Datum: 14.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2020
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Zugang zum Naherholungsgebiet von der St. Egidi-Straße- Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 22.11.2020
4 Lindenweg 2; Bauantrag zur Errichtung von 3 Balkonen, Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 226/7, Gem. Gilching
5 Talbauernweg 1 b; Antrag auf Nutzungsänderung der Doppelhaushälfte in eine gewerbliche Zimmervermietung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2020, Gemarkung Gilching
6 Melchior-Fanger-Str. 23; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching
7 Feichtholzweg 10, Antrag auf Vorbescheid zur Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching
8 Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 14.10.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Gemeinde Wörthsee, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim" i.d.F.v. 14.10.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
10 Sanierung / Umbau Alte Schule Argelsried; Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten
11 Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau 2021
12 Verschiedenes
12.1 Radwege

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.11.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.11.2020 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

- Rottenrieder Str. 11
  DHH mit Garage, Stellplatz und Geräteraum
  Vorhaben entspricht der gdl. Einbeziehungssatzung

- Rottenrieder Str. 13
  DHH mit Stellplätzen
  Vorhaben entspricht der gdl. Einbeziehungssatzung

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

- Rottenrieder Str. 11
  DHH mit Garage, Stellplatz und Geräteraum
  Vorhaben entspricht der gdl. Einbeziehungssatzung

- Rottenrieder Str. 13
  DHH mit Stellplätzen
  Vorhaben entspricht der gdl. Einbeziehungssatzung

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3. Zugang zum Naherholungsgebiet von der St. Egidi-Straße- Antrag Bündnis 90 - Die Grünen vom 22.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Anliegender Antrag zur St.-Egidi-Straße wurde von Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass im Bereich nur ein schmaler Grundstücksstreifen der Gemeinde Gilching gehört (Anlage). Insofern gestaltet es sich derzeit schwierig, einen winter- und schlechtwettergeeigneten Zugang herzustellen. Die Gemeindeverwaltung kann daher nochmals versuchen, das Grundstück für einen winter- und schlechtwettergeeigneten Zugang zu erwerben oder eine Zustimmung zur Widmung bei dem privaten Eigentümer zu erreichen.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Grundstücksverhandlungen zur Herstellung eines durchgehenden und winter- und schlechtwettergeeigneten Zugangs von der St.-Egidi-Straße zum Naherholungsgebiet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Grundstücksverhandlungen zur Herstellung eines durchgehenden und winter- und schlechtwettergeeigneten Zugangs von der St.-Egidi-Straße zum Naherholungsgebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Lindenweg 2; Bauantrag zur Errichtung von 3 Balkonen, Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 226/7, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag lag dem Gremium bereits am 17.08.2020 zur Abstimmung vor. Zu diesem Zeitpunkt war der Bebauungsplan „Lindenweg I“ noch anzuwenden. Der Antrag wurde abgelehnt und die beantragten Befreiungen nicht befürwortet, da der Bebauungsplan hier nicht eingehalten werden konnte. Der Antrag wurde dann später beim Landratsamt Starnberg vom Bauherrn zurückgezogen.

Nun wurde die Planung zur Errichtung von 3 Balkonen, eines Carports und eines Geräteraumes sowie Umplanung der Stellplätze zur Behandlung erneut eingereicht.

Mittlerweile hat jedoch das Landratsamt Starnberg mit Schreiben vom 13.10.2020 erklärt, dass der Bebauungsplan „Lindenweg I“ funktionslos und somit nicht mehr anwendbar ist. Daher erfolgt eine Beurteilung des geplanten Vorhabens jetzt nach § 34 BauGB.

Der Antrag wurde bzgl. der Problematik Stellplatzsituation und Einsehbarkeit des Verkehrs in die Brucker Straße vorab mit dem Bauherrn erörtert. Auf Grundlage dessen hat dieser die zu errichtenden Stellplätze umgeplant (s. Pläne in Anlage 1 und 2).
Nach internen Gesprächen zwischen Bauverwaltung und Ordnungsamt konnte der neuen Situierung positiv gegenübergetreten werden, da die vorangegangenen Themen durch die Umplanung gelöst wurden.

Die Errichtung von Garten-/Gerätehäusern und Carports ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Daher steht der Errichtung selbiger nichts entgegen.
Auch die Errichtung der 3 Balkone fügt sich in die Umgebung ein.

Stellplätze werden nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Talbauernweg 1 b; Antrag auf Nutzungsänderung der Doppelhaushälfte in eine gewerbliche Zimmervermietung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2020, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 20.07.2020 beraten. Der Gemeinderat hat das bauplanungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Befreiung/Ausnahme für den Betrieb des Beherbergungsgewerbes mit 8 Betten wurde aufgrund der praktisch nicht anfahrbaren Stellplätze nicht zugestimmt. Das Landratsamt Starnberg hat das Verfahren beendet und den Antrag als zurückgenommen gewertet, da innerhalb bestimmter Fristen fehlende Unterlagen nicht eingereicht wurden.

Nun wird erneut die Nutzungsänderung der Doppelhaushälfte in eine gewerbliche Zimmervermietung mit 3 Stellplätzen beantragt.
Das Grundstück Fl.Nr. 2020, Gemarkung Gilching befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 34 BauGB.

Die Doppelhaushälfte soll von einem Wohnhaus in eine gewerblich betriebene Zimmervermietung für Bauarbeiter umgenutzt werden. Hier sollen vier Einzelzimmern und zwei Doppelzimmern zur Selbstversorgung entstehen. In dem Bereich zwischen dem Talbauernweg und der Weßlinger Straße besteht derzeit ausschließlich Wohnbebauung, weshalb das Gebiet als reines Wohngebiet eingestuft wird.

Die Zimmervermietung stellt eine gewerbliche Nutzung da. Die Art der Unterbringung bietet den Arbeitnehmern, Selbständigen oder Gastarbeitern keinen auf Dauer angelegten Wohnersatz.

Die Nutzungsänderung in eine gewerbliche Zimmervermietung ist nach § 3 Abs. 1 und 2 BauNVO nicht zulässig.

Ausnahmsweise sind nach § 3 Abs. 3 BauNVO „ kleine Betrieb des Beherbergungsgewerbes“ in einem reinen Wohngebiet zulässig. Jedoch liegt in der jetzt beantragten Zimmervermietung kein Beherbergungsbetrieb vor und einer Ausnahme wird auch nicht zugestimmt.

Die Anordnung der Stellplätze (1 Garagenstellplatz, 3 Stellplätze) wurde überarbeitet. Die Anfahrbarkeit und Nutzung scheint nun möglich.

Das Tor im Süden des Grundstückes mit dem Hinweis „zum Bürgersteig“ wird seitens der Gemeinde nicht gestattet werden. Der Bürgersteig liegt nicht direkt am Grundstück an. Die angrenzende öffentliche Grünfläche dient nicht der Durchwegung.  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Das bauplanungsrechtliche gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Die Nutzungsänderung der Doppelhaushälfte in eine gewerbliche Zimmervermietung mit 3 Stellplätzen ist im reinen Wohngebiet nicht zulässig.

Beschluss

Das bauplanungsrechtliche gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Die Nutzungsänderung der Doppelhaushälfte in eine gewerbliche Zimmervermietung mit 3 Stellplätzen ist im reinen Wohngebiet nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Melchior-Fanger-Str. 23; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1630/10, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilien- sowie Doppelhauses mit Tiefgarage.

Für das Vorhaben wurde bereits im März 2019 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 18.06.2020 wurden folgende Maße für die einzelnen Vorhaben genehmigt:
                                       Mehrfamilienhaus:                          Doppelhaus:
überbaute Fläche:                          191,00 m²                                       126,00 m²
Wandhöhe:                                       6,00 m                                           6,00 m
Firsthöhe:                                       9,21 m                                           9,00 m


Mit vorliegendem Antrag sollen das geplante Mehrfamilien- und Doppelhaus nun wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                          191,07 m²                                       125,00 m²
Wandhöhe:                                       6,00 m                                           6,00 m
Firsthöhe:                                       9,21 m                                         10,04 m

Das beantragte Doppelhaus wird jedoch nun in der Dachform geändert. Geplant ist jetzt ein Satteldach. Dadurch erhöht sich die Firsthöhe von den nach Vorbescheid genehmigten 9,00 m auf 10,04 m.
In der Umgebung wurde ein Bezugsfall (Melchior-Fanger-Straße 32) genannt, welcher eine überbaute Fläche von 185 m², eine Wandhöhe von 7,5 m und eine Firsthöhe von 10,25 m aufweist; somit fügt sich auch das Doppelhaus in die Umgebung ein.

Es werden 16 Kfz-Stellplätze (14 in der Tiefgarage, 2 oberirdisch) und 12 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Feichtholzweg 10, Antrag auf Vorbescheid zur Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 1644/4, Gemarkung Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid sollen folgende Fragen bauplanungsrechtlich beurteilt werden:

Bezugsobjekte in der näheren Umgebung:

Am Kesselbosch 14-14 c
GR          ca. 268 m²
WH          6,00 m
FH        10,50 m

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40- V-2017-36-3)
GR           ca.310 m²
WH           6,25 m
FH           wurde nicht abgefragt

Vorbescheid Melchor –Fanger-Straße 31 (40-V-2018-141-3)
GR           ca.270 m²
WH           7,40 m
FH 10,45 m wurde abgefragt aber negativ verbeschieden.

  1. Wird einer Bebauung mit einem 4-Spänner mit einer
Grundfläche von 310 m², einer
Wandhöhe von 6,25 m und einer
Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Mit Bezugsfall Melchor-Fanger-Str. 31 ist die Bebaubarkeit mit einem 4-Spänner möglich.
Eine Bebauung mit einem Reihenhaus (4-Spänner) wurde im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2018-141-3) positiv verbeschieden.

Im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2017-36-3) wurde einer Grundfläche von 310 m² mit einer Wandhöhe von 6,25 m zugestimmt. Die Firsthöhe wurde in diesem Bescheid nicht mit abgefragt.  

Eine Bebauung oder ein Vorbescheid der alle drei Werte (Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe) in einem Objekt vereint, liegt nicht vor. Die Werte sind einzeln vorzufinden aber nicht in einem Objekt.
  1. Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer
Grundfläche von 305 m², einer
Wandhöhe von 6,90 m und einer
Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Mit Bezugsfall Melchor-Fanger-Str. 31 ist die Bebaubarkeit mit einem Mehrfamilienhaus möglich.
Eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus wurde im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2018-141-3) positiv verbeschieden.

Im Vorbescheid Melchor-Fanger-Str. 31 (40-V-2017-36-3) wurde einer Grundfläche von 305 m² mit einer Wandhöhe von 6,90 m zugestimmt. Die Firsthöhe wurde in diesem Bescheid nicht mit abgefragt.  

Eine Bebauung oder ein Vorbescheid der alle drei Werte (Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe) in einem Objekt vereint, liegt nicht vor. Die Werte sind einzeln vorzufinden aber nicht in einem Objekt.

Finanzielle Auswirkungen



Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Frage 1:
Wird einer Bebauung mit einem 4-Spänner mit einer Grundfläche von 310 m², einer Wandhöhe von 6,25 m und einer Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird für die Grundfläche von 310 m² und die Wandhöhe von 6,25 m erteilt. Die Firsthöhe von 9,42 m ist in der Umgebung nicht vorzufinden. Die abgefragten Werte sind einzeln vorzufinden, aber nicht in einem Bezugsobjekt vereint. Der Firsthöhe wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Frage 2: Wird einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit einer Grundfläche von 305 m², einer Wandhöhe von 6,90 m und einer Firsthöhe von 9,42 m zugestimmt?

Das gemeindliche planungsrechtliche Einvernehmen wird für die Grundfläche von 310 m² und die Wandhöhe von 6,90 m erteilt. Die Firsthöhe von 9,42 m ist in der Umgebung nicht vorzufinden. Die abgefragten Werte sind einzeln vorzufinden, aber nicht in einem Bezugsobjekt vereint. Der Firsthöhe wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde vom Bauherrn zurückgezogen; eine Abstimmung war daher nicht erforderlich.

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8. Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 14.10.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching bei der zweiten Auslegung zur
7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Planzeichnung sowie der Erläuterungsbericht mit Umweltbericht sind in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Ziel der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörthsee ist, die Entwicklung eines neuen Wohngebietes (genossenschaftlicher Wohnungsbau) mit Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Verbesserung der Nahversorgung in zentraler Lage sowie Ausweisung einer Baufläche für den Gemeinbedarf.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan vom 31.05.2006 sind die betroffenen Bereiche überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ oder  teilweise auch „Wald“ dargestellt. Für die Bereiche werden getrennte Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen. Dies sollte der Gemeinde Wörthsee so mitgeteilt werden. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.11.2020 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung.
Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung.
Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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9. Gemeinde Wörthsee, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim" i.d.F.v. 14.10.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching bei der zweiten Auslegung des Bauleitplanverfahrens „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen, nördlich Zum Kuckucksheim“ i.d.F. vom 14.10.2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Planzeichnung, der Satzungsentwurf sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet nördlich der Straße „Zum Kuckucksheim“,  ist die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters. Dieser soll mit einer max. Verkaufsfläche von 940 m²  zuzüglich Backshop und Nebenräumen im Erdgeschoss errichtet werden. Die maximale Geschossfläche im Erdgeschoss darf 1470 m² nicht überschreiten. Im Obergeschoss sind Büro- und Personalräume des Lebensmittelmarktes sowie 20  Wohnungen in zwei Größen als 1- und 2-Zimmerwohnungen geplant.

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Dies sollte der Gemeinde Wörthsee so mitgeteilt werden. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.11.2020 und beschließt:

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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10. Sanierung / Umbau Alte Schule Argelsried; Vergabe Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 15.05.2018 hat der Gemeinderat dem Entwurf und der Kostenberechnung zur Sanierung und zum Umbau der Alten Schule Argelsried in einen Kindergarten und Hort zugestimmt.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gewerk „Garten- und Landschaftsbauarbeiten“ durch das Bauamt am 16.10.2020  öffentlich ausgeschrieben.
Es haben sich 16 Firmen zur Teilnahme beworben.
Zur Submission am 12.11.2020 um 14:00 Uhr lagen 7 wertbare Angebote vor.
Ein weiteres Angebot war fristgerecht eingegangen und wurde daher nachträglich in die Wertung aufgenommen, so dass 8 Angebote zur Prüfung vorlagen.

Nach Wertung der Angebote hat die Fa. Bert Peine + Wilhelm GmbH & Co. KG aus
Gilching das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von 329.853,84 € (19% MwSt.) abgegeben.

Das Gewerk „Garten- und Landschaftsbauarbeiten“ ist in der Kostenberechnung mit 397.128 € brutto veranschlagt.

Das Submissionsergebnis wird im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt der Fa. Bert Peine + Wilhelm GmbH & Co. KG aus Gilching den Auftrag für das Gewerk „Garten- und Landschaftsbauarbeiten“ des BV Sanierung / Umbau Alte Schule Argelsried in Höhe von 329.853,84 € brutto.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Fa. Bert Peine + Wilhelm GmbH & Co. KG aus Gilching den Auftrag für das Gewerk „Garten- und Landschaftsbauarbeiten“ des BV Sanierung / Umbau Alte Schule Argelsried in Höhe von 329.853,84 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Alljährlich werden die wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten im Tiefbau ausgeschrieben. Darunter fallen Straßenschäden und -anpassungen, punktuelle Entwässerungssysteme aber auch Belange von Inklusion und Ausbau des Fahrradwegenetzes diese werden hierüber abgewickelt.
Die Submission zur öffentlichen  Ausschreibung nach dem Leistungskatalog der LH München für Unterhaltsarbeiten im Straßenbau, Stand November 2015 samt Anhang der Gemeinde Gilching, wurde am 26.11.2020 durchgeführt.

Das Ergebnis ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil beigelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 26.11.2020 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2020 mit dem im nichtöffentlichen Teil beigefügten Angebot vom 25.11.2020.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 26.11.2020 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2020 mit dem im nichtöffentlichen Teil beigefügten Angebot vom 25.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö informativ 12

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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12.1. Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 12.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich zum Sachstand „Sperrung der Radwege für Schleichverkehr“.
Zweiter Bürgermeister Fink verwies hierzu auf die Abteilung Tiefbau.
GR Pilgram erklärte im Gesprächsverlauf, dass er hierzu bereits Kontakt mit der Verwaltung hatte. Dabei wurde erörtert, dass eine Beleuchtung errichtet wird und die Absperrungen auf Grund des Winterdienstes erst im Frühjahr montiert werden.

Datenstand vom 25.02.2021 17:05 Uhr