Römerstraße 84; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1408/0 Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 136,86 m²
Wandhöhe: 3,48 - 4,73 m
Firsthöhe: 5.84 - 8,36 m
Geschossigkeit: EG + DG
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 38°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Römerstraße 86, 86a
überbaute Fläche: 152,00 m²
Wandhöhe: 4,20 m
Firsthöhe: 8,70 m
Geschossigkeit: EG + DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück müssen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Geplant sind ein Carport und ein offener Stellplatz in der Zufahrt des Carports. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 86, 86a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 86, 86a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass sie von Kfz ohne Überqueren anderer Stellplätze erreicht werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Römerstraße 84 (.pdf)
Datenstand vom 24.01.2025 07:13 Uhr