Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020
2 Bekanntgabe Bauvorhaben
3 Am Obstgarten 28; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1061/9, Gem. Gilching
4 Römerstr. 115; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/1, Gem. Gilching
5 Römerstr. 115a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/3, Gem. Gilching
6 Uranusstr. 3; Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in Bürofläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/20, Gem. Gilching
7 Dorfstr. 8; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gem. Argelsried
8 Dorfstr. 10; Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gem. Argelsried
9 Münchner Str. 20; Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung der "Brennerei Argelsried" auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried
10 Verschiedenes
10.1 Wildmoosweg
10.2 Angerfeldstraße
10.3 BRK-Einsatzzentrum

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift - ö.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020.

Beschlussvorschlag

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020  werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

- Nicolaus-Otto-Str. 7
  Bauantrag zur Errichtung eines Interims-Heizwerkes

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

- Nicolaus-Otto-Str. 7
  Bauantrag zur Errichtung eines Interims-Heizwerkes

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3. Am Obstgarten 28; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1061/9, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Aubauch-Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                            146,12 m²
Geschossfläche:                          292,24 m²
Wandhöhe:                                       6,45 m
Firsthöhe:                                       8,78 m
Dachneigung:                                 25°
Dachform:                                   Satteldach
GRZ:                                                0,24


Gemäß Bebauungsplan ist ein Einzelhaus mit folgenden Festsetzungen zulässig:
Grundflächenzahl:                                   max. 0,25
Geschossfläche:                                   220 m²
Wandhöhe:                                            6,50 m
Dachneigung:                                   20° - 25°
Wohneinheiten je Wohngebäude:        2
Vollgeschosse:                                   2


Für nachfolgende Festsetzungen, welche nicht nach Bebauungsplan eingehalten werden, sind vom Antragsteller Befreiungen beantragt worden:
1. Überschreitung der zulässigen Geschossfläche
2. Überschreitung Baugrenze durch Erker
3. Garagenanordnung außerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen


zu 1.
Gemäß Bebauungsplan ist eine Geschossfläche von 220 qm zulässig.

Die geplante Geschossfläche beträgt 292,24 m². Der Antragsteller begründet die Überschreitung damit, dass das Gebäude durch ein flexibles Hauskonzept (Trennung der Wohneinheit in 2 separate Wohnungen) verschiedene Möglichkeiten für eine Wohnnutzung (Mehrgenerationenhaus, Vermietung) bietet.

Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Geschossfläche keine Hinderungsgründe entgegen, da bereits in der direkten Umgebung Geschossflächenüberschreitungen genehmigt wurden.


zu 2.
Gemäß Bebauungsplan können die festgesetzten Baugrenzen auf einer Gebäudeseite für einen möglichen Wintergarten in einer Tiefe von max. 2,5 m und einer Gesamtbreite von max. 8 m vergrößert werden. Dabei gilt bei Einzelhäusern eine max. Tiefe von 2,5 m und eine max. Breite von 1/3 der Fassadenlänge.

Der geplante Erker kann aus Sicht der Verwaltung mit einem Wintergarten gleichgesetzt werden. Da im Bebauungsplangebiet bereits eine Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Breite bei einem Wintergarten erteilt wurde, kann seitens der Verwaltung die beantragte Befreiung befürwortet werden.


zu 3.
Die Garage wird gegenüber dem festgesetzten Bauraum um 0,5 m verschoben. Dadurch wird der erforderliche Stauraum zur Garage erreicht. Diese Befreiung kann ebenfalls befürwortet werden.


Für das Vorhaben sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Mit Schreiben vom 15.05.2020 bestätigt der Bauherr, dass ein dritter Stellplatz auf dem Grundstück noch errichtet wird. Somit ist die gemeindliche Satzung eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum und Geschossfläche sowie Nichteinhaltung des Garagenbauraumes werden befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die beantragten Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum und Geschossfläche sowie Nichteinhaltung des Garagenbauraumes werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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4. Römerstr. 115; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/1, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    112,39 qm (8,74 x 12,86)
Wandhöhe:                                                 6,28 m
Traufhöhe:                                                   5,60 m
Firsthöhe:                                                 9,63 m
Dachneigung:                                           28°
Dachform:                                            Satteldach


Für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt:

Bauraum DHH:
Gem. Bebauungsplan ist ein Bauraum von 10 x 20 m (L-Form) festgesetzt. Durch die Teilung des Grundstücks und der geplanten Bebauung wird der festgesetzte Bauraum zur Straße hin durch die Doppelhaushälfte um 1,29 m überschritten.
Die nach Bebauungsplan mögliche überbaute Gesamtfläche von 240 m² wird durch das Doppelhaus (GR 225 m²) nicht überschritten. Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt. Im Hinblick darauf stehen Seitens der Verwaltung einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.


Erdgeschossfußbodenoberkante
Gem. Bebauungsplan wird die Erdgeschossfußbodenoberkante mit 0,3 m über der natürlichen Geländeoberfläche festgesetzt.
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wird vom Antragsteller eine Befreiung beantragt, um einen „schwellenlosen“ Zugang zum Gebäude zu ermöglichen.
Auch dieser Befreiung stehen Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.


Gemäß Bebauungsplan ist für das Grundstück ein Bauraum für eine Garage festgesetzt. Da nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung für das Vorhaben jedoch 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ erforderlich. Da hierfür bereits ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet erteilt wurden, werden Seitens der Verwaltung keine Gründe gegen die Befreiung gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für Garagen und Stellplätze werden befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für Garagen und Stellplätze werden  befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Römerstr. 115a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/3, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage mit folgenden Maßen:
Überbaute Fläche:                        112,39 qm  (8,74x12,86)
Wandhöhe:                                          6,28 m
Traufhöhe                                        5,60 m
Firsthöhe:                                         9,63 m
Dachneigung:                                       28°
Dachform:                                     Satteldach


Für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt:

Bauraum DHH:
Gem. Bebauungsplan ist ein Bauraum von 10 x 10 m (L-Form) festgesetzt. Durch die Teilung des Grundstücks und der geplanten Bebauung wird der festgesetzte Bauraum straßenseitig durch die Doppelhaushälfte um 1,29 m und gartenseitig um 1,58 m überschritten. Auch hält die Doppelhaushälfte die straßenseitig festgesetzte Abmessung von 4,5 m nicht ein, da das Gebäude parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze ausgerichtet wird.

Die nach Bebauungsplan mögliche überbaute Flächen von 240 qm wird durch das Doppelhaus (GR 225m) nicht überschritten. Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits genehmigt. Im Hinblick darauf stehen Seitens der Verwaltung einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.


Erdgeschossfußbodenoberkante
Gem. Bebauungsplan wird die Erdgeschossfußbodenoberkante mi 0,3 m über der natürlichen Geländeoberfläche festgesetzt.
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wird vom Antragsteller eine Befreiung beantragt, um einen „schwellenlosen“ Zugang zum Gebäude zu ermöglichen.
Auch dieser Befreiung stehen Seitens der Verwaltung keine Hinderungsgründe entgegen.

Bauraum Garage
Gem. Bebauungsplan ist für das  Grundstück ein Bauraum für eine Garage festgesetzt. Da nach der gemeindlichen KfZ-Stellplatzsatzung für das Vorhaben jedoch 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ erforderlich. Da hierfür bereits ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet erteilt wurden, werden Seitens der Verwaltung keine Gründe gegen ein Befreiung gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für die Garagen und Stellplätze werden befürwortet.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen bzgl. Überschreitung Bauraum, Nichteinhaltung der Erdgeschossfußbodenoberkante und Nichteinhaltung des Bauraumes für die Garagen und Stellplätze werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Uranusstr. 3; Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in Bürofläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/20, Gem. Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich unbeplanten Innenbereich.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieses als „reines Wohngebiet“ dargestellt.

Beantragt wird die Nutzungsänderung einer erdgeschossigen 1,5-Zimmer-Wohnung zu einer Bürofläche als Schreibbüro ohne Publikumsverkehr. Die Tätigkeit beläuft sich auf die Beratung von Unternehmen sowie Gemeinden und Kommunen der KUVB im Bereich Arbeitssicherheit. Des Weiteren wird der Bereich Veranstaltungssicherheit samt Erstellung von Sicherheitskonzepten sowie die Erstellung von Schutzkonzepten im Bereich Infektionsschutz und Hygiene angeboten. Laut Antragsteller erfolgt die Beratung des Kunden ausschließlich beim Kunden vor Ort, sowie telefonisch oder per E-Mail.

Nach § 13 der Baunutzungsverordnung sind im Reinen Wohngebiet Räume für freie Berufe zulässig.

Laut vorliegender Betriebsbeschreibung wird eine „freiberufliche Tätigkeit“ nachgewiesen.

Für das Vorhaben sind gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Dem Vorhaben steht 1 Stellplatz in der bestehenden Tiefgarage zur Verfügung.

Für den noch fehlenden Stellplatz wird vom Antragsteller ein Antrag auf Ablöse gestellt. Diese ist nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung bei Nichtwohnnutzung möglich.

Seitens der Verwaltung stehen dem Vorhaben und der Ablöse keine Hinderungsgründe entgegen.

Beschlussvorschlag

1. Dem Antrag auf Stellplatzablöse wird zugestimmt.
    Die Verwaltung wird beauftragt, gem. den Vorgaben der Stellplatzsatzung einen Stell-
    platzablösungsvertrag abzuschließen.

2. Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Stellplatzablöse wird zugestimmt.
    Die Verwaltung wird beauftragt, gem. den Vorgaben der Stellplatzsatzung einen Stell-
    platzablösungsvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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7. Dorfstr. 8; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantrag wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                          79,82 m²
WH:                                              6,55 m
FH:                                              9,67 m
DN:                                                 38°
Dachform:                                   Satteldach


In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                          716,67 m²
WH:                                                6,62 m
FH:                                              11,34 m

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Dorfstr. 10; Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantrag wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                          79,82 m²
WH:                                              6,55 m
FH:                                              9,67 m
DN:                                                 38°
Dachform:                                   Satteldach


In der direkten Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                          716,67 m²
WH:                                                6,62 m
FH:                                              11,34 m

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Münchner Str. 20; Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung der "Brennerei Argelsried" auf dem Grundstück Fl.Nr. 71, Gem. Argelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.

Für die ehemalige Brennerei wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung gestellt. Dabei werden folgende Fragen gestellt:

1. Wird einer Nutzung des Objekts als Kaffeerösterei inklusive Verkostungsraum zugestimmt?

2. Wird einer Nutzung des Objekts durch eine Catering Firma inklusive Kochschule zugestimmt?

3. Wird einer Nutzung des Objekts durch eine Bio-Bäckerei und Konditorei (nur Produktion, kein Verkauf) zugestimmt?

4. Wird der Nutzung des Objekts durch eine Fahrschule als Schulungsraum (Fahrschulunterricht Theorie) zugestimmt?

5. Der nicht überbaute Keller (Bestand) ist undicht und die überfahrbare Decke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden. Wird einer Erneuerung des Kellers (Ersatzbau), an gleicher Stelle und Größe zugestimmt?

6. Wird der Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus mit ca. 140 m², welcher für in Frage 1- 3 angefragten Nutzungen als Kühlhaus oder Lagerräume, bzw. zum Einbau eines Lastenaufzuges zur Nutzung der Kellerräume benötigt wird, zugestimmt?


Die gestellten Fragen können nur im Rahmen einer Privilegierung befürwortet werden; eine Prüfung hierzu erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nur im Rahmen des § 35 Abs. 4 BauGB erteilt. Die gestellten Fragen werden nur im Rahmen einer Privilegierung befüwortet.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird nur im Rahmen des § 35 Abs. 4 BauGB erteilt. Die gestellten Fragen werden nur im Rahmen einer Teilprivilegierung befür wortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö informativ 10

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

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10.1. Wildmoosweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 10.1

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Walter informiert das Gremium, dass von den Anliegern am Wildmoosweg eine Unterschriftenliste vorgelegt wurde, in welcher die erstmalige Herstellung der Straße in Frage gestellt wird. Des Weiteren wird um Aufhebung des hierzu gefassten Beschlusses gebeten.
Da der Beschluss durch Ausschreibung der Maßnahme bereits vollzogen wurde, ist eine Aufhebung nicht mehr möglich.
Die Anlieger werden hiervon durch Anschreiben in Kenntnis gesetzt; die Ratsmitglieder erhalten einen Abdruck des Schreibens.

GRin Beiwinkler erkundigt sich hierzu, ob die Grundstücksverhältnisse geklärt sind und warum vorab keine Anliegerversammlung abgehalten wurde.
Erster Bürgermeister Walter bejahte dies und erklärte, dass die Anlieger auf Grund Corona durch Anschreiben vor Beschlussfassung und Ausschreibung über die geplante Maßnahme informiert wurden.

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10.2. Angerfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 10.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert weist darauf hin, dass im Bereich des Grundstücks Angerfeldstr. 6a im Zuge der Straßenbaumaßnahmen 2 Bäume beschädigt wurden. Er erkundigt sich weiter, wie die rechtliche Situation ist, wenn die Bäume umfallen und dadurch ein Schaden für Dritte entsteht.
Erster Bürgermeister Walter erklärt hierzu, dass bereits ein Baumsachverständiger mit der Prüfung beauftragt wurde.

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10.3. BRK-Einsatzzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 10.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert erkundigt sich nach dem Sachstand zum geplanten neuen BRK-Einsatzzentrum.
Erster Bürgermeister Walter erklärt, dass die hierzu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes bereits beschlossen w urde.

Datenstand vom 03.11.2020 11:09 Uhr