Anpassung der Beamtenbezüge 2024/2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach Art. 16 BayBesG sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten regelmäßig an die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, den Tarifabschluss der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht in das Besoldungsrecht zu übertragen.
Der Ministerrat hat dazu am 6. Februar 2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, der im Kern folgende Änderungen vorsieht:

1. Besoldungserhöhung
Die Besoldungserhöhung der Beamten soll in zwei Schritten erfolgen:
  • Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro und dynamische Besoldungsbestandteile (z. B. Zuschläge und Zulagen) um 4,76 % erhöht.
  • Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine lineare Anpassung aller Besoldungsbestandteile um weitere 5,5 %. 

2. Inflationsausgleichszahlung

Laufbahnbeamten, berufsmäßigen Bürgermeistern und Anwärtern sollen ferner Inflationsausgleichszahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gezahlt werden:

  • Zum Stichtag 9. Dezember 2023 wird eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Inflationsausgleichszahlung ist, dass das Beamtenverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und die Beamten in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge hatten. 
Bei Teilzeitbeschäftigung findet eine entsprechende Kürzung statt.

  • Zusätzlich wird für die Monate von Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichszahlung gezahlt. Diese beträgt für Beamte monatlich 120 Euro. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass in dem jeweiligen Kalendermonat an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge besteht. 
Bei Teilzeitbeschäftigung findet eine entsprechende Kürzung statt. 

Die Inflationsausgleichszahlungen sind bis zur Höhe von 3.000 Euro nach § 3 Nr. 11c EStG von der Einkommensteuer befreit.

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags bereits mit dem April-Gehalt zum Ende des Monats März 2024 auszuzahlen.

Um eine Schlechterstellung der kommunalen Beamten zu vermeiden, empfiehlt der Bayerische Gemeindetag, dieser Praxis zu folgen.
Die Auszahlung wird unter den Vorbehalt der Rückforderung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die anfallenden Besoldungserhöhungen sowie Inflationsausgleichszahlungen an die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Gilching werden auf Basis des aktuellen Personalbestandes wie folgt kalkuliert:
  • Der Haushalt 2024 wird durch die Inflationsausgleichszahlung mit 21.000 € sowie der Besoldungserhöhung mit Besoldungsbestandteilen mit rund 3.000 € belastet (Gesamt: 24.000 €).

Änderungen vorbehalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtages, analog dem Vorgehen des Freistaates Bayern, mit dem Aprilgehalt auszubezahlen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Inflationsausgleichszahlungen im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtages, analog dem Vorgehen des Freistaates Bayern, mit dem Aprilgehalt auszubezahlen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2024 08:05 Uhr