Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Veranstaltungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022
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2 |
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
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3 |
Bericht der Referenten und Verbandsräte
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3.1 |
Ukraine
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3.2 |
Luftreinigungsgeräte
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3.3 |
Restaurierung Kunstwerk Ortszentrum
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3.4 |
Ferienprogramm 2022
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3.5 |
Runder Tisch Sozial-Bürgerhaus
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3.6 |
Mobilität
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3.7 |
Inklusion
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4 |
Eigentumsübergang Ortsdurchfahrt Römer-/Brucker Straße
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5 |
Einstellung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching;
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für die Verfahren:
- Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
- 1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried;
Durchführung der öffentlichen Auslegungen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB
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6 |
Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020
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7 |
Freizeitheim Geisenbrunn; Sachstandsbericht und Entscheidung über weiteres Vorgehen
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8 |
Verschiedenes
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8.1 |
Workshop
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8.2 |
Themenbezogene Ortsteilversammlung Altdorf
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8.3 |
Steuerungsgruppe Fair Trade
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8.4 |
Römerstraße - Einbahnstraßenregelung in Höhe Porsche Hörmann
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8.5 |
Landesentwicklungsprogramm LEP
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8.6 |
Fahrplankonferenz
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8.7 |
Parksituation Brucker Straße
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 22.03.2022.pdf
Download Niederschrift öff_22.03.2022.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 22.02.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 22.02.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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informativ
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2 |
Diskussionsverlauf
- Löschungsbewilligung Sicherungshypothek
Der Gemeinderat hat umfassend vom Sachverhalt Kenntnis erhalten und stimmt der Löschung der Sicherungshypothek für die Gemeinde Gilching in Höhe von 300,00 DM zu (Grundbuchstelle: Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für Gilching Blatt 8322).
- Liegenschaftsangelegenheit; Übertragung Teilerbbaurecht FlurNr. 1284/2, Ge-markung Gilching
Der Gemeinderat hat von der Vermächtniserfüllung UVZ-Nr. 154/2022 vom 24.01.2022 beim Notar Dr. Christoph Ziegler in Weißenhorn Kenntnis erlangt und ihr in allen Teilen zu.
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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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informativ
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3 |
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3.1. Ukraine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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3.1 |
Diskussionsverlauf
Unterbringung:
BM Walter gibt einen kurzen Überblick über die Situation in Gilching. Derzeit befinden sich 73 geflüchtete Ukrainer in privaten Unterkünften und sind bereits melderechtlich erfasst. In der Rathausturnhalle sind bisher 52 Personen untergebracht (ca. 50% davon sind Kinder).
BM Walter bedankt sich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei den Gilchinger Bürgerinnen und Bürgern für die enorme Hilfsbereitschaft und das große Engagement.
Für die weitere Unterbringung der Geflüchteten ist die schnelle Schaffung von Wohnraum dringend erforderlich. Dies kann nur durch eine Änderung der Bauordnung erreicht werden. Hier steht der Landrat in Verbindung mit der Bundesregierung.
Deutschkurs:
GR Rappenglück berichtet über die große Nachfrage an Deutschkursen für die ukrainischen Gäste und die derzeitigen Angebote der vhs. Hier sind allerdings räumliche Kapazitätsgrenzen erreicht. Er bittet dringend um Hinweise bzgl. Nutzungsmöglichkeiten größerer Räume.
Hilfsangebote/zentrale Meldung Landratsamt:
GRin Franke bedankt sich herzlich für die große Hilfsbereitschaft in ganz Gilching. Sie bittet Hilfsangebote jedweder Art zentral an das Landratsamt Starnberg zu melden:
Kinderbetreuung:
GRin Franke gibt an, dass im Bereich der Kinderbetreuung (Mutter-Kind-Gruppen, Kita) bereits Angebote vorbereitet werden. Für die Nutzung dieser Angebote muss allerdings zwingend ein Gesundheitsnachweis erbracht werden (TBC-Freiheit, Masern-Impfung). Die Schulpflicht besteht erst nach drei Monaten Aufenthalt. Die Mittelschule hat bereits Gruppen eingerichtet.
Währung/Finanzielle Unterstützung:
GRin Franke informiert, dass ein Umtausch ukrainischer Währung aktuell nicht möglich ist, jedoch die finanzielle Unterstützung der Geflüchteten nach dem Asylhilfegesetz relativ kurzfristig möglich sein soll. Hierzu ist allerdings die Einrichtung eines Bankkontos in Deutschland erforderlich.
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3.2. Luftreinigungsgeräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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3.2 |
Diskussionsverlauf
BM Walter gibt an, dass derzeit 700 Geräte an den Schulen aufgestellt sind. Im Moment ist ein Rechtsstreit anhängig, hinsichtlich Reinigungs- bzw.Wartungsarbeiten. Da die Klärung dieses Sachverhaltes einige Zeit in Anspruch nehmen wird, übernimmt die Gemeinde die Reinigungsleistung kurzfristig selbst.
BM Walter informiert das Gremium außerdem über einen Antrag des GR Gebauer im Schulzweckverband bzgl. Nachrüstung im F-Trakt des Christoph-Probst-Gymnasiums und die damit verbundene Gleichstellung des Gymnasiums mit allen Gilchinger Schulen. Der Antrag wurde abgelehnt.
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3.3. Restaurierung Kunstwerk Ortszentrum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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3.3 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium über den Status Quo. Nach Rücksprache mit dem Künstler sollte das Kunstwerk mit einem Glasfaserverbundstoff restauriert werden, wie er im Boots- oder Modellbau verwendet wird. Keiner der 18 angefragten Handwerker war in der Lage die Restauration zu übernehmen. GR Lenker und zweiter BM Fink eruieren jetzt die Möglichkeiten eines 3D-Druckes.
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3.4. Ferienprogramm 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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3.4 |
Diskussionsverlauf
GRin Franke teilt dem Gemeinderat mit, dass es in diesem Jahr wieder ein Ferienprogramm geben wird. Die Nachfrage ist derzeit sehr hoch. Das Angebot des TSV Gilching-Argelsried e.V. ist aus versicherungstechnischen Gründen nur noch von Mitgliedern nutzbar.
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3.5. Runder Tisch Sozial-Bürgerhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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3.5 |
Diskussionsverlauf
GRin Franke informiert das Gremium über den am Montag 28.03.2022 stattfindenden Runden Tisch „Sozial-Bürgerhaus“.
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3.6. Mobilität
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
|
ö
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3.6 |
Diskussionsverlauf
GR Fiegert berichtet dem Gremium von der Sichtung des Datenbestandes durch den Mobilitätsplaner.
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3.7. Inklusion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
|
ö
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3.7 |
Diskussionsverlauf
GR Unger berichtet vom kürzlich stattgefundenen Vernetzungstreffen der Behinderten- und Inklusionsbeauftragten im Landratsamt und greift speziell das Thema E-Ladesäulen auf. Er weist eindringlich daraufhin, dass die Barrierefreiheit bei E-Ladesäulen unbedingt beachtet werden muss. Er wird sich seinerseits an die Bayerische Architektenkammer wenden.
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4. Eigentumsübergang Ortsdurchfahrt Römer-/Brucker Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im November 2019 wurde die Westumfahrung Gilching ST 2069 dem Verkehr übergeben.
In der mit dem Freistaat Bayern getroffenen Vereinbarung geht mit diesem Zeitpunkt die Ortdurchfahrt (alte ST 2069) ins Eigentum der Gemeinde Gilching über.
Im bayrischen Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) sind die Abstufungen zur Gemeindestraße geregelt.
Der Art. 9 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG verpflichtet den bisherigen Straßenbaulastträger (staatl. Bauamt), entweder selbst diese in den Notwendigen Ausbauzustand zu bringen oder dem neuen Straßenbaulastträger (Gemeinde Gilching) den dazu notwendigen Betrag zu erstatten.
Um den vorhandene Bauzustand zu dokumentieren wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, zur Kostenermittlung wurden die Untersuchungsergebnisse zusammengeführt und bewertet.
Die Gemeinde Gilching muss daher zunächst gegenüber dem Freistaat Bayern (früherer Eigentümer) den Gewährleistungsanspruch geltend machen und ihr Wahlrecht in Natur oder Geld ausüben.
In der Sitzung des Gemeinderates, am 16.10.2018 wurde bereits die Neugestaltung der Römerstraße im Bereich des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" beschlossen.
„Damit ist der Weg frei, diese viel befahrene Straße umzugestalten und auch für Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu machen“, dieser gesamte Umbau soll Abschnittsweise umgesetzt werden.
Aus diesen Grund sollte das Wahlrecht als Zahlung des Geldbetrages hinsichtlich des Gewährleistungsanspruches ausgeübt werden.
Der Erstattungsbetrag wurde dem staatlichen Bauamt bereits mitgeteilt, aus personellen Engpässen im staatlichen Bauamt wurde dies noch nicht geprüft und verhandelt.
Die Untersuchungsergebnisse mit der Baukostenschätzung des Gewährleistungsanspruchs sind im nichtöffentlichen Teil beigelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber den Freistaat Bayern seinen Gewährleistungsanspruch der Gemeinde Gilching geltend zu machen und die Zahlung des Entschädigungsbetrages einzufordern.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber den Freistaat Bayern seinen Gewährleistungsanspruch der Gemeinde Gilching geltend zu machen und die Zahlung des Entschädigungsbetrages einzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Einstellung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching;
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für die Verfahren:
- Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
- 1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried;
Durchführung der öffentlichen Auslegungen gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (BP) „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße“ erfolgte durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 13.11.2018. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der DAV-Kletterhalle im Norden und dem Areal der ehemaligen Fa. Zelenka im Süden. Der Plan lag einmalig öffentlich aus.
Noch vor der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen legte die CSU-Fraktion mit Schreiben vom 27.04.2021 dem Gemeinderat einen Antrag auf Prüfung von Nutzungsanforderungen und Umstrukturierungen vor, der u.a. einen deutlich vergrößerten Planumgriff vorsieht. Das Gremium beschloss in seiner Sitzung vom 18.05.2021 die Zustimmung zum Prüfauftrag und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines neuen informellen Rahmenplanes, der zunächst durch den Gemeinderat zu billigen wäre und auf dessen Basis dann Sondierungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern zu führen seien.
2. Eine planerische Neuausrichtung im beantragten Sinne verlangt für alle, d.h. auch die neu hinzukommenden Nutzungen als zu erwartend stark frequentierte Anlagen des Gemeinbedarfs neben einem neuen informellen Rahmenplan einerseits eine ausführliche Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes (FNP) inklusive einer Grundsatzaussage zur Neuausrichtung der bislang vor Ort unterdimensioniert gegebenen Gebietserschließung sowie andererseits einen konkretisierenden BP.
Neben dem Rahmenplan bedeutet das für beide Bauleitplanungsebenen zeit- und arbeitsaufwendige Regelplanverfahren mit einem empirischen Zeitrahmen von mehreren Jahren. Die Verwaltung nimmt den beschlossenen Prüfauftrag wahr, schlägt aber vor diesem zeitlichen Hintergrund für die Teilflächen der DAV-Kletterhalle sowie des ehemaligen Zelenka-Geländes eine Herauslösung aus dem Gesamtplan und eine parallele Weiterentwicklung als selbständige BP-Verfahren vor.
Hintergrund ist, dass es sich bei beiden Flächen um bereits bebaute und dem Innenbereich zugehörige Flächen mit gegebener Erschließung handelt, die im Falle des DAV eine bauliche Erweiterung für Bouldernutzung und beim ehemaligen Zelenkagrund eine Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnungsbau erhalten sollen. Beide Verfahren können mithin als BP der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt werden, was zu schnellerem Baurecht für die bauwilligen Grundeigentümer führt.
3. Beide nun neue BP waren – wie oben dargelegt – Bestandteile des bisherigen, bereits einmalig ausgelegenen Gesamtplanes „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße“. Ihre Planungsinhalte sind durch die seinerzeitige Planbilligung dem Gremium zwar bekannt, werden aber nochmals bedarfsweise durch die Verwaltung in der Sitzung mündlich vorgestellt werden. Die planerischen Kernaussagen sind:
- ehemaliges Zelenka-Gelände:
Schaffung von Baurecht für Geschosswohnungsbau, max. dreigeschossig, Berücksichtigung der Baumwurfgefahr durch das östlich angrenzende Waldgrundstück (Waldsaumkonzept), Unterbringung der Stellplätze in einer großflächig festgesetzten Tiefgarage und entlang der Frühlingstraße, Abrundung nach Nordosten durch einen öffentlichen Spielplatz
- DAV-Kletterzentrum:
Schaffung von Baurecht oberhalb der bestehenden Stellplatzfläche nordwestlich der Bestandshalle für einen Bouldererweiterungsbau (entweder erdgeschossig oder aufgeständert), Ermöglichung von überdachten Boulderanlagen im bestehenden Tiefhofbereich im Südosten, Unterbringung der Stellplätze entweder weiterhin oberirdisch oder in einer alternativ zulässigen Tiefgarage, Wegfall des bisherigen Baurechts für einen Saunabereich (wurde nie realisiert)
In puncto Stellplätze ist hier folgendes festzuhalten:
Bislang waren 44 Stellplätze nachzuweisen, durch den Boulderneubau erhöht sich die Zahl gem. Flächenansatz der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung auf 55. Im Falle der (aus Kostengründen wahrscheinlichen) Aufständerung des Boulderneubaus fallen 8 bestehende Stellplätze weg, so dass nurmehr 36 oberirdisch nachweisbar sein werden und bis zu 19 Stellplätze abzulösen wären. Mit dieser Einnahme könnte die Gemeinde zweckgebunden öffentliche Stellplätze z.B. südöstlich an das DAV-Gelände angrenzend auf Gemeindegrund anlegen. Das zugehörige Antragsschreiben des DAV vom 08.03.2022 ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
4. Sowohl mit der Sektion München des DAV e.V. als auch mit dem Grundeigentümer der Fl.Nr. 206/7 (Bauträger und Grundstücksnachbar der Gemeinde auf dem ehemaligen Zelenkagrund) hatte die Gemeinde im Rahmen des bisherigen Gesamtplanes städtebauliche Verträge zu diversen Kostenübernahmen geschlossen. Diese sind aufgrund der nun separierten BP-Verfahren inhaltlich zum Teil überholt und müssen entsprechen aktualisiert werden (beim DAV inkl. der Regelung zur Stellplatzablöse).
5. Das Gremium wird um inhaltliche Billigung beider in Anlage beigefügter Planvorentwürfe jeweils in der Fassung 22.03.2022 gebeten, so dass deren erste Planauslegung zeitnah parallel stattfinden kann.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10./ 14.03.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching wird eingestellt.
2. Für die Bauleitpläne
- Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
und
- 1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried
wird jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst.
3. Die Planvorentwürfe werden jeweils i.d.F.v. 22.03.2022 inhaltlich gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in beiden Verfahren den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen und die bestehenden städtebaulichen Verträge mit allen betroffenen Grundeigentümern an die geänderten Planverfahren anzupassen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10./ 14.03.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße” für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching wird eingestellt.
2. Für die Bauleitpläne
- Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie einer Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching
und
- 1. Änderung des Bebauungsplanes „DAV-Kletterzentrum zwischen Grundschule Süd und Frühlingstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 209/2 und einer Teilfläche aus 209/1, Gemarkung Argelsried
wird jeweils der Aufstellungsbeschluss gefasst.
3. Die Planvorentwürfe werden jeweils i.d.F.v. 22.03.2022 inhaltlich gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in beiden Verfahren den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB durchzuführen und die bestehenden städtebaulichen Verträge mit allen betroffenen Grundeigentümern an die geänderten Planverfahren anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download DAV_Antrag zu Stellplatzablöse v. 08.03.2022.pdf
Download DAV_Vorentwurf Plantext i.d.F.v. 22.03.2022.pdf
Download DAV_Vorentwurf Planzeichnung i.d.F.v. 22.03.2022.pdf
Download Zelenka_Vorentwurf Plantext i.d.F.v. 22.03.2022.pdf
Download Zelenka_Vorentwurf Planzeichnung i.d.F.v. 22.03.2022.pdf
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6. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.10.2021, 28.10.2021, 09.11.2021 im Rathaus sowie am 02.11.2021 in den Gemeindewerken geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, bzw. von dessen Stellvertreter in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.
Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).
Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
b) Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2020 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
c) Für die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
BM Walter gibt den Vorsitz an GR Dr. Rappenglück als stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ab.
Beschluss
a) Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
b) Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2020 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
c) Für die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(BM Walter ist als persönlich Beteiligter von der Abstimmung ausgeschlossen)
Dokumente
Download Niederschrift Örtliche RP 2020.pdf
zum Seitenanfang
7. Freizeitheim Geisenbrunn; Sachstandsbericht und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Um das Freizeitheim in Geisenbrunn weiterhin gut bewirtschaften zu können sind aufgrund des Alters des Gebäudes und der intensivierten Nutzung nun umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen notwendig. Das Bauamt hat hierzu in Schreiben vom 16.02.2022 Stellung genommen . Diese Stellungnahme ist im Anhang zur Beschlussvorlage ersichtlich. Gesamtumfänglich beinhalten die Maßnahmen einen Kostenansatz von 2.215.780,00 €. Diese Kosten sind bereits incl. Mehrwertsteuer und Teuerungszuschlag für das Jahr 2022 gerechnet.
Eine Kostenaufstellung nach Gewerken wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informativ bereitgestellt.
Vorrangig sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gaststätte die Erneuerung der Lüftung und die dazugehörigen Brandschutz- und Elektroinstallationsarbeiten zu erledigen. Dies führt zu einer Kostenannahme von rund 300.000,00 € . Diese Kosten wurden bereits im Haushalt 2022 mit berücksichtigt.
Zur Neuinstallation der Lüftungsanlage kommen weitere 12 Themenbereiche hinzu, die jedoch nicht die Dringlichkeitsstufe aufweisen, wie die Lüftung und die Elektroinstallation. Die restlichen Punkte könnten zu gegebenem Zeitpunkt nachgezogen werden. Für eine rasche Weiterbewirtschaftung des Gebäudes ist jedoch der Austausch der Küchenlüftung dringend notwendig und muss unverzüglich gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Die Kosten für die Lüftungsanlage können aus dem laufenden Vermögenshaushalt gedeckt werden. Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bauamtes zu Kenntnis und beschließt:
1.die Beauftragung der weiterführenden Planung und Umsetzung der Küchenlüftungsanlage inkl. der zugehörigen Nebenleistungen zum angegebenen Kostenrahmen.
2. die Umsetzung der weiteren Maßnahmen sukzessive nach Erfordernis und Haushaltslage in den kommenden Haushaltsjahren. Die Haushaltsmittel hierfür sind in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bauamtes zu Kenntnis und beschließt die Beauftragung der weiterführenden Planung und Umsetzung der Küchenlüftungsanlage inkl. der zugehörigen Nebenleistungen zum angegebenen Kostenrahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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informativ
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8 |
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8.1. Workshop
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.1 |
Diskussionsverlauf
BM Walter weist das Gremium auf die Abfrage bzgl. Teilnahme Workshop „Gilchinger Glatze“ hin und bittet um kurze Rückmeldung.
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8.2. Themenbezogene Ortsteilversammlung Altdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.2 |
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert über die am 07.04.2022 um 19 Uhr stattfindende themenbezogene Ortsteilversammlung „Klimainitiative Energiewende Altdorf“ im Veranstaltungssaal des Rathauses. GR Boneberger regt an, die Veranstaltung intensiv zu bewerben.
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8.3. Steuerungsgruppe Fair Trade
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.3 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram berichtet, dass die Steuerungsgruppe Fair Trade am Donnerstag 10.3.2022 auf dem Markt Rosen verteilt hat.
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8.4. Römerstraße - Einbahnstraßenregelung in Höhe Porsche Hörmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.4 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich nach dem Stand der Dinge bzgl. der geplanten Einbahnstraßenregelung in der Römerstraße.
GR Fiegert ergänzt, dass hier auch in Bezug auf das Mobilitätskonzept nicht vorgegriffen werden sollte.
BM Walter gibt an, dass dieser Punkt in der nächsten UEVA-Sitzung behandelt wird.
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8.5. Landesentwicklungsprogramm LEP
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.5 |
Diskussionsverlauf
GR Pilgram erkundigt sich, ob und wenn ja, welche Eingaben die Gemeinde im Landesentwicklungsprogramm (LEP) gemacht hat.
BM Walter verweist auf die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände.
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8.6. Fahrplankonferenz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
|
ö
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8.6 |
Diskussionsverlauf
GR Unger weist auf den Rückmeldetermin am 24.03.2022 hin, zu dem die Gemeinden ihre Vorschläge bzgl. der Fahrpläne im Landratsamt einbringen sollen. Er moniert, dass der Gemeinderat bisher diesbezüglich noch keine Anfrage aus der Verwaltung bekommen hat. Dies wäre in anderen Gemeinden anders gelaufen.
BM Walter gibt an, dass es sich bei der Fahrplankonferenz um Anpassungen in der Linienführung, Umstiegen und Erreichbarkeit handelt. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden ist diese Aufgabe in der Verwaltung klar zugeordnet (Mobilität/Ordnungsamt). Details zum Thema ÖPNV sollten Aufgabe der Verwaltung sein.
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8.7. Parksituation Brucker Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.03.2022
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ö
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8.7 |
Diskussionsverlauf
GR Boneberger bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit einer Halteverbotszone an der Bushaltestelle „Brucker Straße“ in Richtung Zentrum eingerichtet werden kann. Er weist darauf hin, dass der Bus durch geparkte Fahrzeuge behindert wird und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt.
BM Walter sichert die Überprüfung zu.
Datenstand vom 27.03.2023 12:47 Uhr