Datum: 24.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 23:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:25 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.04.2022
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bericht der Referenten und Verbandsräte
3.1 AmperVerband - Hochwasserschutzkonzept
3.2 Christoph-Probst-Gymnasium - 5. Klassen 10-zügig
3.3 Kliag - Klimainitiative Altdorf
3.4 Mobilität
4 Neubau Feuerwehrhaus Gilching; Vorstellung und Genehmigung der Planung und Gesamtkosten
5 Gemeindewerke: Fernwärme Finanzierung
6 Optionen Beteiligung am Stromnetz; Kooperation mit der Bayernwerk Netz GmbH
7 Westumfahrung Gilching ST 2069 örtliche Bauüberwachung Nachtragsangebot
8 Gemeindewerke; Änderung der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie ihrer Vertreter
9 Verschiedenes
9.1 Sirenen-Test
9.2 Vollständigkeit und Lesbarkeit der Unterlagen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2022.05.24 GR Niederschrift öffentlich incl. Anlagen.pdf
Download Bekanntmachung 24.05.2022.pdf

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.04.2022

Beschlussvorschlag

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.04.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Beschluss

Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.04.2022 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2022 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

  1. Grundstücksangelegenheiten; Löschung Geh- und Fahrtrecht auf FlNr. 120/10 und 120/2 zu Gunsten der FlNr. 120, jeweils Gemarkung Argelsried

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Pfandfreigabe und Löschung des in Abteilung II des Grundbuchblattes 909, Gemarkung Argelsried des Amtsgerichts Starnberg eingetragenen Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer von FlNr. 120 zu.


  1. Grundstücksangelegenheit; Löschung Grundschuld FlNr. 1704/61, Gemarkung Gilching

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von der Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land eG auf Löschung der Hypothek ohne Brief, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg von Gilching, Blatt 12674, zu und genehmigt ihn in allen Teilen.

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3. Bericht der Referenten und Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö informativ 3
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3.1. AmperVerband - Hochwasserschutzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 3.1

Diskussionsverlauf

BM Walter informiert das Gremium über den Sachstand zum Integralen Hochwasserschutzkonzept des AmperVerbandes. Derzeit ist die Gründung des Zweckverbandes für die fünf Gemeinden in Vorbereitung. Am 25.7.2022 findet eine geschlossene Veranstaltung für alle betroffenen Grundstückseigentümer (Alling, Eichenau, Gilching) statt.

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3.2. Christoph-Probst-Gymnasium - 5. Klassen 10-zügig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 3.2

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet aus dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis, dass das Christoph-Probst-Gymnasium für die 5. Klassen in diesem Jahr 10-zügig werden wird. Im Juli werden die Container, die übergangsweise für den Kindergarten Geisenbrunn genutzt werden, ertüchtigt und stehen ab September der Schule zur Verfügung.

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3.3. Kliag - Klimainitiative Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 3.3

Diskussionsverlauf

BM Walter berichtet, dass für die Projektierung ein Förderbescheid der KfW in Höhe von 60.000 € vorliegt.

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3.4. Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 3.4

Diskussionsverlauf

GR Fiegert gibt an, dass die Verkehrsbefragung im Rahmen des Mobilitätskonzeptes abgeschlossen ist, bisher jedoch noch keine Ergebnisse vorliegen.
Außerdem informiert er das Gremium über das diesjährige STAdtradeln vom 27.06. bis 17.07.2022. Er schlägt ein Team „Gemeinderäte“ vor und wird sich um die Organisation kümmern.

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4. Neubau Feuerwehrhaus Gilching; Vorstellung und Genehmigung der Planung und Gesamtkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Planungen und Gesamtkosten zum Neubau des Feuerwehrhauses Gilching werden in der Sitzung durch die beauftragten Architekten vorgestellt. Ziel ist, Ende dieses Jahres die Baugenehmigung für den Neubau des Feuerwehrhauses zu erhalten. Die konkrete Kostenberechnung wird nichtöffentlich beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Planungen mit Kostenberechnung zum Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt präsentieren Herr Leins, ArGe Architekten, Herr Karl, Freiraumplan und Herr Bräu, G-TEC die Planungen für ihren Bereich.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Planungen mit Kostenberechnung zum Neubau des Feuerwehrhauses Gilching zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

  1. Auf der Kalthalle sind Vorbereitungen zur Errichtung einer PV-Anlage zu planen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Dokumente
Download 220512_EW-BAU_Grundlage_Index c _.zip
Download 298-FH_Entwurf final-farbe_index00_220512.pdf
Download 298-FH_Entwurf-Schnitte final-farbe_index00_220512.pdf

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5. Gemeindewerke: Fernwärme Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Kundeninteresse an der Fernwärme in Gilching ist seit Februar 2022 sprunghaft angestiegen, derzeit gibt es ca. 175 Interessenten. Der Ausbau der Fernwärmeleitung verläuft plangemäß, im Juni soll der Baubeginn für die Ausbauphase 2 erfolgen, siehe Anlage 22 02 21 Bauabschnitte.

Wegen der erneuten Verschiebung des geplanten Versorgungsbeginns (jetzt 9/2025 statt ursprünglich 9/2023) mit Wärme aus Tiefengeothermie und der allgemein stark veränderten wirtschaftlichen Situation wurde die Plan-Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Fernwärmeversorgung von Gilching überabeitet. 

Der Verwaltungsrat der Gemeindewerke wurde am 08.04.2022 in nicht öffentlicher Sitzung über den Projektstand und die Anpassungen informiert, es sind dies im Wesentlichen:

  • Interimsversorgung verlängert auf inklusive Jahr 2025 
  • Zusätzliche Investitionen durch Erweiterung Interimsversorgung
  • Bezugspreise Pellets und Heizöl für Interimsversorgung angepasst an Marktlage 
  • Investitionsvolumen erhöht gemäß Marktlage Tiefbau und Rohrleitungsbau und Input Ingenieurbüro und Preislisten
  • Anpassung an die Marktlage bei den FK-Zinsen

Zugleich wurden die Kundenpreise angepasst:

  • Anpassung Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten auf je 4.000 €
  • Anpassung Arbeitspreis auf 87 € / MWh

Details siehe Anlagen: Preisblatt Fernwärmeanschluss und Anlage Wärmepreis und Preisermittlung.

Durch die Anpassung der Kundenpreise kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts bzgl. der langfristigen Rentabilität weiterhin gesichert werden. Aus den o.g. Veränderungen ergeben sich jedoch zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Liquidität. Eine ausschließlich GW-interne Finanzierung durch operativen Cashflow und FK-Aufnahme ist nicht mehr ausreichend. Während der Hochlaufphase des Projektes ist eine Unterstützung durch die Gemeinde in mehreren jährlichen Tranchen und einem Gesamtvolumen von 5,6 Mio. € erforderlich. Nach Abschluss der Hochlaufphase und mit Erreichen des eingeschwungenen Zustands können die Mittel vollumfänglich an die Gemeinde zurückgeführt werden. Siehe Anlage Fernwärme Finanzierung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):


Die für die Umsetzung benötigten Darlehen von insgesamt 5,6 Mio. € stellen in den betreffenden Haushaltsjahren (insbesondere 2024 und 2025) eine erhebliche Belastung der Liquidität der Gemeinde Gilching dar. Dadurch könnte sich u.U. die Realisierung anderer Projekte verschieben. Jedoch wird durch die Investition eine Mehrung des Anlagevermögens bewirkt, das die Ausgaben risikotechnisch langfristig absichert. Zudem sieht der Finanzierungsplan eine vollständige Rückzahlung der gewährten Darlehen innerhalb 17 Jahren vor. Eine vertragliche Verankerung der Rückzahlungsraten (sowohl der Höhe nach, als auch terminlich) wird dringend empfohlen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Finanzierung des Fernwärmeausbaus zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung des Fernwärmeausbaus durch Darlehen an die Gemeindewerke in Höhe von plangemäß insgesamt 5,6 Mio. € in sieben Jahrestranchen gemäß Anlage Fernwärme Finanzierung.
  3. Auf Vorlage der Gemeindewerke werden die konkreten Tranchen in den Haushaltsberatungen der jeweiligen Haushaltsjahre zu den jeweiligen Konditionen festgelegt.

Diskussionsverlauf

GR Pilgram stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung des Gemeinderates.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Finanzierung des Fernwärmeausbaus zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung des Fernwärmeausbaus durch Darlehen an die Gemeindewerke in Höhe von plangemäß insgesamt 5,6 Mio. € in sieben Jahrestranchen gemäß Anlage Fernwärme Finanzierung.
  3. Auf Vorlage der Gemeindewerke werden die konkreten Tranchen in den Haushaltsberatungen der jeweiligen Haushaltsjahre zu den jeweiligen Konditionen festgelegt.
  4. Die Angelegenheit ist der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Dokumente
Download 22 02 21 Bauabschnitte.pdf
Download Anlage Wärmepreis und Preisermittlung.pdf
Download Fernwärme Finanzierung.pdf
Download Preisblatt Fernwärmeanschluss.pdf

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6. Optionen Beteiligung am Stromnetz; Kooperation mit der Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 20.04.2021 hat der Gemeinderat den Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH für die Laufzeit ab 25.06.2022 genehmigt. Dieser Vertrag beinhaltet laut § 10 die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinde Gilching am Stromnetz in Form einer Kooperation: 
„(1) Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss dieses Vertrages über eine Beteiligung der Gemeinde am Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Gilching (Kooperation) zu verhandeln.“

Die Kooperationsverhandlungen mit der Bayernwerk Netz GmbH wurden nach Abschluss des Konzessionsvertrags am 10.06.2021 am 28.06.2021 begonnen. Herr Bürgermeister Walter, Frau Hammel und Herr Drexler (Gemeindewerke) wurden dabei unterstützt durch Herrn Dr. Peiffer (Anwaltskanzlei Assmann Peiffer) und Herrn Schmuderer (enerbasics). Eine etwaige Beteiligung der Gemeinde am Stromnetz könnte über die Gemeindewerke als operative Einheit im Bereich Versorgung/Energie erfolgen. Die entsprechende Eigenkapital-Finanzierung wäre von der Gemeinde zu leisten. 

Nach detaillierter Analyse aller Optionen während der Verhandlungen wird für eine etwaige Beteiligung das „Rückpachtmodell“ empfohlen. Im Rückpachtmodell muss eine gemeinsame Kooperationsgesellschaft (anteilig bestehend aus der Bayernwerk Netz GmbH und den Gemeindewerken) gegründet werden, die das Netz vom Altkonzessionär erwirbt. Die Bayernwerk Netz GmbH hat hierzu einen Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag, Pachtvertrag und ein Kaufpreisangebot mit Plan-Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Verfügung gestellt. Die Vertragsentwürfe und mögliche Varianten werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Für die Gemeinde ist die Beteiligung in Form des Rückpachtmodells im Wesentlichen eine Kapitalbeteiligung, die Hauptkriterien daher der Kaufpreis und die mögliche Rentabilität.
Die Rentabilität ergibt sich aus den folgenden vier Kriterien. Die von der Bayernwerk Netz GmbH favorisierte Option ist jeweils in Klammern beschrieben:

  1. Modell und vereinbarte Optionen (Rückpachtmodell mit Option auf Wechsel Netzbetreibermodell; höhere Rendite bei Verzicht auf Option)
  2. Laufzeit (maximal 20 Jahre)
  3. Prozentualer Anteil der erworben wird (höhere Rendite bei niedrigerem Anteil)
  4. Aufstockungsoption (höhere Rendite bei Verzicht auf Aufstockungsoption)

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt eine Kooperation mit der Bayernwerk Netz GmbH in Form des Rückpachtmodells (Kapitalbeteiligung) zu folgenden Konditionen:        
    1. Laufzeit auf 20 Jahre
    2. Prozentualer Anteil in Höhe von 25 % an der Gesellschaft
    3. Keine Aufstockungsoption
    4. Verzicht auf Wechsel zu Betreibermodell 

Oder alternativ 2.

Die Gemeinde Gilching verzichtet auf eine Beteiligung am Stromnetz. 

Diskussionsverlauf

Im Verlauf der Diskussion stellt Bürgermeister Walter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verlängerung der Sitzung mit allen Tagesordnungspunkten über 23 Uhr hinaus. Der Antrag wird mit 15:5 Stimmen angenommen.

Nach eingehender Diskussion herrscht im Gremium Einverständnis, den Tagesordnungspunkt für weitere Beratungen zurückzustellen und auf eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu vertagen.

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7. Westumfahrung Gilching ST 2069 örtliche Bauüberwachung Nachtragsangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Wagner wurde mit Beschluss des Haupt- und Bauschusses vom 26.02.2018 mit der örtlichen Bauüberwachung für den Neubau der Westumfahrung  beauftragt.
Eine Beauftragung erfolgte bisher gegen nachgewiesenen Zeitaufwand.
Im damaligen Angebot des Ingenieurbüros Wagner wurde der Arbeitsaufwand auf ca. 1.850 Stunden geschätzt.
Durch notwendige Änderungen in der Bauabwicklung und dem dadurch erhöhten Arbeitsaufwand ist der beauftrage Stundenaufwand bereits weit überschritten.
Der überwiegende Leistungsteil der „örtlichen Bauüberwachung“ ist derzeit in der Endphase (Schlussrechnungsprüfung). 
Um den Umfang des Mehraufwandes genauer ermitteln zu können, kann eine weitere Beauftragung des Nachtragsangebotes erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Die Arbeitsleistung ist, wie im ursprünglichen Auftrag gefordert, konkret per Stundennachweis dokumentiert und nachgewiesen.
Der im begründeten Nachtragsangebot angebotene Stundensatz entspricht noch dem Stundensatz von 2018.
Für den Nachtrag stehen ausreichend Haushaltsmittel aus vorhanden Haushaltsresten HH-Stelle 6311.9510 (Westumfahrung) zur Verfügung. Eine Gesamtabrechnung kann erst nach Prüfung und Freigabe aller Schlussrechnungen erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Sachverhalt im nichtöffentlichen Teil wird vom Gremium zur Kenntnis genommen
  2. Das Nachtragsangebot „örtliche Bauüberwachung Mehraufwand“ wird, gemäß des Angebotes vom 16.05.2022 mit einer brutto Auftragssumme von 287.684,88€ an Wagner Ingenieure, München beauftragt.
  3. Das Nachtragsangebot „Mehraufwand Schlussrechnungsprüfung“ wird, gemäß des Angebotes mit einer brutto Auftragssumme von 32.187,12€ an Wagner Ingenieure, München beauftragt.

Beschluss

  1. Der Sachverhalt im nichtöffentlichen Teil wird vom Gremium zur Kenntnis genommen
  2. Das Nachtragsangebot „örtliche Bauüberwachung Mehraufwand“ wird, gemäß des Angebotes vom 16.05.2022 mit einer brutto Auftragssumme von 287.684,88€ an Wagner Ingenieure, München beauftragt.
  3. Das Nachtragsangebot „Mehraufwand Schlussrechnungsprüfung“ wird, gemäß des Angebotes mit einer brutto Auftragssumme von 32.187,12€ an Wagner Ingenieure, München beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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8. Gemeindewerke; Änderung der Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie ihrer Vertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2020 wurden die sechs Mitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen des Verwaltungsrates für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke namentlich bestellt. Unter anderen wurde von der FDP-Fraktion Herr Dr. Hartmann als Mit-glied und Herr Boneberger als dessen Stellvertreter beschlossen.

Mit Mail vom 28.4.2022 teilt Herr Dr. Hartmann mit, dass er als Mitglied zurücktreten möchte und Herr Boneberger als Mitglied nachrücken soll. Herr Dr. Hartmann würde als dessen Stellvertreter weiterhin zur Verfügung stehen.

Nach Ansicht der Verwaltung gibt es hiergegen keinerlei Bedenken.

Beschlussvorschlag

Entsprechend der Bitte von Herrn Dr. Hartmann vom 28.4.2022 bestellt der Gemeinderat mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied des Verwaltungsrates für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU Herrn Boneberger anstelle von Herrn Dr. Hartmann.

Herr Dr. Hartmann wird als Stellvertreter von Herrn Boneberger bestellt.

Beschluss

Entsprechend der Bitte von Herrn Dr. Hartmann vom 28.4.2022 bestellt der Gemeinderat mit sofortiger Wirkung als neues Mitglied des Verwaltungsrates für das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU Herrn Boneberger anstelle von Herrn Dr. Hartmann.

Herr Dr. Hartmann wird als Stellvertreter von Herrn Boneberger bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö informativ 9
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9.1. Sirenen-Test

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 9.1

Diskussionsverlauf

GR Pilgram erkundigt sich, warum in Gilching während des Sirenen-Tests keine Sirenen zu hören waren.
BM Walter erklärt, dass nur in Geisenbrunn Sirenen angebracht sind, die bereits bei jedem Feuerwehreinsatz eingesetzt werden und deshalb nicht getestet werden müssen.

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9.2. Vollständigkeit und Lesbarkeit der Unterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö 9.2

Diskussionsverlauf

GR Unger bittet die Verwaltung, die Unterlagen für die Sitzungen möglichst komplett bereits bei der Einladung hochzuladen.
BM Walter gibt an, dass es manchmal vorkommen kann, dass Unterlagen zum Ladungszeitpunkt noch nicht vorliegen und deshalb nachgereicht werden müssen. 
GR Pilgram bittet in diesem Zusammenhang auch auf die Lesbarkeit der eingestellten Unterlagen zu achten.
BM Walter sichert dies zu. Aber auch hier kann es bei den bereitgestellten Unterlagen dazukommen, dass manche Anlagen nicht anders eingestellt werden können.

Datenstand vom 22.02.2024 07:53 Uhr