Münchener Str. 20; Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Büros und Pausenraumes der Bäckerei zu einem Café auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 25.10.2021 wurde auf dem Grundstück die Nutzungsänderung einer Brauerei mit Verkostungsraum für einen Biersommelier zu einer Biobäckerei und Konditorei (ohne Verkauf) nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt. 
Begründet wird die Entscheidung seitens des Landratsamtes, dass eine Biobäckerei und Konditorei keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Nutzung widerspreche zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplans als Fläche für die Landwirtschaft, durch die Nutzungsänderung werde dieser Belang jedoch nicht beeinträchtigt. Die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Nutzung (Brennerei mit Verkostungsraum - Anmerkung Verwaltung: gemeint war wohl Brauerei statt Brennerei) zu einer vergleichbaren gewerblichen Nutzung (Bäckerei und Konditorei, ohne Verkauf) stelle keine Nutzungsintensivierung und Verstärkung der Situation und damit keine Beeinträchtigung dar. Es seien keine zusätzlichen Belastungen des Außenbereichs durch die geänderte Nutzung erkennbar. Insbesondere liege keine neue Versiegelung von Flächen oder ein stärkerer Zu- und Abfahrtsverkehr vor.

Nun liegt ein erneuter Antrag auf Nutzungsänderung vor. Hierbei werden ein Büro sowie ein Pausenraum der Bäckerei zu einem Café mit 48 Sitzplätzen umgewandelt. Ferner soll eine ca. 80 - 100 m² große Fläche vor dem Gebäude als Biergarten bzw. Freischankfläche mit bis zu 80 Sitzplätzen errichtet werden.

Auf Grund der Nutzungsänderung ist somit ein erhöhter Publikumsverkehr mit entsprechendem Zu- und Abfahrtsverkehr auf dem Grundstück zu erwarten, was eine erhebliche Nutzungsintensivierung darstellt und wegen der Vorbildwirkung die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Ferner wird bei einem gastronomischen Betrieb in dieser Größenordnung die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt. 

Gem. der gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzstellplatzsatzung werden wie folgt Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen:

                                                                Kfz-Stellplätze                    Fahrräder
Bestand
Produktion/Lager Bäckerei:                            5 Stellplätze                    0 Stellplätze
Neu
Café (Innenbereich):                                    12 Stellplätze                    9 Stellplätze
Biergarten:                                                      12 Stellplätze                  16 Stellplätze
Gesamt:                                                     29 Stellplätze                  25 Stellplätze

Die Satzungen sind somit eingehalten.
Da das Grundstück sich planungsrechtlich im Außenbereich befindet, findet die gdl. Abstandsflächensatzung keine Anwendung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht erteilt. 

Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung eines Büros und eines Pausenraumes zu einem Café mit 48 Sitzplätzen und einem neuen ca. 80 - 100 m² großen Biergarten mit Freischankflächen und mit bis zu 80 Sitzplätzen im Freien wird eine erhebliche Nutzungsintensivierung mit erhöhtem Publikumsverkehr stattfinden. Es ist die Entstehung einer Splittersiedlung und - aufgrund der Gaststättengröße - eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart des Landschaftsbildes zu befürchten. Außerdem werden im Außenbereich aufgrund der Größe des Gaststättenbetriebes schädliche Umweltauswirkungen befürchtet. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht erteilt. 

Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung eines Büros und eines Pausenraumes zu einem Café mit 48 Sitzplätzen und einem neuen ca. 80 - 100 m² großen Biergarten mit Freischankflächen und mit bis zu 80 Sitzplätzen im Freien wird eine erhebliche Nutzungsintensivierung mit erhöhtem Publikumsverkehr stattfinden. Es ist die Entstehung einer Splittersiedlung und - aufgrund der Gaststättengröße - eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart des Landschaftsbildes zu befürchten. Außerdem werden im Außenbereich aufgrund der Größe des Gaststättenbetriebes schädliche Umweltauswirkungen befürchtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Münchener Str. 20_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:37 Uhr