Baukostenvereinbarung Sonnenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sonnenstraße werden zwischen der St.-Egidi-und der St.-Gilgener-Straße im Jahr 2024 umfassende Bauarbeiten an der Infrastruktur der Trinkwasserversorgung, der Schmutzwasserentsorgung und der Neubau der Nahwärmeversorgung durchgeführt.
Eine Oberflächenwiederherstellung nach den geltenden Regeln der Technik ist auf Grund des schlechten Zustandes der derzeitigen Verkehrsoberflächen nicht möglich. Die ausführenden Firmen können die Gewährleistung für die Oberflächenwiederherstellung ablehnen. Nach Fertigstellung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist die Übernahme durch den Straßenbaulastträger (Gemeinde Gilching) durchzuführen. Eine Übernahme  ohne Gewährleistungsanspruch ist nicht zulässig. Um dem entgegenzuwirken muss der gesamte Straßenoberbau wiederhergestellt werden.
Die Kosten werden an Hand der festgestellten Flächenbedarfe der Leitungsgräben und verbleibenden Restflächen zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Die Gemeindewerke Gilching KU sind Auftraggeber für die Gesamtmaßnahme.
Die Gemeindewerke stellen den Beteiligten die Kosten an Hand der vereinbarten Aufteilung in Rechnung. 
Abgerechnet werden die tatsächlich abgerechneten Massen mit den in der Vergabe beauftragten Preisen.
Der Ausführungszeitraum ist für Anfang März bis Ende Oktober 2024 geplant.
Die Vereinbarung mit der Kostenberechnung ist im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):


Die Finanzmittel  sind auf der Haushaltstelle Unterhalt für Straßen und Wege eingeplant.

Beschlussvorschlag

  1. Die Vereinbarung mit Anlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Vereinbarung mit den Gemeindewerken KU und dem Amperverband zu schließen.

Beschluss

  1. Die Vereinbarung mit Anlagen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit den Gemeindewerken KU und dem Amperverband zu schließen.
  3. Das Ingenieurbüro BERNARD Gruppe ZT GmbH wird beauftragt, im Vorfeld einen Straßenquerschnitt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 07:21 Uhr