Schergenamtsweg 5; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderhauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1334 u. 1335, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.08.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein bestehender Kindergarten mit einer überbauten Fläche von 866 m². Das Gebäude ist zum größten Teil erdgeschossig (WH 3,50 m) ausgeführt; ein Teilbereich ist mit einer 3-geschossigen Bebauung (WH 9,00 m) errichtet worden.

Dieser Kindergarten soll evtl. renoviert bzw. ein neues Gebäude errichtet werden.

Für eine Neubebauung wird nun ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, in dem das Maß der baulichen Nutzung zur Unterbringung von 3 Kindergartengruppen, 2 Kinderhortgruppen, 1 Kinderkrippengruppe und 2 Wohnungen abgefragt werden soll.

Hierzu wurden Fragen eingereicht, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Das bestehende Gebäude hat eine überbaute Fläche von ca. 900 qm. Ist eine neue Überbauung mit einer Fläche von 600 qm gemäß Lageplan möglich?

Eine Neubebauung mit einer Fläche von 600 qm ist möglich.


  1. Ist alternativ eine überbaute Fläche mit 900 qm gemäß Bestand möglich?

Alternativ ist eine Fläche mit 900 qm möglich.


  1. Für das angedachte Kinderhaus mit Wohnungen ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter geplant. Ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter im unbeplanten Innenbereich auf den o. g. Grundstücken möglich (Bezug Fl.Nrn. 1325/28 und 1327, jeweils Gemarkung Gilching)?

Eine Wandhöhe von 10,50 m ist möglich.


  1. Falls Frage 3 negativ beantwortet wird: Ist eine Wandhöhe von 9 Metern gemäß Bestandsgebäude bei einem Neubau möglich?

Eine Wandhöhe von 9 m ist möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

  1. Das bestehende Gebäude hat eine überbaute Fläche von ca. 900 qm. Ist eine neue Überbauung mit einer Fläche von 600 qm gemäß Lageplan möglich?

Eine Neubebauung mit einer Fläche von 600 qm ist möglich.


  1. Ist alternativ eine überbaute Fläche mit 900 qm gemäß Bestand möglich?

Alternativ ist eine Fläche mit 900 qm möglich.


  1. Für das angedachte Kinderhaus mit Wohnungen ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter geplant. Ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter im unbeplanten Innenbereich auf den o. g. Grundstücken möglich (Bezug Fl.Nrn. 1325/28 und 1327, jeweils Gemarkung Gilching)?

Eine Wandhöhe von 10,50 m ist möglich.


  1. Falls Frage 3 negativ beantwortet wird: Ist eine Wandhöhe von 9 Metern gemäß Bestandsgebäude bei einem Neubau möglich?

Eine Wandhöhe von 9 m ist möglich.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

  1. Das bestehende Gebäude hat eine überbaute Fläche von ca. 900 qm. Ist eine neue Überbauung mit einer Fläche von 600 qm gemäß Lageplan möglich?

Eine Neubebauung mit einer Fläche von 600 qm ist möglich.


  1. Ist alternativ eine überbaute Fläche mit 900 qm gemäß Bestand möglich?

Alternativ ist eine Fläche mit 900 qm möglich.


  1. Für das angedachte Kinderhaus mit Wohnungen ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter geplant. Ist eine Wandhöhe von 10,50 Meter im unbeplanten Innenbereich auf den o. g. Grundstücken möglich (Bezug Fl.Nrn. 1325/28 und 1327, jeweils Gemarkung Gilching)?

Eine Wandhöhe von 10,50 m ist möglich.


  1. Falls Frage 3 negativ beantwortet wird: Ist eine Wandhöhe von 9 Metern gemäß Bestandsgebäude bei einem Neubau möglich?

Eine Wandhöhe von 9 m ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2018 08:39 Uhr