Brucker Straße 23a; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1421/3 Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 138,60 m²
Wandhöhe: 6,079 m
Firsthöhe: 8,996 m
Geschossigkeit: EG+I+DG
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 30°
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Wildmoosweg 1a Läutwiesenweg 2-12
überbaute Fläche: 216,00 m² 389,00 m²
Wandhöhe: 7,22 m 6,18 m
Firsthöhe: 9,75 m 10,55 m
Geschossigkeit: EG+I+DG EG+I+DG
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Zudem werden 5 oberirdische Stellplätze für Fahrräder errichtet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht eingehalten. Korrigierte Pläne wurden bereits vom Landratsamt Starnberg beim Antragsteller angefordert.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird unter der Maßgabe, dass die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden und unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Wildmoosweg 1a und Läutwiesenweg 2-12 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bezugsfälle Wildmoosweg 1a und Läutwiesenweg 2-12 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Brucker Straße 23a (.pdf)
Datenstand vom 26.03.2025 09:24 Uhr