Datum: 17.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:25 Uhr bis 18:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2020
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Feldweg Melchior-Fanger-Straße/Gewerbepark Süd, Asphaltierung; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags (Bürgerantrag vom 30.1.2020 gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung)
4 Schulstraße 8; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/2, Gemarkung Gilching
5 Ölbergweg 20; Antrag auf Vorbescheid zur Veränderung des Daches eines Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/5, Gemarkung Gilching
6 Sternstr. 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/88, Gemarkung Gilching
7 Melchior-Fanger-Str. 22; Bauantrag/Tektur zum Dachausbau eines bestehenden Wohnhauses, Errichtung eines Anbaus zu Wohnzwecken und Neubau eines Nebengebäudes mit Carport
8 Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
9 Gemeinde Alling, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren "Biburg West, 1. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020" nach § 4a Abs. 3 BauGB
10 Gemeinde Weßling; Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
11 Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
12 Sanierung / Anbau alte Schule Argelsried; Hier: Beauftragung Massiv- Holzbau Erweiterung
13 Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg zwischen Kreisverkehr Karolingerstraße und Sonnenstraße Hier: Vergabe der Bauarbeiten
14 Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau 2020 Hier Vergabe Straßenbauarbeiten 2020
15 Verschiedenes
15.1 Parkverbot Schellenbergstraße
15.2 Anker Spundwände

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.01.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.01.2020  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.01.2020  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

- keine Bekanntgaben -

Diskussionsverlauf

- keine Bekanntgaben -

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3. Feldweg Melchior-Fanger-Straße/Gewerbepark Süd, Asphaltierung; Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags (Bürgerantrag vom 30.1.2020 gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 30. Januar 2020 wurde ein Bürgerantrag nach Art. 18 b Gemeindeordnung beim 1. Bürgermeister, Herrn Walter, zum Thema „Feldweg Melchior-Fanger-Straße, Asphaltierung“ mit zunächst 385 Unterschriften eingereicht.

Im Jahr 1999 wurde das Instrument des „Bürgerantrags“ als zulässiges Mitwirkungsrecht für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde eingeführt. Bereits damals wurde es als sinnvolle Ergänzung zur Bürgerversammlung gesehen. Bevor ein Bürgerantrag thematisch im zuständigen Gremium behandelt wird, ist über die Zulässigkeit eines Antrags zu entscheiden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrags muss innerhalb eines Monats seit dem Tag der Einreichung des Antrags vom zuständigen Gremium, hier der Haupt- und Bauausschuss erfolgen. Die Behandlung der inhaltlichen Angelegenheit erfolgt anschließend innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit ebenfalls vom Haupt- und Bauausschuss.

Für die Zulässigkeit sind sowohl die formellen als auch die materiellen Anforderungen hinsichtlich des Antrags zu prüfen:

1)        Formelle Anforderungen

a)        „Der Bürgerantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden“
Der Antrag wurde persönlich am 30.1.2020 beim 1. Bürgermeister, Herrn Walter abgegeben.
       
b)        „Der Bürgerantrag muss eine Begründung enthalten
Der Antrag enthält eine Begründung (siehe Antrag)

c)        Der Bürgerantrag muss bis zu 3 Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten
Der Antrag wurde von 2 Personen (Dr. Helmut Pabst und Harald Schwab) unterzeichnet

d)        Der Antrag muss von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohner, demnach von 195 Personen unterschrieben sein.
Von den Verantwortlichen wurden Unterschriftslisten mit 385 Unterschriften abgegeben. Die Unterschriften wurden von der Verwaltung geprüft. Die Prüfung wurde nach 214 gültigen Unterschriften beendet. Somit ist das notwendige Quorum von 1 % übertroffen.

b)        Materielle Anforderung

Es muss sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln. Dies ist hier zweifelsfrei erfüllt.


Nach Auffassung der Verwaltung ist somit die Zulässigkeit des Bürgerantrags gegeben. Über den Inhalt des Bürgerantrages wird sich der Haupt- und Bauausschuss  innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit beschäftigen.

Beschlussvorschlag

Vom Eingang des Bürgerantrages zur „Feldweg Melchior-Fanger-Straße / Gewerbepark Süd“ vom 30.1.2020 wird Kenntnis genommen.

Nach Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung ist die Zulässigkeit sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht erfüllt.

Beschluss

Vom Eingang des Bürgerantrages zur „Feldweg Melchior-Fanger-Straße / Gewerbepark Süd“ vom 30.1.2020 wird Kenntnis genommen.

Nach Prüfung des Antrages gemäß Art. 18 b Gemeindeordnung ist die Zulässigkeit sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Schulstraße 8; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/2, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung eines 3-Spänners mit Carports. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche                                   217,79 m²
WH Gebäude                                       7,33 m
WH Zwerchgiebel                                       7,95 m
FH                                                       10,22 m
Dachform                                            Satteldach
DN                                                            32°


In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche                                   402,00 m²
WH                                                         7,30 m
FH                                                       11,20 m

Es werden 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Ölbergweg 20; Antrag auf Vorbescheid zur Veränderung des Daches eines Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/5, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Dieses ist
mit einem 4-Familienhaus bebaut. An dem genehmigten Gebäude soll nun das Dach verändert werden.

Hierzu wird ein Antrag auf Vorbescheid mit folgender Frage gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

Frage:
Ist die im beiliegenden Plan dargestellte Veränderung des Daches des Bestandsgebäudes gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?
Als Bezugsfall für die neu entstehende Firsthöhe wird die Pfarrhofgasse 11 herangezogen.

         Die geplante Veränderung des Daches am Bestandsgebäude fügt sich in die nähe-
         re Umgebung ein und ist planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Frage:
Ist die im beiliegenden Plan dargestellte Veränderung des Daches des Bestandsgebäudes gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?
Als Bezugsfall für die neu entstehende Firsthöhe wird die Pfarrhofgasse 11 herangezogen.

         Die geplante Veränderung des Daches am Bestandsgebäude fügt sich in die nähe-
         re Umgebung ein und ist planungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Frage:
Ist die im beiliegenden Plan dargestellte Veränderung des Daches des Bestandsgebäudes gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig?
Als Bezugsfall für die neu entstehende Firsthöhe wird die Pfarrhofgasse 11 herangezogen.

         Die geplante Veränderung des Daches am Bestandsgebäude fügt sich in die nähe-
         re Umgebung ein und ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Sternstr. 3; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/88, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Es  soll ein Gebäude (II + D) mit einer Grundfläche von 245 m² errichtet werden.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaute werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 1 und 2) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.


2) Fügt sich das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben nach Art und
    Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, und der
    Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert,
    mit der Folge, dass das beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB planungsrechtlich zu-
    lässig ist?

Das im beiliegenden Plan (Pläne 3 und 4) dargestellte Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung ein und ist somit möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vogl verließ nach der Abstimmung die öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses.

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7. Melchior-Fanger-Str. 22; Bauantrag/Tektur zum Dachausbau eines bestehenden Wohnhauses, Errichtung eines Anbaus zu Wohnzwecken und Neubau eines Nebengebäudes mit Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 27.01.2014 wurde der Antrag zum Ausbau des Daches im Bestandsgebäude, ein Wohnhausanbau sowie der Neubau eines Nebengebäudes genehmigt.

Nun wird ein Antrag auf Tektur zur Änderung des genehmigten Flachdaches  zu einem Satteldach am geplanten Anbau eingereicht.

Die genehmigte Grundfläche (Bestandsgebäude + Anbau) beträgt momentan 181 m² und soll geringfügig auf 182,44 m² erweitert werden.

Für das Vorhaben werden 5 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

1.        Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 26.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst.
       In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2019 wurde durch das Büro PLANKREIS, München, das von ihm erstellte städtebauliche Strukturkonzept mit acht diversen Lösungsansätzen vorgestellt. Die zugehörige Beschlussfassung des Gremiums lautete auf Fortführung des BP-Verfahrens auf Basis der Variante 1.0.
       Das Büro hat gemäß dieser Vorgabe einen BP-Vorentwurf erarbeitet; er liegt in der Fassung 17.02.2020 vor (siehe Anlage) und wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt werden.

2.        Die Kanzlei SEUFERT Rechtsanwälte, München, wurde seitens der Gemeinde beauftragt, im Sinne des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates zu städtebaulichen Verträgen im Rahmen der kommunalen Baulandbereitstellung vom 13.02.2007 (u.a. Kostenübertragung auf den/ die Planungswerber) einen solchen Vertrag auszuarbeiten, der mit den Planungsbegünstigten noch vor der ersten Planauslegung abzuschließen ist.

3.        Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Planentwurf i.d.F.v. 17.02.2020 inhaltlich zustimmen, wäre er zunächst zu billigen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der o.g. städtebauliche Vertrag mit dem Planungswerber  unterzeichnet ist.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 ist somit abgelehnt.

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9. Gemeinde Alling, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren "Biburg West, 1. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020" nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching im im Bebauungsplanverfahren "Biburg West, 1. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020" nach § 4a Abs. 3 BauGB. Die Unterlagen sind beigefügt.
Die Verwaltung sieht mit der Planung Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren "Biburg West, 1. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020" nach § 4a Abs. 3 BauGB der Gemeinde Alling werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwen dungen vorgetragen.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren "Biburg West, 1. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020" nach § 4a Abs. 3 BauGB der Gemeinde Alling werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwen dungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Gemeinde Weßling; Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 05.02.2019 beschlossen, ein Verfahren für die 1. Änderung „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen Grundstück Fl. Nr. 984 durchzuführen. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, ausgelöst durch den Antrag der Nutzungsberechtigten, das auf dem Grundstück gemäß § 9 Abs. 2 BauGB bis zum 31.12.2023 vorhandene Nutzungsrecht für Kiesabbau und Bauschutt-Recycling bis zum 31.12.2038 zu verlängern. Da die Nutzungsbefristung ein Grundzug der Planung ist, muss ein reguläres Verfahren durchgeführt werden. Die Anlagen mit Plänen werden zur Kenntnis gegeben. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs liegen nördlich sowie südlich angrenzend der in der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region München (14) als Vorbehaltsfläche 90 ausgewiesenen Flächen, auf denen der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze besonderes Gewicht zukommt.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Verfahren der Gemeinde Weßling „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung i.d.F. vom 10.09.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Im Verfahren der Gemeinde Weßling „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung i.d.F. vom 10.09.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ durchzuführen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Fl.Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen zu schaffen.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Die Bekanntmachung i st in Anlage beigefügt.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Weßling „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Weßling „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“, hier: Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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12. Sanierung / Anbau alte Schule Argelsried; Hier: Beauftragung Massiv- Holzbau Erweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.04.2019 hat der Gemeinderat dem geänderten Entwurf und der Kostenberechnung zum Umbau der alten Schule Argelsried zu einem 4-gruppigen Hort und einem 2-gruppigen Kindergarten zugestimmt.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk
„Massiv-Holzbau Erweiterung“ durch das Bauamt am 25.11.2019
öffentlich ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde von 28 Firmen angefordert.
Zur Submission am 21.01.2020 um 10:30 Uhr lagen 6 wer tbare Angebote vor.

Nach Wertung der Angebote hat die Fa. Thorwart GmbH aus Tannhausen das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von 279.137,07 € abgegeben.

Das Submissonsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Fa. Thorwart Gmbh aus Tannhausen den Auftrag für das Gewerk „Massiv-Holzbau Erweiterung“ des BV Sanierung / Anbau alte Schule Argelsried in Höhe von 279.137,07 € brutto

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt der Fa. Thorwart Gmbh aus Tannhausen den Auftrag für das Gewerk „Massiv-Holzbau Erweiterung“ des BV Sanierung / Anbau alte Schule Argelsried in Höhe von 279.137,07 € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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13. Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg zwischen Kreisverkehr Karolingerstraße und Sonnenstraße Hier: Vergabe der Bauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Sitzung am 16.07.2018 des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses wurde eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg beschlossen.

Entsprechend hat eine öffentliche Ausschreibung „ Fußgängerüberweg Starnberger Weg“ stattgefunden und die Submission wurde 28.01.2020 durchgeführt. Das Ergebnis der rechnerischen Prüfung ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros IBN Neudert GmbH beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 28.01.2020 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros IBN Neudert im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen
Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Lammich Tief- und Straßenbau, Fürstenfeldbruck  mit der Auftragssumme brutto 152.786,41€.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 28.01.2020 mit Vergabevermerk und Preisspiegel des Ingenieurbüros IBN Neudert im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen
Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Lammich Tief- und Straßenbau, Fürstenfeldbruck  mit der Auftragssumme brutto 152.786,41€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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14. Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau 2020 Hier Vergabe Straßenbauarbeiten 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Alljährlich werden die wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten im Tiefbau ausgeschrieben. Darunter fallen Straßenschäden und -anpassungen, punktuelle Entwässerungssysteme aber auch Belange von Inklusion und Ausbau des Fahrradwegenetzes werden hierüber abgewickelt.
Die Submission zur öffentlichen  Ausschreibung nach dem Leistungskatalog der LH München für Unterhaltsarbeiten im Straßenbau, Stand November 2015 samt Anhang der Gemeinde Gilching, wurde am 28.01.2020 durchgeführt.

Das Ergebnis ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 28.01.2020 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.


  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2020 mit dem im nichtöffentlichen Teil abgegebenen Abschlag

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 28.01.2020 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.


  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2020 mit dem im nichtöffentlichen Teil abgegebenen Abschlag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö informativ 15
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15.1. Parkverbot Schellenbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö 15.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich zum Sachstand „Parkverbot in der Schellenbergstraße“, da dies nur im Bereich von einem Grundstück aufgestellt wurde.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass die Schilder nur für die Zeit des Winterdiensteinsatzes aufgestellt werden

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15.2. Anker Spundwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö 15.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich, ob für die auf öffentlichem Grund gesetzten Anker für Spundwände im Bereich Römerstraße 32-36 eine Entschädigung erhoben wird.
Erster Bürgermeister Walter bejaht dies.

Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr