingangsfassade ist ein größeres Vordach in Verbindung mit dem neuen Kaltlager geplant. Kunden sollen hierdurch besser vor Wind und Wetter geschützt werden.

Ferner ist eine Anpassung der Zufahrtsrampe geplant, um diese vor allem für ausfahrende Pkw zu verbessern (Anpassung der Rampenabfahrtsneigung, Anbringung Sichtspiegel). Ebenfalls wird die Beleuchtung und Oberflächengestaltung in diesem Bereich attraktiver gestaltet.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen sind folgende Befreiungen zum Vorhaben erforderlich:

  1. Überschreitung der Baugrenze durch Vordach um 0,3 m (Festsetzung Nr. 3.1)
Das geplante Vordach überschreitet im Nord-Osten die Baugrenze um 0,3 m auf der gesamten Südfront des Gebäudes.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung gefolgt werden, da durch das Dach ein Witterungsschutz gegeben ist und gleichzeitig eine attraktive und funktionale Beleuchtung des Zugangsbereichs und der Laufwege geschaffen wird und die Überschreitung der Baugrenze nur geringfügig ist.


  1. Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen (Leergutlager) um 15 m² (Festsetzung Nr. 5.1)
Der geplante Anbau im Süd-Osten (Leergutlager) überschreitet das Baufeld für Nebenanlagen um 15 m².

Aus Sicht der Verwaltung steht einer Befreiung nichts entgegen, da die Überschreitung bedingt ist durch die Umstrukturierungen im Innenbereich und aus logistischen Gründen (kürzere Wege, Abholung Leergut) sinnvoll erachtet wird. Ferner entsteht durch die Verlagerung keine Beeinträchtigung für Nachbarn durch Lärm.


  1. a) Kfz-Stellplätze / Fahrradabstellplätze überschreiten die Fläche für Stellplätze und Nebenanlagen um 1 - 3,5 m (Festsetzung 5.1)
b) zusätzliche Errichtung von Kfz-Stellplätzen in der privaten Grünfläche (Festsetzung Nr. 7.1)

Durch die Zusammenlegung der beiden Märkte zu einem großflächigen Einzelhandel ist gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ein veränderter Stellplatzschlüssel zu verwenden. Demnach wären für das Vorhaben nunmehr insgesamt 140 Stellplätze anstatt 104 auf dem Grundstück vorzuhalten. Faktisch vermehrt sich die Gesamtverkaufsfläche durch Zusammenlegung nur um 16,2 m².

Es werden 76 Stellplätze in der Tiefgarage und 54 oberirdische (in Summe 130) nachgewiesen. Hiervon werden 6 Stellplätze neu - im Bebauungsplan als „private Grünfläche“ festgesetzter Bereich - errichtet. Die Reduktion von betroffenen Grünflächen wird durch zusätzliche Wand- und Dachbegrünungsflächen kompensiert. Die neu geschaffenen Stellplätze werden mit sickerfähigem Belag ausgeführt.

Die 10 erforderlichen Kfz-Stellplätze sollen durch 22 Fahrradstellplätze - ganz im Sinne moderner Mobilität - kompensiert werden. Auch wird es großzügige Abstellplätze für Lastenfahrräder geben. In Summe wird es anstatt von bisher 18 in Zukunft 40 Fahrradstellplätze geben. Für die Zukunft sind 10 Pkw-Ladestationen auf dem Areal geplant.

Auch dieser Befreiung steht Seitens der Verwaltung nichts entgegen. Der Kompensation der 10 erforderlichen Stellplätze durch 40 Fahrradstellplätze kann gefolgt werden, da der Einkaufsmarkt in einer integrierten, zentralen Lage liegt, der sowohl fußläufig als auch mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar ist. Zumal erscheint es nicht schlüssig, dass bei einem Bestandsobjekt und bei einer so geringen Veränderung der Verkaufsfläche zusätzlich 26 Stellplätze für den Einkaufsmarkt nachgewiesen werden müssen. Dies würde zu einer nicht beabsichtigten Härte führen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • von Festsetzung Nr. 3.1: Überschreitung der Baugrenze durch ein Vordach
  • von Festsetzung Nr. 5.1: Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen durch Errichtung eines Leergutlagers
  • von Festsetzung Nr. 5.1: Errichtung von Kfz-Stellplätzen / Fahrradstellplätze außerhalb des festgesetzten Bauraumes
von Festsetzung Nr. 7.1: Errichtung von Kzf- und Fahrradstellplätzen in der privaten Grünfläche

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden befürwortet:
  • von Festsetzung Nr. 3.1: Überschreitung der Baugrenze durch ein Vordach
  • von Festsetzung Nr. 5.1: Überschreitung der Fläche für Nebenanlagen durch Errichtung eines Leergutlagers
  • von Festsetzung Nr. 5.1: Errichtung von Kfz-Stellplätzen / Fahrradstellplätze außerhalb des festgesetzten Bauraumes
von Festsetzung Nr. 7.1: Errichtung von Kzf- und Fahrradstellplätzen in der privaten Grünfläche

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Starnberger Weg 60_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:35 Uhr