Datum: 22.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 Sachstand verlängerte Öffnungszeiten der Gastronomie im Sommer
3.2 Preis der Präsidenten
3.3 Feuerwehr Gilching
3.4 Stadtradeln
3.5 Mobilitätskonzept
3.6 Ferienprogramm
3.7 Jubiläumsausschüttung an den Guichinger Brauchtum e.V.
3.8 Freischankflächen
3.9 Kneipp-Becken am Aubach
4 Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Geisenbrunn; Vorstellung und Freigabe der bisherigen Planung
5 Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching (Brunnen II)
6 Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried (Fernwärme Heizwerk)
7 Gemeindewerke: Jahresabschluss 2020 - Feststellung der Schlussbilanz des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching zum 31.12.2020
8 Gemeindewerke: Beschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeindewerke Gilching Kommunalunternehmen
9 Gemeindewerke: Sanierung Hochbehälterleitung: Vergabe der Sanierungsleistung
10 Verschiedenes
10.1 GR Sitzung zum Thema "Freiflächen-PV-Anlage"
10.2 "Luftreinigungssysteme"
10.3 "Hybrid-Sitzungen"
10.4 Dixi-Toilette am Badesee
10.5 "Baumschutzverordnung"

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_22.06.2021.pdf
Download Niederschrift öff_22.06.2021.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.05.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.05.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 18.05.2021 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

1.        Grundstücksangelegenheiten; Erbpachtgrundstück FlNr. 1693 Gemarkung Gilching Veräußerung- und Belastungszustimmung

Die Gemeinde Gilching stimmt der Veräußerungs- und Belastungszustimmung sowie Stillhalteerklärung zur URNr. 677/V/2021, Notariat Michael Volmer in Starnberg, vom 14.04.2021 vollumfänglich zu.


2.        Grundstücksangelegenheiten; Tausch Verkehrsflächen an der FlNr. 3035/44 Gemarkung Gilching mit Verkehrsfläche

Der Gemeinderat hat von dem am 29.04.2021 abgeschlossenen Kaufvertrag URNr. J 0816/2021, Notariat Dr. Jung in Fürstenfeldbruck, Kenntnis erlangt und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö informativ 3
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3.1. Sachstand verlängerte Öffnungszeiten der Gastronomie im Sommer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter erläutert den aktuellen Stand bzgl. der verlängerten Öffnungszeiten der Gastronomie in den Sommermonaten. Die Angelegenheit wurde vom Landratsamt Starnberg geprüft. Jede Gaststätte hat eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, in der u.a. die Öffnungszeiten festgelegt sind. Von daher ist es nicht möglich, dass die Gemeinde durch eine eigens getroffene Festlegung diese gaststättenrechtliche Erlaubnis aushebelt. Alle Gastronomiebetriebe sind von der Verwaltung über die Möglichkeit informiert worden, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt zu stellen.

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3.2. Preis der Präsidenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.2

Diskussionsverlauf

GRin Keil informiert dahingehend, dass die Bewerbung für den Preis der Präsidenten für die kommunale Zusammenarbeit rechtzeitig eingereicht wurde.

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3.3. Feuerwehr Gilching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.3

Diskussionsverlauf

GR Lenker gibt bekannt, dass die Feuerwehr Gilching ihren Übungsbetrieb wiederaufgenommen hat. Zudem gibt es einen kleinen Werbefilm, der derzeit im Vorprogramm des Gilchinger Kinos zu sehen ist.

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3.4. Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GR Fiegert informiert über das „Stadtradeln“ in der Zeit vom 20.06.2021 bis 10.07.2021.

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3.5. Mobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.5

Diskussionsverlauf

GR Fiegert teilt hinsichtlich des anstehenden Mobilitätskonzeptes mit, dass das Bewerbungsverfahren angelaufen ist und die Vergabegespräche vorbereitet werden.

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3.6. Ferienprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.6

Diskussionsverlauf

GRin Franke weist auf das Ferienprogramm hin. In diesem Zusammenhang regt sie an, zukünftig auch wieder vermehrt Ganztagesangebote mit aufzunehmen.

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3.7. Jubiläumsausschüttung an den Guichinger Brauchtum e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.7

Diskussionsverlauf

GR Fink berichtet über eine Veranstaltung der Kreissparkasse. Der Verein „Guichinger Brauchtum e.V.“ hat im Zuge der Jubiläumsausschüttung 5.000,- € erhalten. Diese werden für die Kindertanzgruppe verwendet.

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3.8. Freischankflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.8

Diskussionsverlauf

GR Unger kommt auf das Thema „Freischankflächen“ zurück. Er hat den Eindruck, dass es sich das Landratsamt zu einfach macht.
BM Walter weist dies zurück.

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3.9. Kneipp-Becken am Aubach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 3.9

Diskussionsverlauf

GRin Vilsmayer verweist auf die Verbesserungsvorschläge des Seniorenbeirates und fragt hinsichtlich des Sachstandes bzgl. „Kneipp-Becken am Aubach“ an.
BM Walter verweist auf den aktuellen Personalstand im Bauamt und äußert sich dahingehend, dass dies in diesem Kalenderjahr nicht umgesetzt werden kann.

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4. Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Geisenbrunn; Vorstellung und Freigabe der bisherigen Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beratend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 30.06.2020 wurde nach Voruntersuchungen, ob das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried als Standort geeignet ist, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Geisenbrunn“ beschlossen.

Im Rahmen eines VgV-Verfahrens wurde das Büro ArGe Architekten Part mbB, Waldkirch mit der Planung des neuen Feuerwehrhauses in Geisenbrunn beauftragt. Nach mehreren internen Besprechungen unter Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr Geisenbrunn, Vertreter der Verwaltung und den Planern stellt das Architekturbüro die bisherige Planung inklusive einer Kostenschätzung im Gemeinderat vor.

Bei Befürwortung der Planung kann zeitnah der nächste Schritt des Bauleitplanverfahrens hier, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird derzeit vom Büro Terrabiota, Starnberg erarbeitet. Der Bebauungsplan muss im Regelverfahren aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert, hiermit wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn und stimmt diesen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Planungen das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Top präsentieren die Herren Leins und Hernando, ArGe Architekten, die Planungen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Geisenbrunn und stimmt diesen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Planungen das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching (Brunnen II)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen.

Das gilt auch für das Grundstück Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching, auf dem der Brunnen II liegt. Damit der genutzte Grundstücksteil eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil des Brunnens II ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. Wirtschaftlich und steuerlich ist der Grundstücksteil bereits dem Vermögen der Gemeindewerke zugeordnet worden (wirtschaftliches Eigentum).

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 10.06.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching und die Einbringung des vom Brunnen II belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2290 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching und die Einbringung des vom Brunnen II belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2290 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Schwab ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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6. Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried (Fernwärme Heizwerk)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen.

Das gilt auch für das Grundstück Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried („Heizwerkgrundstück“), auf dem derzeit das Interimsheizwerk liegt und künftig das finale Heizwerk liegen wird. Damit der genutzte Grundstücksteil mit einer Größe von rund 1.600 m² eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil des Heizwerks ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. Wirtschaftlich und steuerlich ist der Grundstücksteil bereits dem Vermögen der Gemeindewerke zugeordnet worden (wirtschaftliches Eigentum).

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 10.06.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat.

Bereits Anfang Mai 2021 ist ein rund 1.000 m² großer Teil des Heizwerkgrundstücks dem Eigentum des Regiebetriebs zugeordnet worden. Diese Zuordnung hat der Gemeinderat durch Beschluss vom 18.05.2021 genehmigt. Diese Zuordnung muss wegen zwischenzeitlich veränderter Planung korrigiert und um 600 m² erweitert werden.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des für das Heizwerk vorgesehenen Grundstücksteils hiervon (rund 1.600 m²) in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von den Urkunden des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2288 / H / 2021 und Nr. 2289 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des für das Heizwerk vorgesehenen Grundstücksteils hiervon (rund 1.600 m²) in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von den Urkunden des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2288 / H / 2021 und Nr. 2289 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Gemeindewerke: Jahresabschluss 2020 - Feststellung der Schlussbilanz des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching zum 31.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeindewerke Gilching wurde in Eigenregie nach den Regeln der KommHV-Doppik unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um EUR 1.300.000 auf EUR 3.000.000 aufgestellt. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt als Vorbereitung für die Umwandlung gemäß Satzung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Gilching, die Erhöhung wurde von Konto „Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital“ durchgeführt.

Dem Jahresabschluss ist ein Anlageverzeichnis mit gesondertem Grundstücksverzeichnis unter Bezugnahme auf die Urkunden der Teilungserklärung nebst Grunddienstbarkeiten sowie die Aufstellung der Vorräte beigefügt.

Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Bilanz
31.12.2019
31.12.2020
Bilanzsumme
14.640.537,51 €
16.399.207,40 €
Anlagevermögen
12.783.540,73 €
14.346.443,83 €
Umlaufvermögen
1.854.913,83 €
2.052.188,15 €
Eigenkapital
5.334.786,68 €
5.541.004,51 €
Sonderposten
5.752.401,21 €
5.710.906,48 €
Rückstellungen
26.105,60 €
42.776,62 €
Verbindlichkeiten
3.532.258,73 €
5.104.519,79 €



Ergebnishaushalt


Erträge ordentlich
2.161.525,46 €
2.113.744,96 €
Ordentliches Jahresergebnis
253.817,07 €
16.590,84 €
außerordentliches Ergebnis
- 43,64 €
2.666,99 €
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
253.773,43 €
19.257,83 €

Der Leiter der Gemeindewerke empfiehlt, den in 2020 erzielten Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen. Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Gilching ist Bestandteil der Jahresrechnung der Gemeinde Gilching.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt der Kapitalerhöhung und dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeindewerke Gilching gemäß Anlage „GW Gilching JA 2020“ zu und stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt, den im Wirtschaftsjahr 2020 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 19.257,83 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt der Kapitalerhöhung und dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeindewerke Gilching gemäß Anlage „GW Gilching JA 2020“ zu und stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt, den im Wirtschaftsjahr 2020 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 19.257,83 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Vilsmayer ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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8. Gemeindewerke: Beschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeindewerke Gilching Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im November 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gilching die Unternehmenssatzung der Gemeindewerke Gilching Kommunalunternehmen beschlossen („Unternehmenssatzung“), durch die die Gemeindewerke Gilching vom Regiebetrieb in ein Kommunalunternehmen umgewandelt werden sollen. Die Unternehmenssatzung wurde ortsüblich bekannt gemacht und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Umwandlung in ein Kommunalunternehmen wird gem. § 7 Abs. 2 Kommunalunternehmensverordnung Bayern allerdings erst dadurch wirksam, dass der Gemeinderat eine auf den 1. Januar 2021 bezogene Eröffnungsbilanz der Gemeindewerke Gilching Kommunalunternehmen beschließt. Um dem Ergebnis einer laufenden steuerlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt nicht vorzugreifen, ist die Eröffnungsbilanz noch nicht beschlossen worden.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Gilching (Anlage „Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching Eröffnungsbilanz zum 1.1.2021“ nebst Anlageverzeichnis mit gesondertem Grundstücksverzeichnis unter Bezugnahme auf die Urkunden der Teilungserklärung sowie Aufstellung der Vorräte) wurde gemäß § 23 KUV aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 stimmen mit denen der Schlussbilanz zum 31.12.2020 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage „GW Gilching JA 2020“ überein.

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Gilching gemäß Anlage „Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching Eröffnungsbilanz zum 1.1.2021“ nebst Anlageverzeichnis mit gesondertem Grundstücks- und Grunddienstbarkeitenverzeichnis unter Bezugnahme auf die Urkunden der Teilungserklärung sowie Aufstellung der Vorräte.

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Gilching gemäß Anlage „Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching Eröffnungsbilanz zum 1.1.2021“ nebst Anlageverzeichnis mit gesondertem Grundstücks- und Grunddienstbarkeitenverzeichnis unter Bezugnahme auf die Urkunden der Teilungserklärung sowie Aufstellung der Vorräte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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9. Gemeindewerke: Sanierung Hochbehälterleitung: Vergabe der Sanierungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Hochbehälterleitung wird vom Am Steinberg bis Geisenbrunner Weg mit einem Inliner saniert.

Die Sanierungsleistung wurde beschränkt ausgeschrieben. Am 8. Juni fand die Submission statt.

Es wurden von zwei Firmen wertbare Angebote eingereicht, der Schätzpreis des bearbeitenden Ingenieurbüros lag bei 244.213,90 € brutto.

Das beste Angebot stammt von der Firma Diringer & Scheidel, Niederlassung Wetzlar mit der Auftragssumme von 254.973,07 € brutto.

Der geprüfte Vergabevorschlag inklusive Auswertung und Preisspiegel findet sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Enthalten im Wirtschaftsplan 2021

Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der Submission vom 08.06.2021 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Diringer & Scheidel, Niederlassung Wetzlar mit der Sanierung der Wasserleitung mit der Auftragssumme von 254.973,07 € brutto.

Beschluss

  1. Das Ergebnis der Submission vom 08.06.2021 mit Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dersch im nicht öffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Diringer & Scheidel, Niederlassung Wetzlar mit der Sanierung der Wasserleitung mit der Auftragssumme von 254.973,07 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö informativ 10
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10.1. GR Sitzung zum Thema "Freiflächen-PV-Anlage"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 10.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert, dass am Montag, den 5. Juli 2021 um 19.00 Uhr eine Gemeinderatssitzung zum Thema „Freiflächen-PV-Anlage“ entlang der Autobahn A96 stattfinden wird.

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10.2. "Luftreinigungssysteme"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 10.2

Diskussionsverlauf

GRin Franke regt an, das Thema „Luftreinigungssysteme“ in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nochmals aufzunehmen.
BM Walter verweist auf den Beschluss des Gemeinderates. Von daher wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen.

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10.3. "Hybrid-Sitzungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 10.3

Diskussionsverlauf

GRin Franke fragt an, inwieweit es möglich ist, sog. „Hybrid-Sitzungen“ auch kurzfristig zu organisieren.
BM Walter gibt zu bedenken, dass ein zeitlicher Vorlauf aufgrund technischer Aufbauten notwendig ist. Auch ist erhöhter Personalbedarf (zwei Mitarbeiter) hierfür notwendig.
Abschließend einigt man sich, dass für die Gemeinderatssitzungen an den Dienstagen eine Meldung spätestens bis Montag, 12.00 Uhr und für Ausschusssitzungen an den Montagen spätestens bis Freitag 12.00 Uhr zu erfolgen hat.

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10.4. Dixi-Toilette am Badesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 10.4

Diskussionsverlauf

GR Pilgram bedankt sich bei den Mitarbeitern des Bauhofes für das Aufstellen der Dixi-Toilette am Badesee.

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10.5. "Baumschutzverordnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö 10.5

Diskussionsverlauf

GR Unger verweist auf den abgelehnten Beschluss zum Thema „Baumschutzverordnung“ und möchte das weitere Vorgehen hinsichtlich der intensiveren Beratungsleistungen durch das Bauamt bzw. der interfraktionellen Gespräche wissen.
BM Walter verweist hierfür auf die täglich stattfindenden Beratungen im Bauamt. Um die interfraktionellen Gespräche wird sich GR Dr. Rappenglück kümmern.

Datenstand vom 06.07.2021 11:46 Uhr