Am Römerstein 53; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Stellplätzen mit E-Zapfsäulen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 120 und 120/1, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.
Beantragt wird die Errichtung von E-Tankstellen. Diese sollen zum Teil auf dem bestehenden Baugrundstück und zum Teil auf der im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzten Bereich errichtet werden.
Dieser Bereich wird durch eine 1 m hohe Stützwand gesichert und mit Bäumen als Ausgleich hinterpflanzt. Die Begründung hierzu wird in Anlage (nichtöffentlicher Teil) beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird die Maßnahme begrüßt; einer Befreiung stehen daher keine Hinderungsgründe entgegen.
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auszuführen. Danach ist bei Stellplatzanlagen mit mehr als 4 zusammenhängenden Stellflächen in Reihe eine Gliederung durch Standortgerechte Bäume und Sträucher vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Einer isolierten Befreiung – wie beantragt - wird zugestimmt.
Die Herstellung der Stellplätze ist gem. der Festsetzung A).III.4 der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung durchzuführen.
Beschluss
Einer isolierten Befreiung – wie beantragt - wird zugestimmt.
Die Herstellung der Stellplätze ist gem. der Festsetzung A).III.4 der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 09:07 Uhr