Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zusammensetzung des Gemeinderates; Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Matthias Helwig (SPD)
2 Zusammensetzung des Gemeinderates; Benennung und Vereidigung der neuen Gemeinderätin Selina Rieger
3 Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung der Ausschüsse
4 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2020
5 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
6 Bericht der Referenten und Verbandsräte
6.1 Referat „Mobilität“
6.2 Referat „Senioren“
6.3 Referat „Bildung und Kultur“
6.4 Referat „Feuerwehr“
6.5 Referat „Jugend“
6.6 Referat „Partnerschaft Cecina“
6.7 Referat „Gemeindewerke“
6.8 Referat „Sport“
7 Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz Bau GB (Antrag auf Nachprüfung vom 19.02.2020 zum Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.20)
8 Geschwindigkeitsreduzierung entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2020)
9 Kreuzung Münchener Straße/ Am Römerstein; Ampelanlage
10 Gemeindliche Sportanlage; Vergabe des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V.
11 Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen
12 Rechtmäßigkeit der Herstellung Feichtholzweg
13 Rechtmäßigkeit der Herstellung Fichtenstraße
14 Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße
15 Rechtmäßigkeit der Herstellung Waldstraße
16 Sitzungen des Gemeinderates; Livestream-Übertragung der Sitzungen des Gilchinger Gemeinderates und Veröffentlichung im Internet (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 14.4.2020)
17 Gemeindewerke: Interimsheizwerk zur Fernwärmeversorgung: Vergabe der Errichtungsleistung
18 Gemeindewerke: Finanzierung Bautätigkeit Wasser 2020
19 Verschiedenes
19.1 Krähenplage
19.2 Fahrradweg zwischen KIM (Krailling) und Germering
19.3 Bänke in der Walstraße
19.4 Linden in der Kleinfeldstraße
19.5 Ergebnis der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Nennung von zwei Herstellerfirmen in der Friedhofssatzung vom 06.06.2018
19.6 Fertigstellung der Baumaßnahmen in der St.-Gilgener-Straße

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 26.05.20.pdf
Download Niederschrift öff 26.05.20.pdf

zum Seitenanfang

1. Zusammensetzung des Gemeinderates; Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Matthias Helwig (SPD)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29. April 2020 bittet Gemeinderatsmitglied Matthias Helwig, ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied aus beruflichen Gründen zu entlassen.
Nach Art. 48 GLkrWG kann ein Gemeinderatsmitglied auch ohne Benennung von konkreten Gründen sein Ehrenamt niederlegen. Zur Wirksamkeit der Niederlegung ist dennoch ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.
Die Nachfolgeregelung wird ebenfalls in der Sitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2020 behandelt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Matthias Helwig zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt.

Beschluss

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Matthias Helwig zur Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung  statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Zusammensetzung des Gemeinderates; Benennung und Vereidigung der neuen Gemeinderätin Selina Rieger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2020 wird voraussichtlich das Gemeinderatsmitglied, Herr Matthias Helwig, aus dem Gemeinderat auf seinen Antrag hin entbunden. Aus diesem Grund wird es notwendig sein, dessen Nachfolge zu regeln.
Entsprechend der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in diesem Jahr würde innerhalb der SPD-Fraktion Frau Selina Rieger als Nachfolgerin nachrücken. Frau Rieger wurde mit Schreiben vom 8.5.2020 hierüber informiert. Zwischenzeitlich hat Frau Rieger ihre Bereitschaft hierfür erklärt.
Frau Rieger wird offiziell zur Sitzung eingeladen und zu Beginn der Sitzung vereidigt.

Beschlussvorschlag

Frau Rieger wird als neue Gemeinderätin in Gegenwart der Mitglieder des Gemeinderates offiziell vereidigt.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderätin Selina Rieger legt gemäß Art. 31 Abs. 4 GO (Gemeindeverordnung) vor dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter den Amtseid ab.

zum Seitenanfang

3. Zusammensetzung des Gemeinderates; Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderates Herrn Matthias Helwig und der Nachbesetzung von Frau Selina Rieger ergeben sich Verschiebungen in der Besetzung der Ausschüsse.
Herr Helwig war von seiten der Fraktion der „SPD“
  1. ordentliches Mitglied im „Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport“,
  2. erster Stellvertreter für Kerstin Königbauer im „Bauausschuss“
  3. erster Stellvertreter für Kerstin Königbauer im „Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr“
  4. und zweiter Stellvertreter für Christian Winklmeier im  „Ausschuss für Finanzen  und Personal“
 Die Fraktion der „SPD“ wird gebeten, bis zur Sitzung des Gemeinderates Vorschläge einzureichen, wie zukünftig die Ausschüsse besetzt sein sollen.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag der Fraktion der „SPD“ besteht mit folgenden personellen Änderungen Einverständnis:
a)        Bauausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
……………………………….        ………………….        …………………..

b)        Ausschuss für Finanzen und Personal
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………
  1. Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………

  1. Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport

       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
………………………….                …………………..        ……………………

Beschluss

Auf Vorschlag der Fraktion der „SPD“ besteht mit folgenden personellen Änderungen Einverständnis:
a)        Bauausschuss
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Königbauer Kerstin        Winklmeier Christian        Dr. Rappenglück M.
Keil Karin        Rieger Selina        Hüttemann Sophie


b)        Ausschuss für Finanzen und Personal
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Dr. Rappenglück Michael        Keil Karin        Königbauer Kerstin
Winklmeier Christian        Hüttemann Sophie        Rieger Selina


  1. Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Keil Karin        Hüttemann Sophie        Dr. Rappenglück Michael
Winklmeier Christian        Rieger Selina        Königbauer Kerstin


  1. Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport
       Ordentliches Mitglied        1.Stellvertreter        2.Stellvertreter
Hüttemann Sophie        Königbauer Kerstin        Keil Karin
Rieger Selina        Dr. Rappenglück M.        Winklmeier Christian

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2020

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 05.05.2020 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bittet um Herausnahme der Vereidigungsformel. Mit Entnahme dieser gilt die Sitzungsniederschrift vom 05.05.20 als genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 05.05.2020 wird kein weiterer Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 5

Diskussionsverlauf

Löschungsbewilligung Sicherungshypothek

Der Gemeinderat hat umfassend vom Sachverhalt Kenntnis erhalten und stimmt der Löschung der Sicherungshypothek für die Gemeinde Gilching in Höhe von 300,00 DM zu (Grundbuchstelle: Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für Gilching Blatt 5289).



Grundstücksangelegenheiten; Veräußerung Teilflächen im Gewerbegebiet BAB
96 Nord (neu Gewerbepark Ost) FlNr. 118/5 Gem. Argelsried Nachtrag zum Kaufvertrag vom 16.08.2019, URNr. J 1802/2019

Der Gemei nderat hat von dem am 16.03.2020 abgeschlossenen Nachtrag URNr. H0581/2020, Notariat Dr. Henning Schwarz in München, Kenntnis erlan gt und genehmigt ihn in allen Teilen.

zum Seitenanfang

6. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6
zum Seitenanfang

6.1. Referat „Mobilität“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Winklmeier bedankt sich für die Wahl zum Referenten „Mobilität“. Anschließend informiert er über die eingereichte Petition „Karolingerstraße“, in der um verkehrsbeschränkende Maßnahmen gebeten wird.

Des Weiteren beschreibt er die Parksituation in der Bruckerstraße vor der Metzgerei „Obere Mühle“. Hier parken die meisten Autos auf dem Gehweg. Dankenswerterweise konnte sich mit dem Grundstückseigentümer geeinigt werden, so dass die Fahrzeuge künftig so parken können, wie vor der Bäckerei gegenüber.

GR Winkelmeier berichtet über STAdtradeln 2020. Alle Gemeinderäte sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Unter „Gemeinderat Gilching“ wurde ein Team eingerichtet, zu dem sich jeder Gemeinderat anmelden kann. Über rege Teilnahme würde er sich sehr freuen.
.

zum Seitenanfang

6.2. Referat „Senioren“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer berichtet über den guten Kontakt mit dem Seniorenbeirat. Auch künftig sind gute Aktionen geplant. Sie erklärt, dass die Wahl des Seniorenbeirates ansteht sowie das 20-jährige Bestehen. Zur Umrahmung dieser Feierlichkeiten ist eine kulturelle Veranstaltung in Vorbereitung. Um finanzielle Unterstützung der Gemeinde wird gebeten. Dies soll auch künftig in die Satzung mit aufgenommen werden.

zum Seitenanfang

6.3. Referat „Bildung und Kultur“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Dr. Rappenglück berichtet über ein Treffen aller Kulturschaffenden. Die Kulturwoche kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden. Es soll ein neues Modell entstehen: Eine Kombination aus Online- und Vorort-Veranstaltungen. Es handelt sich hierbei um eine große Aufgabe, die es zu bewältigen gilt.

Zudem berichtet Dr. Rappenglück von den Schwierigkeiten der VHS, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer ernsten finanziellen Lage befindet. Es wurde daher eine Onlineschule aufgebaut mit der 2020 die finanzielle Lage noch geschultert werden kann, es für 2021 unter Umständen jedoch sehr schwierig werden wird.

zum Seitenanfang

6.4. Referat „Feuerwehr“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Lenker hat sich bei den Feuerwehren Gilching und Geisenbrunn als neuer Referent vorgestellt und kann folgendes berichten:

  • Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Ausbildungs- und Schulungsbetrieb seit dem 10.03.20 eingestellt.
  • Es werden wieder mehr Einsätze als noch vor zwei Wochen gefahren.
  • Die Gerätepflege wird einzeln von den Gerätewarten übernommen.
  • Übungen finden voraussichtlich ab Juni statt; größere Übungen jedoch erst nach den Sommerferien.
  • Die Besichtigung und große Feuerwehrübung hinsichtlich der Autobahngalerie wurde erfolgreich durchgeführt.
  • Das Feuerwehrfest und auch der Tag der offenen Türe sind abgesagt

zum Seitenanfang

6.5. Referat „Jugend“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann beschreibt die derzeitige Situation im Jugendbeirat. Es steht in diesem Jahr die Wahl des neuen Jugendbeirates an. Für die drei neu gewählten Gemeinderäte, GRinnen Hüttemann, Königbauer und Rieger (bisher im Jugendbeirat) stehen bereits drei Nachrücker fest.

zum Seitenanfang

6.6. Referat „Partnerschaft Cecina“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Keil bedauert sehr, dass die diesjährige Veranstaltung „Fiesta Italiana“ aufgrund der Corona-Pandemie und den dazugehörigen Vorschriften abgesagt werden muss. Dennoch haben sich Mitglieder des Vereins und die Verwaltung getroffen um neue Ideen zu entwickeln. Vorschläge können voraussichtlich im Juni vorgetragen werden.

zum Seitenanfang

6.7. Referat „Gemeindewerke“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.7

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Dr. Stephenson dankt Herrn Drexler sowie Herrn Haas von den Gemeindewerken sehr herzlich für den informativen Einblick in die Gemeindewerke. Sie bestätigt, dass alle Investitionen n ötig sind, denn ohne Investitionen ist eine Neukundengewinnung nicht möglich.

zum Seitenanfang

6.8. Referat „Sport“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 6.8

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Vilsmayer berichtet, dass der Sportbetrieb im Fr eien begonnen hat und gut angenommen wird. Auch Einzelsportarten wurden unter Auflage der Hygienevorschriften gestartet, was sehr gut klappt. Die Akzeptanz der Onlineangebote der letzten Wochen war groß. Die Kindersportschule öffnet nächste Woche wieder. Voraussichtlich nach den Pfingstferien werden auch die Sporthallen unter Auflagen für den Vereinssport wieder freigegeben

zum Seitenanfang

7. Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz Bau GB (Antrag auf Nachprüfung vom 19.02.2020 zum Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 17.02.20)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Der Haupt- und Bauausschuss hat am 17.02.2020 unter TOP 8 öffentlich zum

Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB beraten und die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020

mit 3:3 abgestimmt und abgelehnt. Beschluss und Sachverhalt mit Anlagen sind beigefügt.

  1. Am 19.02.2020 wurde gemäß gemeindlicher Geschäftsordnung anliegender Antrag auf Nachprüfung durch sieben Mitglieder des Gemeinderates gestellt. Gemäß Geschäftsordnung §  9 Abs. 2 stehen die Entscheidungen beschließender Ausschüsse unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
 
  1. Der Antrag auf Nachprüfung datiert auf 19.02.2020 wurde am 18.02.2020 an Herrn Ersten Bürgermeister Walter übergeben (handschriftlicher Vermerk). Der Antrag wurde von sieben Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben. Der Antrag auf Nachprüfung wurde innerhalb der Frist von sieben Tagen und von einem Viertel der Gemeinderatsmitglieder beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Diskussion wird zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Hiermit ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Im Anschluss wird über folgenden Antrag des GR Dr. Hartmann abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt einen „Runden Tisch“ mit Bauherrn, Architekt, Verwaltung und je einer benannten Person aus den Fraktionen einzuberufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Anschließend wird über folgenden Anrag des GR Unger abgestimmt:

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt einen Gestaltungsbeirat einzuberufen, sollten die Gespräche am „Runden Tisch“ ergebnislos verlaufen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Geschwindigkeitsreduzierung entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr GR Unter stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/Am Römerstein auf 30 km/h.
Es wurden Stellungnahmen der Polizeiinspektion Germering und des Landratsamts Starnberg eingeholt, welche ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Die Verwaltung schließt sich insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Unzulässigkeit einer derartigen Maßnahme den Stellungnahmen an.
Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, bei der nächsten (jährlich stattfindenden) Messstellenbegehung mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland und der Polizeiinspektion Germering die Einrichtung von ein bis zwei Messstellen entlang des genannten Straßenzugs zu bewirken. Bei entsprechender Überwachung kann die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit konsequent  sichergestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag von GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/ Am Römerstein auf 30 km/h zu reduzieren, ab.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag von GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit entlang des Straßenzugs Brucker Straße/Römerstraße/ Am Römerstein auf 30 km/h zu reduzieren, ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

9. Kreuzung Münchener Straße/ Am Römerstein; Ampelanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 wurde die Kreuzung Münchener Straße/Am Römerstein anders gestaltet. Beschlussauszug und Sachverhalt ist in Anlage beigefügt.

  1. Der Gemeinderat hat eine Vollampellösung im Bereich der Kreuzung Münchener Straße/Am Römerstein mit entsprechender Markierung (Haltebalken) beschlossen. Ziel war eine möglichst lang andauernde Rotphase Richtung Ortsmitte von Starnberg kommend, damit die Verkehrsrichtung Geisenbrunn – Ortsmitte durch die lange Grünphase Priorität erhält.

  1. Es gab zahlreichende Rückmeldungen zur Ampelanlage an der Kreuzung Münche ner Straße/Am Römerstein und es wurden mehrere Versuche bei optimierter Phasenschaltung vorgenommen. Die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer waren heftig bis beleidigend, wir erhielten eine hohe Anzahl an negativen Rückmeldungen.

  1. Der gemessene Rückstau zur Hauptverkehrszeit in Fahrtrichtung Ortsmitte betrug dabei in der Spitze 9 Minuten (Rückstau bis zur Einmündung Unterbrunner Ring), wobei in Fahrtrichtung Starnberg/Geisenbrunn die Wartezeit nicht nennenswert war. Diese Ergebnisse sind aber vor dem Hintergrund der Ausgangsbeschränkung zu werten. Bei „normaler“ Verkehrsbelastung werden zur Hauptverkehrszeit weit längere Rückstaus in Richtung Ortsmitte prognostiziert, die sich bis zum Kreisel im Gewerbepark Ost bzw. bis zur Lindauer Autobahn erstrecken können.

  1. Die Ampelanlage wurde daher nicht mehr in Betrieb genommen. Die geänderte Vorfahrtsregelung funktioniert ansonsten einwandfrei und es ist feststellbar, dass wesentlich langsamer im Bereich gefahren wird.

  1. Es ist nun zu entscheiden, wie hier weiter vorgegangen werden soll. Es gibt mehrere Alternativen:

Alternative a) Beibehaltung der jetzigen Regelung ohne Vollampelschaltung (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Alternative b) Beibehaltung der jetzigen Regelung und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Alternative c) Aufhebung der Vollampelschaltung, dafür Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln bei „alter“ Verkehrsführung ohne abknickende Vorfahrt

Alternative d) Komplette Aufhebung des GR-Beschlusses vom 17.09.2019, also komplette Beibehaltung der der „alten“ Situation ohne abknickende Vorfahrt

Bis zur Entscheidung bleibt die Ampel außer Betrieb.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt Alternative b) zu:

Beibehaltung der jetzigen Regelung mit abknickender Vorfahrt zur Münchener Straße und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt Alternative b) zu:

Beibehaltung der jetzigen Regelung mit abknickender Vorfahrt zur Münchener Straße und zusätzlich Einrichtung von Fußgängerbedarfsampeln (Vorrangrichtung Geisenbrunn)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

10. Gemeindliche Sportanlage; Vergabe des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Antrag des TSV Gilching-Argelsried e.V. hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.9.2019 beschlossen, das Namensrecht für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 abzutreten. Der entsprechende Vertrag wurde zwischen der Gemeinde und dem TSV dahingehend am 20.9./24.9.2019 vereinbart.
Mit Schreiben vom 5.3.2020 hat der TSV Gilching-Argelsried gebeten, die Abtretung des Namensrechtes bis zum 30.6.2024 (Saison 2023/2024) zu verlängern. Wie auch im Schreiben des TSV bemerkt und auch nach Auffassung der Verwaltung deckungsgleich ist das Sponsoring ohne merkliche Komplikationen abgelaufen.

Nach Ansicht der Verwaltung bestehen gegen die Übertragung des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V. befristet bis zum 30.6.2024 keine Bedenken. Der bereits vorliegende Vertrag wird hierfür überarbeitet.

Selbstverständlich gilt § 7 Zustimmungsvorbehalt im Sinne der Gemeinde weiterhin. Dies wird in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung diskutiert und entschieden.

Beschlussvorschlag

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. besteht befristet bis zum 30. Juni 2024 Einverständnis. Der abgeschlossene Vertrag ist entsprechend zu aktualisieren.

Diskussionsverlauf

Zunächst wir vom Antrag des GR Unger, auf die Abtretung des Namensrechtes an den TSV Gilching-Argelsried e.V. zu verzichten, Kenntnis genommen.

Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss

Mit der Übertragung des Namensrechtes für die gemeindliche „Sportanlage an der Talhofstraße“ an den TSV Gilching-Argelsried e.V. besteht befristet bis zum 30. Juni 2024 Einverständnis. Der abgeschlossene Vertrag ist entsprechend zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

11. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Landkreis Starnberg (LK STA) kooperiert mit der Landeshauptstadt München (LHM), um ein kompatibles Mietradsystem im Landkreis Starnberg zu etablieren. Hierfür hat der LK STA mit der LHM eine Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geschlossen. Ziel der Kooperation ist ein integriertes, in den ÖPNV eingebundenes Mobilitätskonzept für den LK STA und die LHM und damit eine öffentliche Aufgabe, deren Umsetzung die Ausweitung des MVG Rad dient. Den Bürgerinnen und Bürgern soll durch die Einführung des MVG Rad im Umland ein zusätzliches Mobilitätsangebot zur Verfügung gestellt werden, um „den letzten Kilometer“ zwischen Wohnort und ÖPNV-Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Zielort mit dem Mietrad zurücklegen zu können. Der Einsatz von Mieträdern soll dazu beitragen, die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV (modal split) weiter zu stärken und CO2-Emmissionen zu vermeiden. Bestehende Verkehrsprobleme sollen durch die Kooperation gemeinsam gelöst werden.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die verkehrliche Planung, Finanzierung, den Aufbau und den Betrieb von Mietradstationen in der Region. Mit der Errichtung der Landkreisstationen wird von den Kooperationspartnern keine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt. Vielmehr soll das städtische Mobilitätskonzept durch die Ausweitung des Systems MVG Rad auf den Landkreis insgesamt an Attraktivität gewinnen und Anreize zum Umstieg der Pendler vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV bzw. das Fahrrad geschafft werden. Durch gemeinsame Aufgabenwahrnehmung sollen Synergien zwischen LK STA und LHM erzielt werden.
Der LK STA wird mit der Landeshauptstadt München kooperieren, um in der Gemeinde Gilching das MVG Rad einzuführen. Zur konkreten Umsetzung ist die anliegende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching zu unterzeichnen.

Die Verwaltung begrüßt die Initiative. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind noch im Rahmen des zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes zu finden. Anliegende Mustervereinbarung und Informationen zur Umsetzung werden zur Kenntnis gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen und stimmt dieser zu. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind noch im Rahmen des zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes zu finden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Starnberg und der Gemeinde Gilching für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen und stimmt dieser zu. Geeignete Standorte im Bereich der Bahnhöfe und in den Gewerbeparks sind zu finden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Rechtmäßigkeit der Herstellung Feichtholzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Erschließungsanlage Feichtholzweg besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan: Deshalb muss nach § 125 Abs. 2 BauGB eine sog. Abwägung nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB erfolgen, um die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen für die Herstellung dieser Straße zu erfüllen. Diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung kann vor dem Ausbau oder während eines gerichtlichen Verfahren eingeholt werden. Im Fall des Feichtholzweges wird diese Voraussetzung für die Endabrechnung geschaffen.

Prüfungsschema über die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Feichtholzweg:

§ 1 Abs. 4 – 7 BauGB


 4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Der Feichtholzweg liegt im unbeplanten Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Ziele der Raumordnung werden durch den Feichtholzweg  nicht berührt.

 (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Die Herstellung des Feichtholzweges dient dem Wohl der Allgemeinheit. Auf eine optimale Eingrünung der Wohnstraße wurde geachtet, so dass den o.g. städtebaulichen Zielen voll entsprochen wurde.

 (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile,
5. Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-wässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a b und c

8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, ein-schließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
die Belange des Hochwasserschutzes

Die Versorgung der Anlieger mit Telekommunikation, Wasser, etc. ist gewährleistet. Die oben genannten Belange wurden bei den Planungen berücksichtigt.


 (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass sich der Feichtholzweg in einem schlechten Zustand befunden hat. Insbesondere sind folgende Mängel aufzuführen:

  • Fehlende Straßenentwässerung, die bisherige Entwässerung lief in die Grundstücke, bzw. Seitenstreifen
  •        Es fehlten Randsteine
  • Die Tragdeckschicht ist in einer Stärke von 6 – 8 cm  in einem sehr schlechten Zustand
  • Es fehlt ein frostsicherer Kiesunterbau
  • Es findet in der Straße ein überwiegender Anliegerverkehr statt.

Deshalb hat der Gemeinderat dem Ausbau zugestimmt. Dabei wurden die unterschiedlichen Plan alternativen abgewogen, ob diese insbesondere den öffentlichen und privaten Belangen einer sicheren, mängelfreien sowie den verkehrlichen Verhältnissen adäquaten Wohnstraße entsprechen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Feichtholzweg wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Beschluss

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Feichtholzweg wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

13. Rechtmäßigkeit der Herstellung Fichtenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für die Erschließungsanlage Fichtenstraße besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan: Deshalb muss nach § 125 Abs. 2 BauGB eine sog. Abwägung nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB erfolgen, um die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen für die Herstellung dieser Straße zu erfüllen. Diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung kann vor dem Ausbau oder während eines gerichtlichen Verfahren eingeholt werden. Im Fall der Fichtenstraße wird diese Voraussetzung für die Endabrechnung geschaffen.

Prüfungsschema über die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Fichtenstraße:

§ 1 Abs. 4 – 7 BauGB


 4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Die Fichtenstraße liegt im unbeplanten Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Ziele der Raumordnung werden durch die Fichtenstraße  nicht berührt.

 (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Die Herstellung der Fichtenstraße dient dem Wohl der Allgemeinheit. Auf eine optimale Eingrünung der Wohnstraße wurde geachtet, so dass den o.g. städtebaulichen Zielen voll entsprochen wurde.

 (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile,
5. Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-wässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a b und c

8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, ein-schließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
die Belange des Hochwasserschutzes

Die Versorgung der Anlieger mit Telekommunikation, Wasser, etc. ist gewährleistet. Die oben genannten Belange wurden bei den Planungen berücksichtigt.


 (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht  abzuwägen.

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass sich die Fichtenstraße in einem schlechten Zustand befunden hat. Insbesondere sind folgende Mängel aufzuführen:

  • Fehlende Straßenentwässerung, die bisherige Entwässerung lief in die Grundstücke, bzw. Seitenstreifen
  • Straßenbeleuchtung war noch auf alten Masten in zu weitem Abstand
  •        Es fehlten Randsteine
  • Die Tragdeckschicht ist in einer Stärke von 6 – 8 cm  in einem sehr schlechten Zustand
  • Es fehlt ein frostsicherer Kiesunterbau
  • Es findet in der Straße ein überwiegender Anliegerverkehr statt.

Deshalb hat der Gemeinderat dem Ausbau zugestimmt. Dabei wurden die unterschiedlichen Planalternativen abgewogen, ob diese insbesondere den öffentlichen und privaten Belangen einer sicheren, mängelfreien sowie den verkehrlichen Verhältnissen adäquaten Wohnstraße entsprechen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Fichtenstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Beschluss

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Fichtenstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

14. Rechtmäßigkeit der Herstellung Angerfeldstraße/Tannenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Erschließungsanlage Angerfeldstraße/Tannenstraße besteht nur teilweise bzw. kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan: Deshalb muss nach § 125 Abs. 2 BauGB eine sog. Abwägung nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB erfolgen, um die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen für die Herstellung dieser Straße zu erfüllen. Diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung kann vor dem Ausbau oder während eines gerichtlichen Verfahren eingeholt werden. Im Fall der Angerfeldstraße/Tannenstraße wird diese Voraussetzung für die Endabrechnung geschaffen.

Prüfungsschema über die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Angerfeldstraße/Tannenstraße:

§ 1 Abs. 4 – 7 BauGB


 4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Die Angerfeldstraße liegt teilweise, die Tannenstraße liegt  im unbeplanten Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Ziele der Raumordnung werden durch die Angerfeldstraße/Tannenstraße nicht berührt.

 (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Die Herstellung der Angerfeldstraße/Tannenstraße dient dem Wohl der Allgemeinheit. Auf eine optimale Eingrünung der Wohnstraßen wurde geachtet, so dass den o.g. städtebaulichen Zielen voll entsprochen wurde.

 (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile,
5. Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-wässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a b und c

8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, ein-schließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
die Belange des Hochwasserschutzes

Die Versorgung der Anlieger mit Telekommunikation, Wasser, etc. ist gewährleistet. Die oben genannten Belange wurden bei den Planungen berücksichtigt.


 (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass sich die Angerfeldstraße/Tannenstraße in einem schlechten Zustand befunden hat. Insbesondere sind folgende Mängel aufzuführen:

  • Fehlende Straßenentwässerung, die bisherige Entwässerung lief in die Grundstücke, bzw. Seitenstreifen
  • Straßenbeleuchtung war noch auf alten Masten in zu weitem Abstand
  •        Es fehlten Randsteine
  • Die Tragdeckschicht ist in einer Stärke von 6 – 8 cm  in einem sehr schlechten Zustand
  • Es fehlt ein frostsicherer Kiesunterbau
  • Es findet in der Straße ein überwiegender Anliegerverkehr statt.

Deshalb hat der Gemeinderat dem Ausbau zugestimmt. Dabei wurden die unterschiedlichen Planalternativen abgewogen, ob diese insbesondere den öffentlichen und privaten Belangen einer sicheren, mängelfreien sowie den verkehrlichen Verhältnissen adäquaten Wohnstraße entsprechen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Angerfeldstraße/Tannenstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Beschluss

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Angerfeldstraße/Tannenstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

15. Rechtmäßigkeit der Herstellung Waldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Für die Erschließungsanlage Waldstraße besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan: Deshalb muss nach § 125 Abs. 2 BauGB eine sog. Abwägung nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB erfolgen, um die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen für die Herstellung dieser Straße zu erfüllen. Diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung kann vor dem Ausbau oder während eines gerichtlichen Verfahren eingeholt werden. Im Fall der Waldstraße wird diese Voraussetzung für die Endabrechnung geschaffen.

Prüfungsschema über die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Waldstraße:

§ 1 Abs. 4 – 7 BauGB


 4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Die Waldstraße liegt im unbeplanten Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Ziele der Raumordnung werden durch die Waldstraße  nicht berührt.

 (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Die Herstellung der Waldstraße dient dem Wohl der Allgemeinheit. Auf eine optimale Eingrünung der Wohnstraße wurde geachtet, so dass den o.g. städtebaulichen Zielen voll entsprochen wurde.

 (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:

1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile, die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile,
5. Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-wässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a b und c

8. die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
b) der Land- und Forstwirtschaft,
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
d) des Post- und Telekommunikationswesens,
e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser,
f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen,
die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, ein-schließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung,
die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften,
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,
die Belange des Hochwasserschutzes

Die Versorgung der Anlieger mit Telekommunikation, Wasser, etc. ist gewährleistet. Die oben genannten Belange wurden bei den Planungen berücksichtigt.


 (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht  abzuwägen.

Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass sich die Waldstraße in einem schlechten Zustand befunden hat. Insbesondere sind folgende Mängel aufzuführen:

  • Fehlende Straßenentwässerung, die bisherige Entwässerung lief in die Grundstücke, bzw. Seitenstreifen
  • Straßenbeleuchtung war noch auf alten Masten in zu weitem Abstand
  •        Es fehlten Randsteine
  • Die Tragdeckschicht ist in einer Stärke von 6 – 8 cm  in einem sehr schlechten Zustand
  • Es fehlt ein frostsicherer Kiesunterbau
  • Es findet in der Straße ein überwiegender Anliegerverkehr statt.

Deshalb hat der Gemeinderat dem Ausbau zugestimmt. Dabei wurden die unterschiedlichen Planalternativen abgewogen, ob diese insbesondere den öffentlichen und privaten Belangen einer sicheren, mängelfreien sowie den verkehrlichen Verhältnissen adäquaten Wohnstraße entsprechen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Waldstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Beschluss

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Waldstraße wird nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4- 7 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

16. Sitzungen des Gemeinderates; Livestream-Übertragung der Sitzungen des Gilchinger Gemeinderates und Veröffentlichung im Internet (Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 14.4.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.4.2020 beantragt GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, folgendes (Anlage):
„Die Verwaltung wird beauftrag, die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen,
  1. mit einem Livestream zu Hause direkt die Sitzungen des Gilchinger Gemeinderates verfolgen zu können und
  2. inwieweit die Sitzungen im Videoformat aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht werden können.
Dem Gemeinderat ist das Prüfungsergebnis zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.“
Dieser Antrat ist vom Wortlaut identisch mit dem bereits behandelten Antrag vom 3.2.2013. In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.2.2017 (vertagt auf die Zeit nach Einzug ins neue Rathaus) wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Beide Anträge unterscheiden sich diesmal in der Begründung. Die jetzige Antrag wird als dringend angesehen aufgrund der Corona-Pandemie.
In diesem Zusammenhang wird auf den Sachvortrag aus der damaligen Sitzung verwiesen, der nun wiederholt wird:
Die entsprechenden technischen Installationen (Kameras u.a.) für einen möglichen Livestream sind bauseits eingerichtet. Für eine mögliche Umsetzung wären lediglich noch geringfügige edv-technische Maßnahmen im überschaubaren Ausmaß notwendig.
Grundsätzlich gilt:
Live-Übertragungen von Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse sind grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vorsitzende des jeweiligen Gre-miums und der Gemeinderat den Aufnahmen zustimmen. Selbst bei einem positiven Votum kann jedes einzelne Gemeinderatsmitglied verlangen, dass bei seinen Ausführungen das Aufnahmegerät abgeschaltet wird.

Bei jeder Live-Übertragung ist weiterhin zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen jeweils nur die Personen in Wort und Bild aufgenommen werden dürfen, die vorher in die Übertragung eingewilligt haben (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG), wobei die  Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann; dies gilt auch für Bürger, deren Angelegenheiten personenbezogen in öffentlicher Sitzung behandelt und im Internet übertragen werden sollen. Der Zuhörerbereich ist von der Übertragung auszunehmen, wenn auch nur ein einziger Zuhörer seine Einwilligung verweigert. Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter der Verwaltung und die Vertreter der Presse.
Als Ergebnis ist grundsätzlich festzuhalten, dass Live-Übertragungen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse im Internet unter Beachtung strenger datenschutzrechlicher Auflagen zulässig sind.
Voraussetzungen sind
  1. zustimmender Beschluss des Gemeinderates
  2. Gemeinderatsmitglieder, Erster Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nur gefilmt werden, wenn sie nach ausreichender Bedenkzeit eine entsprechende (stets widerrufliche) Erklärung unterschrieben haben
  3. Keine Aufnahme von Besuchern, zumindest nicht ohne deren Zustimmung
  4. Es ist sicher zu stellen, dass Personen, die die Zustimmung zur Übertragung von Bild und Ton verweigern, nicht durch technische Maßnahmen (z.B. Einblendung eines speziellen Hinweises) unter Druck gesetzt oder diskriminiert werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist der Antrag des GR Unger grundsätzlich, insbesondere im Hinblick auf eine transparente Verwaltung zu befürworten. Wie oben bereits erwähnt, ist eine Übertragung jedoch nur dann möglich, wenn alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dennoch wird der Aufwand zu einem möglichen Erfolg (Resonanz) erheblich sein. Sollte ein oder mehrere Mitglieder des Gemeinderates einer Aufnahme ihres/seines Redebeitrages widersprechen, müsste für diese Zeit jeweils der Livestream abgeschaltet sein. Dies würde eine erhebliche Belastung der Verwaltung mit entsprechender Verantwortung zur Folge haben. Gleichzeitig könnte der Zuschauer mögliche relevante Gründe für die Entscheidung nicht nachvollziehen.
Von seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag des GR Unger aufgrund des erheblichen Personal- und Organisationsaufwandes im Verhältnis zur Resonanz abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag des GR Unger, Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.4.2020, die Sitzungen des Gemeinderates mittels Livestream zu Hause verfolgen zu können bzw. die Sitzungen im Videoformat aufzuzeichnen und im Internet zu veröffentlichen, wird abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Über nachstehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung  wird abgestimmt:

Beschluss

Der Antrag des GR Unger, Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.4.2020, die Sitzungen des Gemeinderates mittels Livestream zu Hause verfolgen zu können bzw. die Sitzungen im Videoformat aufzuzeichnen und im Internet zu veröffentlichen, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

17. Gemeindewerke: Interimsheizwerk zur Fernwärmeversorgung: Vergabe der Errichtungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Fernwärmeversorgung soll ausgehend von Argelsried weiter ausgebaut werden. Als endgültige Energieform wird Tiefengeothermie, die von einem Firmenkonsortium erschlossen werden soll, angestrebt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ob Tiefengeothermie zu passenden Konditionen verfügbar sein wird, wird in Gilching eine Containerlösung auf Basis von Holzpellets, mit einem Spitzen- und Redundanzkessel auf Ölbasis, eingesetzt.
Diese Zwischenlösung wurde öffentlich ausgeschrieben. Am 12. Mai fand die Submission statt.
Es wurden von 4 Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 573.960,80 Euro brutto.

Das bester Angebot stammt  von der Firma Aqotec GmbH, Vöcklatal 35, A-4890 Weißenkirchen mit der Auftragssumme von 490.938,07 € brutto

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2020

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 12.05.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros KESS im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Aqotec GmbH, Vöcklatal 35, A-4890 Weißenkirchen mit der Errichtung des Interimsheizwerks mit der Auftragssumme von 490.938,07 € brutto

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 12.05.2020 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros KESS im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Aqotec GmbH, Vöcklatal 35, A-4890 Weißenkirchen mit der Errichtung des Interimsheizwerks mit der Auftragssumme von 490.938,07 € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Gemeindewerke: Finanzierung Bautätigkeit Wasser 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 18

Sachverhalt

Das Investitionsvolumen im Geschäftsbereich Wasser, Gebührenkalkulation beträgt im Jahr 2020 270.000€ und wird langfristig (Laufzeit 20 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre) fremdfinanziert. Es wurden Angebote von drei Banken eingeholt.

Das beste Angebot stammt von der LfA Bayern, Zinssatz voraussichtlich (Festlegung am Tag des Vertragsabschlusses) 0,00% p.a.

Die Finanzierung ist Bestandteil des Wirtschaftsplans 2020.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kreditvertrags mit der LfA Bayern zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kreditvertrags mit der LfA Bayern zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

19. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19
zum Seitenanfang

19.1. Krähenplage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram fragt an, ob Krähen dieses Jahr ein Thema seien. Bürgermeister Walter erklärt, dass bis dato keine Beschwerden eingegangen sind.

zum Seitenanfang

19.2. Fahrradweg zwischen KIM (Krailling) und Germering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bittet um Auskunft bezüglich des Fahrradweges zwischen KIM und Germering. Bürgermeister Walter erklärt, dass sich vergangene Woche die Bürgermeister der Gemeinden/Städte Krailling, Germering, Gauting und Gilching getroffen haben und ein erstes Vorgespräch zur Realisierung geführt wurde.

zum Seitenanfang

19.3. Bänke in der Walstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig moniert, dass die Bänke in der Waldstraße abmontiert wurden. Bauamtsleiter Huber erklärt, dass die Bänke  Mängel aufwiesen und er sich um den Wiederaufbau kümmert.

zum Seitenanfang

19.4. Linden in der Kleinfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erklärt, dass in der Kleinfeldstraße zwei Linden stehen und weil eine der Linden eine Sommerlinde ist, die zuerst austreibt, wird die zweite Linde, eine Winterlinde im Wuchs behindert. Ein fachkundiger Mitbürger rät daher, die Kronen zurück zu schneiden und aus Gründen der Sicherheit die dürren Äste der Winterlinde abzuschneiden.

Herr Huber, Bauamtsleitung, erklärt, dass Herr Haas die Angelegenheit bereits geprüft hat. Ein ungleicher Austrieb der Blätter ist völlig normal sowie natürlich und er auch  weiterhin ein Auge auf die Linden werfen wird.
 

zum Seitenanfang

19.5. Ergebnis der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Nennung von zwei Herstellerfirmen in der Friedhofssatzung vom 06.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.5

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig fragt an, ob es schon ein Ergebnis der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Nennung von zwei Herstellerfirmen in der Friedhofsatzung vom 06.06.2018 (Antrag vom 18.11.2019) gibt. Herr Amon, Geschäftsleitung, erklärt, dass er sich sobald wie möglich um die Angelegenheit kümmern wird.

zum Seitenanfang

19.6. Fertigstellung der Baumaßnahmen in der St.-Gilgener-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö informativ 19.6

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert fragt an, wann die Baumaßnahmen Radweg in der St.-Gilgener- Straße fertiggestellt werden. Bürgermeister Walter erklärt, dass es sich hierbei um Kleinmaßnahmen handelt, die vorerst ausgesetzt wurden. Im Tiefbauamt wird nachgefragt, ob die Maßnahmen fertig gestellt werden können.

Datenstand vom 01.07.2020 08:18 Uhr