Vollstreckungswesen; Übertragung der Vollstreckung von Verwaltungsakten auf den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Da die Nachbesetzung der Kassenstelle bisher nicht erfolgreich war, ist die Gemeindekasse gezwungen, Aufgaben abzugeben, um die Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden. Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland ist aufgrund seiner Expertise und Infrastruktur in der Zusammenarbeit mit Kommunen prädestiniert, diese Aufgaben effizient und zuverlässig zu übernehmen.

Dieser bietet ein Forderungsmanagement an, welches in einer dreijährigen Testphase mit 16 Städten und Gemeinden erfolgreich erprobt wurde. Es wurden die technischen Rahmenbedin­gungen für die Anbindung der Fachverfahren von AKDB, Komuna und Infoma geschaffen. Die Ver­bandsversammlung beschloss am 19. Juni 2020 einstimmig das Erfolgsmodell Forderungsma­nagement über den 31.12.2020 hinaus anzubieten. Aktuell nehmen 21 Kommunen, darunter auch die kreisfreie Stadt Rosenheim und die Gemeinde Berg, diese Dienstleistung in An­spruch.

Die Vollstreckungsabteilung des Verbandes zählt sechs Innendienstmitarbeiter. Dar­über hinaus verfügt der ZV KD Oberland aktuell über zwei Außendienstmitarbeiter, die vor Ort tätig werden. Alle Mitarbeiter werden in diesem Aufgabenbereich um­fassend geschult und qualifiziert. Alles in allem hält der Zweckverband eine hoch profes­sionelle Vollstreckungsabteilung, welche sich flexibel unseren Ansprüchen anpasst.

Vorteile für die Gemeinde Gilching:
  • Der Verband hat jahrelange Erfahrung im Vollstreckungsbereich von Bußgel­dern der Verkehrsüberwachung; allein in den Jahren 2018 bis 2024 wurden 
      • ~86.500 Mahnungen verschickt,
      • ~61.500 Vollstreckungsankündigungen versendet,
      • ~17.500 Aufträge an Gerichtsvollzieher 
      • ~18.100 Drittschuldnerpfändungen (u.a. Lohn- und Kontenpfändun­gen) mit einer Erfolgsquote von rund 66 % ausgesprochen.
  • Im Bereich des Forderungsmanagements für Städte und Gemeinden wurden seit Be­ginn der Testphase im Dezember 2017 bis Dezember 2024 in Summe 
      • ~20.000 Fälle bearbeitet,
      • ~8.200 Vollstreckungsankündigungen versendet,
      • ~2.400 Drittschuldnerpfändungen (u.a. Lohn- und Kontenpfändun­gen) mit einer Erfolgsquote von rund 39 % ausgesprochen,
      • ~1.300 Aufträge an Gerichtsvollzieher und
      • ~2.600 Aufträge an die verbandseigenen Außendienstmitarbeiter erteilt.

  • Beim Forderungsmanagement für Städte und Gemeinden verzeichnet der Verband bis Dezember 2024 eine Erfolgsquote von 70 %. Von den rund 10,2 Millionen Euro aus­stehenden Forderungen konnten rund 7,1 Millionen Euro beigetrieben und viele Vollstreckungsaufschübe (=„Ratenzahlungen“) vereinbart werden.
  • Es erfolgt eine Sichtkontrolle der übergebenen Forderungen 
  • Säumniszuschläge werden automatisch kontrolliert und ggfs. nachberechnet und korri­giert.
  • Beigetriebene Forderungen werden zeitnah an die jeweilige Gemeinde ausgezahlt.
  • Die Gemeinden erhalten bei Auszahlung eine konkrete Einzelaufstellung bzgl. der zu verbuchenden Gelder.
  • Bei Bedarf können umfangreiche Auswertungen und Statistiken erstellt werden.
  • Durch die wöchentliche Abfrage aller Schuldner im Insolvenzportal, kann eine zeitnahe Rückmeldung an die Gemeinden zur Anmeldung offener Forderungen zum Insolvenzver­fahren sichergestellt werden.
  • Der Verband arbeitet mit einer effizienten Vollstreckungssoftware.
  • Im Rahmen des Arbeitskreises „Forderungsmanagement“ besteht ein enger Kon­takt zu den Kolleginnen und Kollegen aus den Gemeinden.
  • Amtshilfeersuchen werden kostenfrei mitübernommen.
  • Jede Gemeinde „spart sich“ die entsprechende Fachkraft. Dies führt zu Kostenein­sparungen (Kosten eines Arbeitsplatzes bzw. Fortbildungskosten). 
  • Das Vollstreckungswesen nimmt bei Gemeinden etwa 10 – 15 % der Arbeitszeit einer Kassenleitung in Anspruch; selten ist eine Spezialisierung auf diesen Bereich in der nötigen Tiefe und Breite möglich.

Die endgültige Entscheidung über Niederschlagung, Stundung, Ratenzahlung oder Erlass verbleibt bei den Kommunen. Der Verband kann im Rahmen der Vollstreckung lediglich einen Vollstreckungsaufschub gewähren.
  • Die Gemeinde Gilching hat immer noch die vollständige Kontrolle über die Vollstreckungen.

Finanzielle Auswirkungen

Seitens des Zweckverbandes besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Bearbeitungs-entgelte werden kostendeckend kalkuliert und stellen sich aktuell wie folgt dar:

bei Forderungen:
Bearbeitungsentgelt:
bis zu
100,00 €

10,00 €
von
100,01 € bis zu
500,00 €
15,00 €
von
500,01 € bis zu
1.000,00 €
90,00 €
von
1.000,01 € bis zu
2.000,00 €
175,00 €
von
2.000,01 € bis zu
5.000,00 €
350,00 €
von
5.000,01 € bis zu
10.000,00 €
650,00 €
von
10.000,01 € bis zu
25.000,00 €
1.600,00 €
von
25.000,01 € bis zu
50.000,00 €
3.000,00 €
über
50.000,00 €

4.000,00 €

Erfahrungswerte zeigen, dass sich ca. 80% der gemeindlichen Einzelforderungen im Be­reich bis 500 Euro bewegen. Pro geleisteten 1 Euro Bearbeitungsentgelt können die Gemeinden durch­schnittlich 6,89 Euro an Zahlungseingängen verbuchen.

Die Verwaltung schlägt zudem vor, die Planstelle in der Finanzverwaltung zu halten. Sie soll genutzt werden, um in die Personalakquise für die Stelle „Umsatzsteuer 2b“ zu gehen. Es war geplant, diese Stelle für 2026 neu zu beantragen. Da es immer schwieriger wird, geeignetes, qualifiziertes Personal zu finden, soll diese Möglichkeit genutzt werden, um bereits jetzt mit einer Stellenausschreibung und ohne Zeitdruck auf die Suche zu gehen. Eine Verschiebung der Planstelle von der Kasse in den Bereich Steueramt und ggf. Anpassung der Vergütung erfolgt dann mit dem neuen Stellenplan 2026.

Nach einem positiven Votum des Gemeinderats für die Aufgabenübertragung, wird über die Aufnahme der Gemeinde Gilching in der Verbandsversammlung des ZV KD Oberland   abgestimmt. Danach kann mit der Einbindung von Schnittstellen begonnen werden und erste Testdaten zur Bereitstellung erstellt werden. Offiziell starten kann die Gemeindekasse mit der Übergabe der Vollstreckungsfälle, wenn die Satzungsänderung der Verbandsversammlung von der Regierung von Oberbayern genehmigt wurde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KD Oberland) die Aufgabe „Vollstreckung von Verwaltungsakten“ übertragen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KD Oberland) die Aufgabe „Vollstreckung von Verwaltungsakten“ übertragen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2025 12:42 Uhr