Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Preis der Präsidenten Italien-Deutschland
3.2 Spendenaktion zugunsten Geflüchteter
3.3 Aktivitäten der Kulturschaffenden
3.4 Neuer Leiter JugendTreff
3.5 Reparatur Skater-Anlage
3.6 Gemeindewerke
4 Baumschutz gegen Klimawandel; Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2021
5 Antrag zum Bebauungsplan Frühlingsstr. (ehemaliges Zelenka-Gelände, Kletterhalle, Skaterpark) Prüfung von Nutzungsanforderungen und Umstrukturierungen, Antrag der CSU-Fraktion vom 27.04.2021
6 Ortszentrum Gilching, Strukturkonzept und Städtebauförderung
7 Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 139 Gemarkung Argelsried (Interimsheizzentrale) und Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching (Bauhof) sowie Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Bauhof-Gebäude
8 Freischankflächen nach pandemieerlaubter Öffnung der Außengastronomie in den Sommermonaten länger öffnen; Antrag Gemeinderat Peter Unger vom 02. Mai 2021
9 Bestellung einer/s Referentin/en für Mobilität
10 Verschiedenes
10.1 Grundstück Straßenmeisterei
10.2 Plogging
10.3 Bedarfsprognose Gilchinger Schulen
10.4 Änderung Flächennutzungsplan

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_18.05.2021.pdf
Download Niederschrift öff_18.05.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.04.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.04.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 20.04.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Grundstücksangelegenheiten; Nachtrag, Messungsanerkennung und Auflassung FlNr. 117/5, 117/10 und 118/10 Gewerbepark "Ost"

Der Gemeinderat hat von dem am 22.02.2021 abgeschlossenen Nachtrag und Messungsanerkennung und Auflassung URNr. J0325/2021, Notariat Dr. Schervier in München, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö informativ 3
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3.1. Preis der Präsidenten Italien-Deutschland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.1

Diskussionsverlauf

GRin Keil erinnert an den Beschluss des Gemeinderates bzgl. der Teilnahme am Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit Deutschland – Italien. Gemeinsam mit der Partnergemeinde Cecina einigte man sich auf ein Projekt. Die Bewerbungsunterlagen gehen in den nächsten Tagen nach Cecina, werden dort in italienischer Sprache ergänzt und anschließend der zuständigen Behörde weitergeleitet.

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3.2. Spendenaktion zugunsten Geflüchteter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Franke berichtet über eine Spendenaktion zugunsten Geflüchteter durch den Arbeitskreis Ökumene. Entsprechende Flyer liegen aus.

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3.3. Aktivitäten der Kulturschaffenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Dr. Rappenglück informiert über die Aktivitäten der Kulturschaffenden und bedankt sich bei allen Aktiven einschließlich Herrn Ciolek aus der Verwaltung.

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3.4. Neuer Leiter JugendTreff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann teilt mit, dass Herr Neugebauer, Sozialpädagoge und neuer Leiter des JugendTreffs, seine Arbeit kürzlich aufgenommen hat.

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3.5. Reparatur Skater-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GRin Hüttemann bedankt sich bei der Verwaltung und den Mitarbeitern des Bauhofes für die schnelle Reparatur der Skater-Anlage.

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3.6. Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GRin Dr. Stephenson teilt mit, dass sich das erste Treffen des Verwaltungsrates der Gemeindewerke verschieben wird.
Des Weiteren informiert GRin Dr. Stephenson, dass die von den Gemeindewerken beauftragte Machbarkeitsstudie im September fertig sein wird.
GRin Dr. Stephenson gibt bekannt, dass die neue Mitarbeiterin in den Gemeindewerken ihre Arbeit aufgenommen hat.

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4. Baumschutz gegen Klimawandel; Antrag GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Peter Unger hat beiliegenden Antrag zum Baumschutz gestellt. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass der Erhalt von Bäumen eine wichtige Aufgabe insbesondere hinsichtlich des Klimawandels ist. Daher haben in der Vergangenheit oftmals Beratungen hinsichtlich der Pflege und Erhaltung von Bäumen und auch Sträuchern durch die gemeindlichen Umweltbeauftragten stattgefunden.

Herr Gemeinderat Unger beantragt nun, eine Baumschutzverordnung zu erstellen, in die auch Hecken und Sträucher sowie Obstbäume einbezogen werden. Dabei sollen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

Stammumfang, Alter, ökologische Wirkung (Schattenwurf, Luftfilterung), Sanierungszuschüsse und Sanktionen.    
   
Begründet wird der Antrag damit, dass in der Pollinger Straße anlässlich eines Bauvorhabens Bäume gefällt wurden. 

Die Verwaltung teilt zum Antrag mit, dass ein Antrag auf Baumschutzverordnung am 01.01.2008 mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Hinsichtlich der
Fällung der Bäume in der Pollinger Straße wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat hier einen entsprechenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen hat.

Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass kein Baumschutz bei bestehendem Baurecht besteht, selbst wenn der Gemeinderat eine entsprechende Baumschutzverordnung erlassen würde. 

Der Aufwand einer Baumschutzverordnung ist erheblich. Seitens der Bürger müssten dann entsprechende Anträge auf Fällung von Bäumen oder Sträuchern/Hecken gestellt werden. Dann müsste ggf. mit externen Büros die Anträge vor Ort geprüft und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Ein kostenpflichtiger Bescheid müsste den Antragstellern zugestellt werden. Der Klageweg bleibt dabei offen. 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass kostenlose Beratungsleistungen der Verwaltung oftmals mehr bezwecken können als kommunale Verordnungen. Darüber hinaus muss natürlich die Bedeutung und der Erhalt der heimischen Pflanzenwelt für den Klimaschutz immer herausgestellt werden. Versiegelungen, Fällungen oder Rodungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Dies kann aber durch Beratung und Information erfolgen.    

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf eine Baumschutzverordnung vom 2. April 2021 von Herrn Gemeinderat Peter Unger wird nicht zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Erhard, Kreisfachberater des Landratsamtes anwesend.
Nach eingehender Diskussion wird zunächst über den Antrag des GR Unger abgestimmt:

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzverordnung zu erstellen, in die auch Hecken und Sträucher sowie Obstbäume einbezogen werden. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien zu berücksichtigen: Stammumfang, Alter, ökologische Wirkung (zum Beispiel Schattenwurf, Luftfilterung), mögliche Sanierungszuschüsse, Sanktionen usw.
Dem Gemeinderat ist spätestens bis zu seiner Sitzung im November 2021 ein Satzungsentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Anschließend wird über nachfolgenden Antrag des GR Dr. Rappenglück abgestimmt:

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beratungsleistungen in Bezug auf Baumschutz zu intensivieren. Gleichzeitig werden interfraktionelle Gespräche über alternative Möglichkeiten geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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5. Antrag zum Bebauungsplan Frühlingsstr. (ehemaliges Zelenka-Gelände, Kletterhalle, Skaterpark) Prüfung von Nutzungsanforderungen und Umstrukturierungen, Antrag der CSU-Fraktion vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Anliegender Antrag der CSU-Fraktion vom 27.04.2021 wird zur Kenntnis gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Prüfauftrag der CSU-Fraktion vom 27.04.2021 zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Ausarbeitung eines neuen informellen Rahmenplans. Der Rahmenplan ist vom Gemeinderat zu billigen. Auf Basis dieses neuen und gebilligten Rahmenplans sind dann Sondierungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern zu führen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Prüfauftrag der CSU-Fraktion vom 27.04.2021 zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Ausarbeitung eines neuen informellen Rahmenplans. Der Rahmenplan ist vom Gemeinderat zu billigen. Auf Basis dieses neuen und gebilligten Rahmenplans sind dann Sondierungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

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6. Ortszentrum Gilching, Strukturkonzept und Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund zahlreicher Neubauten verändert sich gerade das neue Ortszentrum von Gilching. Allerdings gibt es besonders in der rund 20 Jahre alten Fußgängerzone öfters einen Wechsel der Ladennutzungen bzw. auch Leerstände. In den Läden ist laut aktuellem Bebauungsplan nur Einzelhandel zugelassen. 

Trotzdem wurde hier bereits eine Kinderkrippe bauaufsichtlich genehmigt. Nun liegt auch noch ein Antrag auf eine Großtagespflege in einem erdgeschossigen Laden vor. Gastronomen wünschen sich in der Fußgängerzone weitere geschützte Bereiche und haben diese Wünsche bereits an die Verwaltung herangetragen.

Auf Basis dessen sollte geprüft werden, welche neuen Nutzungsmöglichkeiten im Zentrum möglich sind. Besonders nach der Pandemie gilt es das Ortszentrum wieder zu beleben. Hierfür werden vom Freistaat Bayern auch Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt. Ziel ist hier, die Innenstädte in Bayern besonders nach der Pandemie neu zu beleben. Weitere Informationen finden sich hier:

 https://www.innenstaedte-beleben.bayern.de

Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen dieses Programms besonders den Bereich der Fußgängerzone näher zu untersuchen. Insbesondere sollen hier auch soziale Nutzungen zugelassen werden. Daneben gilt es, die Fußgängerzone barrierefrei umzubauen und in der Gestaltung (Pflaster, Farbe, Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten, etc.) zu verbessern. Auch die Außengastronomie kann aus Sicht der Verwaltung durch neue und zugeordnete Räume gestalterisch verbessert werden. Auf sog. „Schanigärten“ wird verwiesen.  

 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Ausarbeitung eines Strukturkonzeptes für den Bereich der Fußgängerzone. Insbesondere sollen hier auch soziale Nutzungen zugelassen werden. Daneben gilt es, die Fußgängerzone barrierefrei umzubauen und in der Gestaltung (Pflaster, Farbe, Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten, etc.) zu verbessern.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Innenstädte beleben“ bei der Förderstelle abzufragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage und beauftragt die Verwaltung entsprechend mit der Ausarbeitung eines Strukturkonzeptes für den Bereich der Fußgängerzone. Insbesondere sollen hier auch soziale Nutzungen zugelassen werden. Daneben gilt es, die Fußgängerzone barrierefrei umzubauen und in der Gestaltung (Pflaster, Farbe, Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten, etc.) zu verbessern.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Innenstädte beleben“ bei der Förderstelle abzufragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 139 Gemarkung Argelsried (Interimsheizzentrale) und Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching (Bauhof) sowie Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Bauhof-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen. 

Das gilt zum einen für das Grundstück FlNr. 139 Gemarkung Argelsried, auf dem die Gemeindewerke eine Interimsheizzentrale betreiben, die für den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist. Damit der von der Interimsheizzentrale genutzte Grundstücksteil dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil der Interimsheizzentrale ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. 

Zum anderen sind Teile des Wasserwerk-Gebäudes, das sich auf dem Gemeinde-Bauhof befindet, dem Sondervermögen des Regiebetriebs zuzuordnen. Im Wasserwerk-Gebäude nutzen die Gemeindewerke die Flächen im Erdgeschoss einschließlich der Garagen sowie die Flächen im 1. OG links. Damit diese Gebäudeteile eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden können, sind drei Schritte notwendig: Zunächst muss der vom Wasserwerk genutzte Teil des Grundstücks (ca. 1.300 m²) abgeteilt und hieraus ein eigenes Flurstück gebildet werden. Sodann muss aus dem neuen Flurstück eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz gebildet werden. Schließlich werden die von den Gemeindewerken genutzten Wohnungseigentumsanteile dem Regiebetrieb zugeordnet. Im Einzelnen ist das Wohnungseigentum „EG“ (Anteil: 548/1.000) und das Wohnungseigentum „1. OG links“ (Anteil: 105/1.000) den Gemeindewerken zuzuordnen. Die übrigen Wohnungseigentumsanteile verbleiben bei der Gemeinde Gilching. 

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 12.05.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat. 

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des von der Interimsheizzentrale belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching, sowie die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem vom Wasserwerk belegten Grundstücksteil und die Einbringung des entstehenden Wohnungseigentums „EG“ sowie des Wohnungseigentums „1. OG links“ in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

3.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen. 

4.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen.

5.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen.
.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des von der Interimsheizzentrale belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching, sowie die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem vom Wasserwerk belegten Grundstücksteil und die Einbringung des entstehenden Wohnungseigentums „EG“ sowie des Wohnungseigentums „1. OG links“ in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

3.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1933/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen. 

4.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1934/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

5.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1935/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Freischankflächen nach pandemieerlaubter Öffnung der Außengastronomie in den Sommermonaten länger öffnen; Antrag Gemeinderat Peter Unger vom 02. Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Unger stellt den Antrag, dass Freischankflächen nach pandemieerlaubter Öffnung der Außengastronomie in den Sommermonaten länger geöffnet haben dürfen. 

In den Gaststättenerlaubnissen der einzelnen Betriebe sind u.a. Auflagen zur Freischankfläche bzw. deren Öffnungszeiten festgeschrieben. 
Die Gemeinde kann sich nicht über die Regelungen des Landratsamtes Starnberg hinwegsetzen und die Betriebszeiten der Freischankfläche erweitern. 

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch Verordnung verlängert oder aufgehoben werden. 
Es wird aber darauf hingewiesen, dass Auflagen zur Freischankfläche, welche in der Gaststättenerlaubnis oder in der Baugenehmigung verankert sind, weiterhin Bestand haben. Diese Betriebe werden dann nicht von der Verordnung erfasst, d.h. diese Gaststätten müssen den Betrieb der Freischankfläche um 22.00 Uhr beenden. 

Anmerkung:
Der Gemeinderat befasste sich bereits am 16. Juni 2015, am 20. Oktober 2015 sowie am 16. Februar 2016 mit der Thematik „Öffnung der Freischankflächen bis 24.00 Uhr“. 
Eine Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Freischankflächen sowie Bebauungsplanänderungen im Sinne der Öffnung der Freischankflächen wurden seinerzeit vom Gemeinderat abgelehnt. 

Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des eingereichten Antrags vor. 


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Öffnung der Freischankflächen in den Monaten Juni, Juli, August und September bis 24.00 Uhr ab. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich des nachfolgenden Antrags mit dem Landratsamt zu prüfen und, soweit rechtskonform, zeitnah umzusetzen:
Die Gemeinde Gilching erlaubt probeweise für die Monate Juni, Juli, August und September, dass an Feiertagen, Samstagen sowie an den Vorabenden von Feiertagen in Freischankflächen, vor Cafes, Kneipen, Restaurants und Wirtsgärten bis 24 Uhr gegessen und getrunken werden darf.
Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Voraussetzung ist die pandemieerlaubte Öffnung der Außengastronomie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

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9. Bestellung einer/s Referentin/en für Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 Geschäftsordnung kann der Gemeinderat „zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen“. 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5.5.2020 wurden die festgelegten Referate gebildet und mit den Refereten/innen aus der Mitte des Gemeinderates besetzt. Neben verschiedenen anderen Referaten wurde das Referat „Mobilität“ mit Herrn GR Christian Winklmeier besetzt.

Mit e-mail vom 23. März 2021 ist Herr GR Winklmeier als „Mobilitätsreferent“ mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. 

Eine mögliche Neubesetzung der vakanten Referentenstelle für „Mobilität“ war bereits Thema in der Sitzung des Gemeinderates am 20. April 2021. In dieser Sitzung konnte sich kein vorgeschlagener Bewerber (GR Fiegert, GR Pilgram) mehrheitlich durchsetzen.

In der letzten Gemeinderatssitzung konnte spontan nicht geklärt werden, inwieweit diese Thematik aufgrund der ablehnenden Beschlüsse erneut auf die Tagesordnung genommen werden kann und wenn ja, inwieweit die beiden vorgeschlagenen Bewerber erneut vorgeschlagen werden können.

Hierzu deckt sich die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht mit der Rechtsauffassung der Geschäftsleitung:

Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Besetzung des Referenten „Mobilität“ nicht erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Es handelt sich hier nicht um ein Sachthema, sondern um die personelle Besetzung eines Referates. In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai 2020 wurde bewusst entschieden, ein Referat zum Thema „Mobilität“ zu bilden und mit einer/m Referentin/en aus der Mitte des Gemeinderates zu besetzen. Mit dem Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Winklmeier als „Mobilitäts-Referent“ ist diese Stelle weiterhin vakant und soll entsprechend dem Beschluss aus der konstituierenden Sitzung neu besetzt werden. Nur durch die beiden abgelehnten Vorschläge in der letzten Sitzung ist die Angelegenheit nicht abschließend als erledigt anzusehen.


Nach Auffassung der Verwaltung wäre es erneut wichtig, dass spätestens zur Sitzung Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats gemacht werden, über die dann in der Sitzung abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO wird das Referat „Mobilität“ personell wie folgt besetzt:

Frau / Herr Gemeinderat/rätin ………………………………. wird  mit sofortiger Wirkung zur/m Referentin/en „Mobilität“ bestellt.

Beschluss

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO wird das Referat „Mobilität“ personell wie folgt besetzt:

Herr Gemeinderat Oliver Fiegert wird mit sofortiger Wirkung zum Referenten „Mobilität“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö informativ 10
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10.1. Grundstück Straßenmeisterei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 10.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert über eine kürzlich geführte Videokonferenz mit der Bayer. Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr zusammen mit Herrn Landrat Frey, in dem über eine Möglichkeit gesprochen wurde, das Grundstück der Straßenmeisterei in der Landsberger Straße durch die Gesellschaft „Bayern Wohnen“ einer Wohnbebauung zuzuführen. Alle Beteiligten sehen das Projekt als durchführbar und äußerst positiv an. Zunächst ist es jedoch wichtig, ein Ersatzgrundstück für die Straßenmeisterei zu finden.

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10.2. Plogging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 10.2

Diskussionsverlauf

GR Gebauer bedankt sich bei der Verwaltung, insbesondere auch bei Frau Hammel, für die Aktion „plogging“.

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10.3. Bedarfsprognose Gilchinger Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 10.3

Diskussionsverlauf

GRin Franke fragt an, ob es möglich ist, belastbare Bedarfszahlen (Bedarfsprognose) im Hinblick auf die Gilchinger Schulen zu erhalten.
BM Walter wird dies veranlassen.

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10.4. Änderung Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 10.4

Diskussionsverlauf

Zweiter BM Fink verweist auf die Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Photovoltaik-Anlagen entlang der Autobahn A96. Er bittet, den Beschluss hinsichtlich der Ausweitung des 200m-Korridors differenzierter zu betrachten, da dadurch das Landschaftsbild teilweise extrem negativ verändert wird.
BM Walter sagt einen Ortstermin zusammen mit den Mitgliedern des Bauausschusses und sonstigen interessierten Mitgliedern des Gemeinderates zu.

Datenstand vom 30.03.2022 15:08 Uhr