Datum: 26.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Steinlacher Weg 3; Bauantrag zur Errichtung von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1426/7, Gem. Gilching
4 Pollinger Straße 17; Tektur zum BA Az. 6024-18/2020, Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes mit Arztpraxis, Einzelhandel und TG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1299/5, Gemarkung Gilching
5 Fürstenfelder Weg 10; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.: 1337/13, Gemarkung Gilching
6 Sternstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/88, Gem. Gilching
7 Apostelholzweg 15; Bauantrag zum Um- und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1657/10, Gem. Gilching
8 Hainweg 11; Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus sowie Umbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching
9 Melchior-Fanger-Str. 23; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching
10 Untere Läng 3, Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/16, Gemarkung Gilching
11 Weichselbaumer Str. 9b; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses sowie einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching
12 Weichselbaumer Str. 35; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der best. Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1694/56, Gem. Gilching
13 Ferdinand-Porsche-Straße; Neubau eines Gewerbegebäudes mit Lager, Verwaltung und Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/2, 118/5, Gemarkung Argelsried
14 Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Photovoltaik-Freiflächenanlage südl. der Weßlinger Straße; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 4 Satz 2 BauGB
15 Verschiedenes
15.1 Anlagen zu Beschlussvorlagen
15.2 Straßenlampen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

- Friedrichshafener Str. 2
  Bauantrag zur Erweiterung des Luftfahrtbildungszentrums – genehmigter Vorbescheid
  liegt hierzu vor

Diskussionsverlauf

- Friedrichshafener Str. 2
  Bauantrag zur Erweiterung des Luftfahrtbildungszentrums – genehmigter Vorbescheid
  liegt hierzu vor

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3. Steinlacher Weg 3; Bauantrag zur Errichtung von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1426/7, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Dachgauben an dem bestehenden Einfamilienhaus.

Die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe des Gebäudes werden nicht verändert.

Durch den Einbau der beiden Gauben im Dachgeschoss erhöht sich minimal die Wohnfläche von derzeit 139,13 m² auf 141,97 m².

Dem Vorhaben stehen 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung; die gdl. Kzf-Stell-platzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Pollinger Straße 17; Tektur zum BA Az. 6024-18/2020, Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes mit Arztpraxis, Einzelhandel und TG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1299/5, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beratend 4

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan „Pollinger Str. /Schäftlarner Weg“.

Mit Schreiben vom 26.03.2020 wurde das Vorhaben, Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes mit Arztpraxis, Einzelhandel und TG im Rahmen einer Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen.

Die Tiefgarage sollte zweigeschossig Errichtet werden. Hiervon wurde nun abgewichen. Die Tiefgarage wird nun nur noch 1-geschossig errichtet. Statt eines großen Einzelhandels sollen zwei kleinere Räume für Einzelhandel entstehen.  Die Grundrisse der Wohnung- und Geschäftsräume wurden neu überplant.

Es müssten 42 Stellplätze nachgewiesen werden. 28 Stellplätze können in der TG, 8 Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. 4 Stellplätze sind an der Pollinger Straße als Bestandschutz anzurechnen. Somit können nur 40 Stellplätze nachgewiesen werden, 2 Stellplätze fehlen.  

Es wurde der Antrag gestellt, für die zwei Stellplätze ein Mobilitätskonzept anzuerkennen und somit auf die Errichtung der zwei fehlenden Stellplätze zu verzichten.
Für das Bauvorhaben an der Pollingerstraße wird angestrebt, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Mobilität ohne eigenen (Zweit-/Dritt) PKW zu ermöglichen. Daher wurde das vorliegende Mobilitätskonzept entwickelt und im Gegenzug die Zahl der KFZ-Stellplätze reduziert. Die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze ermöglicht für jede Einheit mind. die Abstellung eines PKW´s. Ein Verzicht auf einen eigenen Zweit-/Drittwagen kann bedingt durch die Lage und Nähe zur S-Bahn als auch dem überörtlichen Busverkehr befürwortet werden.

Bestandteile des Mobilitätskonzeptes:
Der Gemeinschafts-PKW wird den Bewohnern zur Verfügung gestellt und über eine CarSharing-Lösung verwaltet.
So kann der PKW über eine App auch schon im Voraus gebucht werden. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt über eine Firma bzw. dem gewählten Betreiber.
Die Kosten für die Benutzer des Gemeinschafts-PKW werden nach Stunden und gefahrenen Kilometer gestaffelt. Die genauen Preise können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden, jedoch wird die Benutzung des PKW´s auf jeden Fall kostengünstiger sein als die Anschaffung und Unterhaltung eines Zweitwagens.
Schätzungsweise werden ca. 1-2 €/Std. und 35 ct. Pro gefahrenen Kilometer inkl. Kraftstoff anfallen.
Die Veranlassung der Wartung und Reparatur erfolgt schnellstmöglich über den Hausmeister bzw. die beauftragte Car-Sharing-Firma. Damit wird sichergestellt, dass der PKW zur Verfügung steht.
Mit dem Car-Sharing-Konzept sind die Bewohner nicht gezwungen, sich ein weiteres Fahrzeug zu kaufen und zu unterhalten.
Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Fortbewegung möglich. Die nächstgelegene S-Bahn und Bushaltestelle liegen 100 m entfernt und sind in ca. 2 Minuten zu Fuß erreichbar.
Mit diesem Konzept wird den Bewohnern die Möglichkeit geboten, sich auf vielfältige Weise fortzubewegen. Die Einweisung in das Gesamtkonzept im Allgemeinen sowie der genaue Ablauf und Demonstration des Gemeinschafts-PKW´s im Besonderen erfolgt im Zusammenhang mit dem Mietvertrag bis zum Einzug in die Wohnung. Im Mietvertrag werden dem Mieter der /die Stellplätze zur Wohnung zugewiesen, damit gesichert ist, dass dieser dort seine-/n PKW abstellt.
Sollte sich bei einer Überprüfung der Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner 5 Jahre nach Erstbezug (mittels Befragung durch Fragebogen) herausstellen, dass das Mobilitätskonzept nicht funktioniert oder nicht aufrechterhalten werden kann, dann verpflichtet sich der Bauherr die 2 Stellplätze abzulösen.

Zur Überprüfung möchte der Bauherr/Betreiber nach 5 Jahren nach dem Bezug der ersten Wohnung eine Befragung nach dem Beispiel des anhängenden Fragebogens unter allen Bewohnerinnen und Bewohner durchführen und die Ergebnisse unaufgefordert der Gemeine Gilching zukommen zu lassen.

Durch den Antrag auf Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes statt zwei Stellplätzen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pollinger Str./Schäftlarner Weg“, hier von der Festsetzung 4.3.3, notwendig. Hier wird festgesetzt, dass die Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching (Fassung 17.05.2010) sowie die Fahrradabstellsatzung der Gemeinde Gilching (Fassung 24.04.2007) gilt.
Durch die notwendige Befreiung rutscht das Vorhaben insgesamt (Gesamtvorhaben) in die Genehmigungspflicht.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 4.3.3 des Bebauungsplanes „Pollinger Str./Schäftlarner Weg“ wird zugestimmt.

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine entsprechende Vereinbarung, wie im Sachverhalt dargestellt, abzuschließen.
Unter der Voraussetzung des Abschlusses der Vereinbarung wird dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 4.3.3 des Bebauungsplanes „Pollinger Str./Schäftlarner Weg“ zugestimmt.

Das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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5. Fürstenfelder Weg 10; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.: 1337/13, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beratend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die andere Doppelhaushälfte (Fürstenfelder Weg 12 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1337/9, Gemarkung Gilching) besteht bereits.

Beantragt wird die Errichtung von einer Doppelhaushälften mit Doppelgarage.

Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche Anbau:                    11,75 m x 7,99 m
mittlere WH:                                      6,04 m
Firsthöhe:                                   9,37 m
Satteldach:                                         29,5 °


Die andere Doppelhaushälfte weißt folgende Maße auf:
überbaute Fläche Anbau:                   11,75 m x 8,49 m
mittlere WH:                                     5,87 m
Firsthöhe:                                   9,37 m
Satteldach:                                         28°

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein.

Es werden durch die Errichtung der Doppelgarage die 2 Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Sternstr. 3; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/88, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.

Für das Vorhaben wurde bereits im Februar 2020 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 19.05.2020 wurde das Vorhaben genehmigt.

Das eingereichte Vorhaben entspricht mit der überbauten Fläche sowie der beantragten Wand- und Firsthöhe dem genehmigten Vorbescheid.

Vom Bauherrn wird nun jedoch ein Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung der erforderlichen Besucherstellplätze beantragt. Nach Satzung wären 3 Besucherstellplätze oberirdisch anzuordnen. Geplant ist, dass oberirdisch nur 2 Besucherstellplätze zur Verfügung stehen und der Dritte in der Tiefgarage nachgewiesen wird.

Gemäß gemeindlicher Kfz-Stellplatzsatzung sind Stellplätze für Besucher oberirdisch nachzuweisen. Eine unterirdische Anordnung kann zugelassen werden, wenn diese
Stellplätze durch Besucher in der Bedarfszeit ungehindert, d. h. ohne Hilfsmittel oder
–personen (davon ausgenommen: Personen mit Pförtnerfunktion), angefahren und genutzt werden können und ihre Existenz für Besucher vor Ort (z. B. durch Beschilderung) ersichtlich ist.

Gleichartige Befreiungen wurden vom Landratsamt Starnberg bereits genehmigt. Seitens der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine unterirdische Anordnung wird zugelassen, wenn der Stellplatz durch Besucher in der Bedarfszeit ungehindert, d. h. ohne Hilfsmittel oder –personen (davon ausgenommen: Personen mit Pförtnerfunktion), angefahren und genutzt werden kann und seine Existenz für Besucher vor Ort (z. B. durch Beschilderung) ersichtlich ist.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine unterirdische Anordnung wird zugelassen, wenn der Stellplatz durch Besucher in der Bedarfszeit ungehindert, d. h. ohne Hilfsmittel oder –personen (davon ausgenommen: Personen mit Pförtnerfunktion), angefahren und genutzt werden kann und seine Existenz für Besucher vor Ort (z. B. durch Beschilderung) ersichtlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Apostelholzweg 15; Bauantrag zum Um- und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1657/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Abbruch des bestehenden Dachstuhls und der Aufbau eines steileren Daches mit Kniestock sowie die Errichtung von Gauben. Das Vorhaben hat folgende Maße:
überbaute Fläche:                          96,80 m² (bleibt unverändert)
WH neu:                                     8,06 m
FH neu:                                   10,40 m
DN neu:                                        28°
Dachform:                                   Satteldach

Für das geplante Vorhaben wären 2 weitere Stellplätze nach der gemeindlichen Kzf-Stell-platzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Die beantragten Höhen sind in der näheren Umgebung nicht vorzufinden; das Vorhaben fügt sich somit in Bezug auf Wand- und Firsthöhe sowie Geschossigkeit nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Hainweg 11; Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus sowie Umbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie der Umbau des Dachgeschosses. Durch den Umbau soll das Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus erweitert werden. Der geplante Anbau soll mit folgenden Maßen errichtet werden:
überbaute Fläche:                 46,36 m²
WH:                                     3,54 m
FH:                                     6,95 m
Dachform:                          Satteldach

Die gesamte überbaute Fläche (Altbau + Neubau) beträgt 151,18 m²; der Bestand hat eine Firsthöhe von 8,20 m.

In der näheren Umgebung findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 3,48 m sowie einer Grundfläche von 232 m².

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Melchior-Fanger-Str. 23; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilien- sowie Doppelhauses mit Tiefgarage.

Für das Vorhaben wurde bereits im März 2019 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 18.06.2020 wurden folgende Maße für die einzelnen Vorhaben genehmigt:

                                           Mehrfamilienhaus:                                     Doppelhaus:
überbaute Fläche:                     191,00 m²                                             126,00 m²
Wandhöhe:                                    6,00 m                                                  6,00 m
Firsthöhe:                                       9,21 m                                                  9,00 m


Mit vorliegendem Antrag wird das geplante Mehrfamilienhaus nach dem genehmigten Vorbescheid errichtet.
Das beantragte Doppelhaus soll nun jedoch in der Dachform geändert werden. Geplant ist nun ein Satteldach. Dadurch erhöht sich die Firsthöhe von den nach Vorbescheid genehmigten 9,00 m auf 10,04 m.

Vergleichbare Höhen sind in der näheren Umgebung nicht vorzufinden. Das geplante Doppelhaus mit einer Firsthöhe von 10,04 m fügt sich daher nicht mehr in die Umgebung ein.

Es werden 16 Stellplätze (14 in der Tiefgarage, 2 oberirdisch) auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Das geplante Mehrfamilienhaus sowie die Tiefgarage entsprechen dem genehmigten Vorbescheid. Durch die Änderung der Dachform des beantragten Doppelhauses erhöht sich die genehmigte Firsthöhe von 9,00 m auf 10,04 m und fügt sich dadurch nicht mehr in die Umgebung ein.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Das geplante Mehrfamilienhaus sowie die Tiefgarage entsprechen dem genehmigten Vorbescheid. Durch die Änderung der Dachform des beantragten Doppelhauses erhöht sich die genehmigte Firsthöhe von 9,00 m auf 10,04 m und fügt sich dadurch nicht mehr in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Untere Läng 3, Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1663/16, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt wird die Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit 4 Stellplätzen.

Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche Anbau:                    15,66m x 10,75 m
mittlere WH:                                      6,58 m
Firsthöhe:                                   9,79 m
Satteldach:                                         32 °


In der direkten Nachbarbebauung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche Anbau:                   16,74m x 12,74 m
mittlere WH:                                      6,40 m /Giebel Wandhöhe 7,43 m
Firsthöhe:                                   9,83 m
Satteldach:                                         30 °

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 4 Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachgewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Weichselbaumer Str. 9b; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses sowie einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/16, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weichselbaumer Straße“.

Mit Schreiben vom 03.10.2020 werden folgende Planungen vorgebracht, für die ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt wird (s. Lageplan in Anlage):
- Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1 m entlang der öffentli-
  chen Verkehrsfläche „Weichselbaumer Straße“
- Errichtung eines Gerätehauses mit den Maßen 3 x 3,4 m in WPC Platinum Braun Zaun
  System mit Dekorprofilen an der Grundstücksgrenze zu Weichselbaumer Str. 9

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden berührt:

1.        Einfriedungen:
Einfriedungen sind nur als Heckenpflanzungen, sockellose Zäune mit senkrechten Holzlatten oder hinterpflanzte Maschendrahtzäune in einer Höhe von max. 1,2 m zulässig.

Beantragt wird die Änderung der Art der Ausführung von festgesetzten Holzlatten- bzw. Maschendrahtzäune in einen Doppelstabmatten-Zaun mit einer Höhe von 1 m.
Eine gleichartige Befreiung wurde in dem Bebauungsplangebiet bereits genehmigt.


2.        Nebengebäude:
a) Nebengebäude dürfen nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.
b) Nebengebäude sind bzgl. Dachform und verwendeter Materialien an die Hauptgebäude anzupassen.

Beantragt wird die Errichtung eines Gerätehauses außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Als Material für das Gerätehaus wird WPC Platinum Braun Zaun System mit Dekorprofilen angegeben. Als Begründung wird folgendes vom Antragsteller angegeben:
„Die Nachbarn der angrenzenden Grundstücke haben vereinbart, einen neuen Zaun zwischen den jeweiligen Grundstücksgrenzen aus hochwertigem WPC (60% Naturfasern/Holz, 35% Kunststoff, 5% Additiven) mit attraktiven Dekorprofilen zu planen. Mit den Beteiligten wurde vereinbart, das Gerätehaus direkt an die Garagenwand anschließen zu lassen. Das Gerätehaus wird aus dem gleichen oben genannten WPC-Material erstellt werden.“
Für die Einfriedung zwischen den Grundstücken wurde 2015 ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt, welcher vom Haupt- und Bauausschuss genehmigt wurde.

Beide geplanten Vorhaben sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) und Nr. 7 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei. Die betroffenen Nachbarn haben den beantragten Vorhaben zugestimmt.

Nachdem für beide Vorhaben bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet vorliegen und genehmigt wurden, stehen Seitens der Verwaltung keine Bedenken entgegen.

Beschlussvorschlag

Folgenden Anträgen auf isolierte Befreiung wird zugestimmt:

a) Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1 m entlang der öffentli-
    chen Verkehrsfläche „Weichselbaumer Straße“. Zufahrten zu Garagen, Carports und
    offene Stellplätze sind hiervon jedoch ausgenommen und dürfen nicht eingefriedet wer-
    den.

b) Errichtung eines Gerätehauses mit den Maßen 3 x 3,4 m in WPC Platinum Braun Zaun-
    System mit Dekorprofilen im Anschluss an die bestehenden Garagen zum Nachba-
    grundstück Weichselbaumer Str. 9.

Beschluss

Folgenden Anträgen auf isolierte Befreiung wird zugestimmt:

a) Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1 m entlang der öffentli-
    chen Verkehrsfläche „Weichselbaumer Straße“. Zufahrten zu Garagen, Carports und
    offene Stellplätze sind hiervon jedoch ausgenommen und dürfen nicht eingefriedet wer-
    den.

b) Errichtung eines Gerätehauses mit den Maßen 3 x 3,4 m in WPC Platinum Braun Zaun-
    System mit Dekorprofilen im Anschluss an die bestehenden Garagen zum Nachba-
    grundstück Weichselbaumer Str. 9.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Weichselbaumer Str. 35; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der best. Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1694/56, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte sowie der Neubau einer Doppelgarage.

Der Bestand wurde als E+I+D mit einer Grundfläche von 58,77 m², einer Wandhöhe von 6,03 m und einer Firsthöhe von 9,06 m genehmigt.

Der geplante Anbau wird als E+I ausgeführt und hat folgende Maße:
überbaute Fläche:                 60,13 m²
WH:                                     5,83 m
Dachform:                          Flachdach

Die überbaute Fläche beträgt insgesamt 118,9 m².

In der näheren Umgebung finden sich Grundflächen bis 167 m².

Auf dem Grundstück werden 3 Kfz-Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stell-platzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Ferdinand-Porsche-Straße; Neubau eines Gewerbegebäudes mit Lager, Verwaltung und Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/2, 118/5, Gemarkung Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beratend 13

Sachverhalt

Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.

Die Vorlage wurde im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, jedoch mit dem Zusatz, dass die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt werden soll, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.  
Dem Bauantrag war ein Antrag auf Ausnahme  für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung mit einer Wohnfläche von 110,72 m² und 187,36 m² beigefügt, damit ist das Bauvorhaben als Gesamtvorhaben im Genehmigungsverfahren  zu prüfen.  

Im Bebauungsplan ist diesbezüglich folgende Regelung getroffen:
„Für die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen sind folgende Kriterien für die Erteilung der Ausnahme zu beachten:
  • Die Betriebsinhaber und –leiter sollen gleichzeitig Aufsichts- und Kontrollfunktion ausüben.“
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Vom Antragsteller wird dargestellt, dass die Wohnnutzung vom Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter genutzt wird, der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen übernimmt.

Die Größe der Wohnungen  gesamt 298,08m² nimmt einen geringen Teil der Betriebsfläche 801,56 m² Wohnfläche  ein.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung xwird zugelassen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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14. Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Photovoltaik-Freiflächenanlage südl. der Weßlinger Straße; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 4 Satz 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ im Bereich der Fl.Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen, beschlossen.

Zur Realisierung des Vorhabens befindet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Weßling den gegenständlichen Bereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft (nach Verfüllung bzw. Rekultivierung)“ darstellt und diese Darstellung den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen würde, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden.

Die gewünschte Nutzungsart, der Umgriff und die Lage süd-östlich der
Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching
betroffen sein könnten.
Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.10.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.10.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö informativ 15

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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15.1. Anlagen zu Beschlussvorlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö 15.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Unger erkundigt sich, ob es möglich ist, zu den beigefügten Lageplänen auch Luftbilder anzufügen.
GR Fiegert weist darauf hin, dass ein Link mit Koordinaten in die Beschlussvorlage integriert werden kann um die von GR Unger angeregten Luftbilder einsehen zu können.
Zweiter Bürgermeister Fink sagt eine Überprüfung zu.

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15.2. Straßenlampen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö 15.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich, ob es bei der Umstellung der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung Fördermittel gibt.
Zweiter Bürgermeister Fink erklärt, dass die Gemeinde an abgeschlossene Verträge gebunden ist, aber eine Förderung geprüft wird.

Datenstand vom 25.02.2021 16:59 Uhr